Historischer Vertragsabschluss: Erfüllung eines Versprechens von 1895 und 1920:Kloster Knechtsteden wird an Spiritaner rückübertragen

Der Kirchen- und Wallfahrtsbetrieb in der Basilika bleibt weiterhin gewährleistet. Mit einem vereinbarten Nutzungsrecht zwischen dem Erzbistum und dem Orden soll die Basilika als geistliches Zentrum und Wallfahrtsort dauerhaft erhalten werden.
"Es ist ein symbolischer Neubeginn und eine Anerkennung unserer geistlichen Arbeit in Knechtsteden", betont Pater Innocent Izunwanne CSSp, Provinzial der deutschen Spiritaner. "Wir sind dankbar für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Erzbistum Köln, das diesen Schritt möglich gemacht hat."
Auch das Erzbistum Köln würdigt den Schritt als Zeichen des gewachsenen Vertrauens und der gemeinsamen Verantwortung für die Zukunft des Wallfahrts- und Klosterstandorts Knechtsteden.
Geschichtlicher Rückblick: Vom Prämonstratenserkloster zum spirituellen Zentrum der Spiritaner
Das Kloster Knechtsteden blickt auf eine wechselvolle Geschichte zurück. Ursprünglich im 12. Jahrhundert als Prämonstratenserkloster gegründet, wurde es im Zuge der napoleonischen Säkularisation 1802 aufgehoben. Das Kloster Knechtsteden wechselte anschließend mehrmals den Besitzer. 1867 erwarb die Kölner Armenverwaltung das Kloster und plante die Einrichtung einer "Nervenheilanstalt". Doch ein verheerender Brand zerstörte 1869 die gesamte Anlage.
1895 erwarb der Kölner Erzbischof Philipp Kardinal Krementz die Ruine treuhänderisch für die Spiritaner, die aufgrund der Folgen des Kulturkampfes noch keine eigenen Eigentumsrechte ausüben konnten. In den folgenden Jahren wurden Basilika und Kloster wiederaufgebaut.
Während der NS-Zeit wurde die Anlage im Jahr 1941 beschlagnahmt und enteignet, doch nach dem Zweiten Weltkrieg kehrten die Spiritaner zurück. Bis heute ist Knechtsteden Sitz der deutschsprachigen Provinz der Kongregation vom Heiligen Geist und beherbergt das Missionshaus, Gemeinschaftsräume, Bildungsangebote und ein Altersheim für Ordensmitglieder.
Eigentümer im Grundbuch blieb seit dem Erwerb 1895 allerdings der Erzbischöfliche Stuhl in Köln. Bereits 1920 erkannte das Erzbistum an, dass die Spiritaner faktisch Eigentümer des Klosters seien und sagte eine Rückübertragung zu – allerdings unter bestimmten Bedingungen. Mit der nun vollzogenen Übertragung erfüllt das Erzbistum Köln diese Zusage aus den Jahren 1895 und 1920. Ein 1920 vereinbartes Ankaufsrecht des Erzbistums für die Kirche wurde dabei zugunsten des Nutzungsrechts aufgegeben. Falls der Orden die Klosteranlage künftig veräußern möchte, erhält das Erzbistum ein Vorkaufsrecht.
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