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Service

Kardinal Woelki bittet den Papst um Prüfung

Archivbild: Kardinal Woelki in seinem Arbeitszimmer
Datum:
11. Dez. 2020
Von:
(pek201211)
Erzbistum Köln – Unabhängige Untersuchung – kirchenrechtliche Vorwürfe

Köln. Im Rahmen, der von Kardinal Rainer Maria Woelki angestoßenen Unabhängigen Untersuchung, die bis zum 18. März 2021 veröffentlicht wird, hat dieser wiederholt angekündigt, sich auch selbst den Ergebnissen zu stellen. In den vergangenen Tagen ist über einen konkreten Fall in den Medien berichtet worden.

Zum Sachverhalt:

Zum Zeitpunkt, als sich der Kardinal 2015 als Erzbischof mit diesem Fall befasst und er Kenntnis vom Akteninhalt der Personalakte des Beschuldigten Pfarrers O. genommen hat, war dieser aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht ansprechbar. Durch einen zweiten Schlaganfall und eine fortgeschrittene Demenz konnte er sich zu den Vorwürfen in keiner Weise äußern. 

Zur Aufklärung des Sachverhalts wäre jedoch in diesem Fall eine persönliche Konfrontation zwingend erforderlich gewesen, insbesondere da Zeugen laut Angaben des Anzeigeerstatters nicht vorhanden waren. Laut Aktenlage hatte der Anzeigeerstatter dem Erzbistum gegenüber deutlich gemacht, er sehe sich nicht in der Lage, sich weiter zur Sache zu äußern. Dies führte dazu, dass die Einleitung einer kanonischen Voruntersuchung und damit auch eine Meldung an die Glaubenskongregation unterblieben ist.

In der kirchenrechtlichen Bewertung dieses Sachverhalts gibt es in der Berichterstattung der vergangenen Tage verschiedene Rechtsauffassungen in der Frage, ob dennoch eine kanonische Voruntersuchung hätte durchgeführt werden müssen, deren Ergebnis dann an die Glaubenskongregation hätte gemeldet werden müssen.

Somit zieht Kardinal Woelki folgende Konsequenz:

“Um die gegen mich erhobenen kirchenrechtlichen Vorwürfe zu klären, bitte ich den Heiligen Vater um eine Prüfung in dieser Frage. Es bleibt dabei: Versäumnisse im Umgang mit sexualisierter Gewalt müssen offengelegt werden, unabhängig davon, gegen wen sie erhoben wurden. Dies bezieht auch mich ein.”

Sobald eine Prüfung in dieser Sache durch Rom erfolgt ist, wird das Erzbistum dies öffentlich mitteilen.


Pressemitteilung aktualisiert am 11.12.2020, 16:30 Uhr:Stellungnahme zur aktuellen Berichterstattung im Zusammenhang mit der Rücktrittsforderung an Kardinal Woelki

Kardinal Woelki äußert sich zur aktuellen Berichterstattung im Zusammenhang mit der Rücktrittsforderung
Datum:
10. Dezember 2020
Von:
(pek201210)

Am 30. Oktober 2020 hatte das Erzbistum Köln verkündet, eine Neufassung des von Kardinal Rainer Maria Woelki in Auftrag gegebenen Gutachtens zum Umgang mit sexuellem Missbrauch zu veranlassen. Hintergrund waren gravierende methodische Mängel, die eine Veröffentlichung unmöglich machten. Seither wird das Vorgehen des Erzbistums Köln und damit die Nichtveröffentlichung des Gutachtens der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl medial stark diskutiert. Der Fokus richtet sich derzeit insbesondere auf konkrete Fälle und Einzelschicksale. Zuletzt wurden in der Presseberichterstattung auch kirchenrechtliche Vorwürfe gegen Kardinal Rainer Maria Woelki selbst in einem Fall erhoben. Dazu nimmt Kardinal Woelki wie folgt Stellung:

„Der Auftrag der unabhängigen Untersuchung ist klar: ohne Ansehen von Person und Amt werden alle Vorgänge im Umgang mit sexualisierter Gewalt der vergangenen Jahrzehnte aufgeklärt. Die Untersuchung lässt deshalb niemanden aus, auch mich nicht.
Ich gehe davon aus, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe und der damit verbundene Fall Teil der aktuellen Unabhängigen Untersuchung sind. Nur auf Basis einer vollständigen Aufarbeitung können wir aus systematischen Verfehlungen lernen und personelle und organisatorische Konsequenzen ableiten.

Ebenso werde ich als Erzbischof auch für entstandenes Leid durch Verantwortungsträger im Erzbistum moralische Verantwortung übernehmen, dies jedoch auf unvollständiger Grundlage zu tun, würde der Sache nicht gerecht. Sollte ich im konkreten Fall Fehler gemacht haben, werden diese klar benannt und ich werde danach handeln.“

Der beschuldigte Pfarrer war aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht vernehmungsfähig. Ein zweiter Schlaganfall und eine fortgeschrittene Demenz machten eine Konfrontation zur Aufklärung des Falles unmöglich. Laut Aktenlage hatte der der Betroffene, der Anzeige erstattete, damals dem Erzbistum gegenüber deutlich gemacht, er sehe sich nicht in der Lage, sich weitergehend zur Sache zu äußern und dass er sich keine Konfrontation von Pfarrer O. wünsche. Andere Möglichkeiten zur Aufklärung waren laut Aktenlage nicht vorhanden. Dies führte dazu, dass die Einleitung einer kanonischen Voruntersuchung und damit auch eine Meldung an die Glaubenskongregation unterblieben ist. Der Pfarrer ist mittlerweile verstorben. Wie dieser Sachverhalt strafrechtlich und kirchenrechtlich zu bewerten ist, wird das Gutachten der unabhängigen Untersuchung im März aufzeigen.


In einer früheren Version der PEK war der letzte Absatz missverständlich formuliert:

Der beschuldigte Pfarrer war aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht vernehmungsfähig. Ein zweiter Schlaganfall und eine fortgeschrittene Demenz machten eine Konfrontation zur Aufklärung des Falles unmöglich. Das verhinderte auch eine kanonische Voruntersuchung, da der potenziell Betroffene ausdrücklich nicht an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken wollte, sich nicht einmal eine Konfrontation von Pfarrer O. wünschte und auch andere Möglichkeiten zur Aufklärung, beispielsweise Zeugen, nicht vorhanden waren. Der Pfarrer ist mittlerweile verstorben. Wie dieser Sachverhalt strafrechtlich und kirchenrechtlich zu bewerten ist, wird das Gutachten im März aufzeigen.

Er wurde wie folgt aktualisiert: 

Der beschuldigte Pfarrer war aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht vernehmungsfähig. Ein zweiter Schlaganfall und eine fortgeschrittene Demenz machten eine Konfrontation zur Aufklärung des Falles unmöglich. Laut Aktenlage hatte der der Betroffene, der Anzeige erstattete, damals dem Erzbistum gegenüber deutlich gemacht, er sehe sich nicht in der Lage, sich weitergehend zur Sache zu äußern und dass er sich keine Konfrontation von Pfarrer O. wünsche. Andere Möglichkeiten zur Aufklärung waren laut Aktenlage nicht vorhanden. Dies führte dazu, dass die Einleitung einer kanonischen Voruntersuchung und damit auch eine Meldung an die Glaubenskongregation unterblieben ist. Der Pfarrer ist mittlerweile verstorben. Wie dieser Sachverhalt strafrechtlich und kirchenrechtlich zu bewerten ist, wird das Gutachten der unabhängigen Untersuchung im März aufzeigen.

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