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Kardinal Woelki obsiegt vor Gericht

Symbolbild: Aktenordner
Datum:
18. Mai 2022
Von:
pek220518-jkl

Köln. Die Bild-Zeitung und deren Autor Nikolaus Harbusch dürfen nicht mehr behaupten, dass Rainer Maria Kardinal Woelki einen "Miss­brauchs­priester befördert hat". Das hat heute das Kölner Land­gericht entschieden. Es begründete seine Entschei­dung zugunsten des auf Unter­lassung klagenden Kardinals damit, dass es in dem von der Bild-Zeitung beschrie­benen Vorfall, also dem Kontakt zwischen einem Düssel­dorfer Priester und einem jungen Mann überhaupt keinen sexuellen Miss­brauch ge­geben habe und so deshalb auch kein Missb­rauchs­priester befördert werden konnte. Des Weiteren hatte die Zeitung darüber berich­tet, dass der von der Bild-Zeitung bezichtigte Priester der Polizei gegenüber sexuelle Hand­lungen mit einem Minder­jährigen gestanden habe. Auch dies wertete das Gericht als falsche Tat­sachen­behaup­tung und verbot diese ebenfalls.

Hinsichtlich der Äußerung "Obwohl er von den Vor­würfen wusste - Kardinal Woelki beförderte Miss­brauchs-Priester" gilt nach dem Gerichts­urteil das Folgende: … Der Vorfall von 2001 stellt …, so wie er im Artikel konkret geschildert wird, keine geeignete Tatsachen­grund­lage dar. Aufgrund der unzu­treffenden Bezeich­nung des Herrn D. als "Sexual­straf­täter" und der An­gabe, dass dieser Sex mit dem obdach­losen und minder­jährigen Prostitu­ierten gestanden habe, stellt sich der Rezipient unter der Bezeich­nung "Miss­brauchs­priester" einen nicht von dem tatsächlich statt­gefundenen Geschehen getragenen Sach­verhalt vor. Im Klartext heißt das, dass es zwischen Priester und dem jungen Mann nicht zu gegen­seitigen sexuellen Handlungen gekommen sei.

Erzbischof Rainer Maria Woelki wollte diese Gerichts­ent­scheidung nur kurz be­werten: "Natürlich bin ich froh darüber, dass das Urteil so ausgefallen ist und niemand mehr be­haup­ten darf, ich hätte einen Miss­brauchs­priester auch noch be­fördert. Durch diese Falsch­bericht­erstattung fühlte ich mich in meinen Persönlich­keits­rechten, die auch einem Kardinal zustehen, so sehr verletzt, dass ich einfach dagegen vorgehen musste."

Zu diesem Hauptsacheklage­verfahren ist es gekommen, weil die Axel Springer SE und Autor Nikolaus Harbusch das voran­gehende Verbot im einstweiligen Verfügungs­ver­fahren nicht akzeptieren wollten.

In einem weiteren Verfahren hat das Land­gericht Köln die Klage von Kardinal Woelki gegen einen Bild-Artikel vom 28.06.2021 zunächst zurück­gewiesen. Kardinal Woelki wehrt sich in diesem Verfahren gegen die seiner Ansicht nach falsche Be­hauptung, dass gemäß der Bild-Bericht­erstattung alle deutschen Bischöfe dis­kutiert hätten, wegen des "Woelki-Skandals" zurück­zutreten. Das Landg­ericht Köln hat die Klage hier in erster Instanz abgewiesen, weil es in der Aussage nur eine Meinungs­äußerung sieht und keine Tatsachenbehauptung.

Die Rechtsanwalts-Kanzlei Höcker, die den Kardinal in dieser Angelegen­heit vertritt, wertet die Äußerung abwei­chend davon unver­ändert als unzulässige Tatsachen­behauptung. Kardinal Woelki wird seine Unter­lassungs­ansprüche im Berufungs­verfahren auch hier weiter verfolgen.

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