Erzbistum Köln. Das Erzbistum Köln wird die im Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Änderungen in der Grundordnung im Arbeitsrecht umsetzen. „Nach Evaluation der alten Grundordnung war eine Überarbeitung notwendig geworden. Neu ist der institutionenorientierte Ansatz“, erklärte Kölns Erzbischof Rainer Maria Woelki. „ Wann das neue kirchliche Arbeitsrecht in Kraft tritt, kann ich präzise noch nicht sagen, dazu sind diverse Vorkehrungen erforderlich, wie beispielsweise die Veröffentlichung im Amtsblatt.“
Eine weitere Neuerung der neuen Grundordnung besteht darin, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung keiner rechtlichen Bewertung unterliegt und sich dem Zugriff des Dienstgebers entzieht. Diese rechtlich unantastbare Zone erfasst insbesondere das Beziehungsleben und die Intimsphäre. „Entscheidend ist,“ so sagt Rainer Maria Kardinal Woelki, „dass sich die Mitarbeitenden mit den Zielen und Werten der katholischen Einrichtung identifizieren“.
Links:
- Pressemitteilung der DBK vom 22. November 2022
- Downloadbereich des VDD: Texte „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ und „Bischöflichen Erläuterungen zum kirchlichen Dienst“ vom 22. November 2022
- Amtsblatt vom 15. Dezember 2022: Gesetz zur Änderung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ (GrO-ÄnderungsG)