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Das Land NRW aktualisiert die Coronaschutzverordnung:„Inzidenzstufe 0“ – Lockerungen für Gottesdienste

Datum:
9. Juli 2021
Von:
pek210709
Das Land NRW aktualisiert die Coronaschutzverordnung

Erzbistum Köln. Aufgrund der seit dem 9. Juli geltenden neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW, werden in Kommunen mit stabil niedriger Inzidenz, in denen die Inzidenzstufe 0 gilt, die meisten Beschränkungen entfallen. Der Kölner Generalvikar, Dr. Markus Hofmann, hofft, dass dies nun auch in den Gemeinden im Erzbistum Köln zu einer spürbaren Erleichterung beiträgt.

Neue Regelungen bei Inzidenzstufe 0

Bei Inzidenzstufe 0 gilt für Mindestabstände in Gottesdiensten ab sofort keine Beschränkung mehr, auch die Maskenpflicht entfällt. Die Einhaltung von Mindestabständen und das Tragen von Alltagsmasken – insbesondere beim Kommen und Gehen sowie beim Singen – wird dennoch empfohlen.

Die besonderen Regelungen ohne Mindestabstand in geschlossenen Räumen und im Freien sollten mit Umsicht und nur für Personen angewendet werden, die dies explizit von sich aus wünschen. Die dadurch eröffneten Möglichkeiten können bei besonderen Gottesdiensten (z.B. Trauungen, Kommunionfeiern, Firmungen, Exequien etc.) eine Erleichterung bieten, die erhöhte Personenanzahl zu platzieren – insbesondere, wenn die Personen untereinander bekannt und ohnehin in engerem Kontakt stehen. Auf das Sicherheits- und Abstandsbedürfnis Einzelner sollte weiterhin Rücksicht genommen werden. Der Mindestabstand bei den Inzidenzstufen 1-3 beträgt 1,5 Meter, dies gilt auch bei Gemeindegesang. 

Für die Umsetzung der Regelungen sind die jeweiligen Kirchengemeinden vor Ort verantwortlich. 

Alle Informationen zum Coronavirus und den aktuellen Regelungen für das Erzbistum Köln finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.erzbistum-koeln.de/news/Informationen-und-Regelungen-im-Erzbistum-Koeln-zum-Corona-Virus/.

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