Erzbistum Köln setzt neues kirchliches Arbeitsrecht um

23. November 2022 pek221123-jkl

Erz­bistum Köln. Das Erz­bistum Köln wird die im Stän­digen Rat der Deut­schen Bischofs­kon­ferenz be­schlosse­nen Än­derun­gen in der Grund­ord­nung im Ar­beits­recht um­setzen. „Nach Eva­lua­tion der al­ten Grund­ord­nung war eine Über­ar­bei­tung not­wendig ge­wor­den. Neu ist der in­sti­tutio­nen­orien­tier­te An­satz“, er­klär­te Kölns Erz­bischof Rainer Maria Woelki. „ Wann das neue kirch­liche Ar­beits­recht in Kraft tritt, kann ich prä­zise noch nicht sa­gen, dazu sind di­verse Vor­keh­run­gen er­forder­lich, wie bei­spiels­weise die Ver­öffent­lichung im Amts­blatt.“

Eine wei­tere Neue­rung der neu­en Grund­ord­nung be­steht da­rin, dass der Kern­be­reich pri­vater Lebens­gestal­tung kei­ner recht­lichen Be­wer­tung unter­liegt und sich dem Zu­griff des Dienst­gebers ent­zieht. Diese recht­lich un­antast­bare Zone er­fasst ins­beson­dere das Be­ziehungs­leben und die Intims­phäre. „Ent­schei­dend ist,“ so sagt Rainer Maria Kar­dinal Woelki, „dass sich die Mit­arbei­ten­den mit den Zie­len und Wer­ten der katho­lischen Ein­rich­tung iden­tifi­zieren“.