Zum Inhalt springen

Keine Rückkehr zum "Normalbetrieb" – Ordnungs-, Abstands- und Hygieneregeln – Sonntagspflicht bleibt ausgesetzt:Konkretere Hinweise zu den öffentlichen Gottesdiensten ab dem 1. Mai

Gottesdienstbesucher stehen nach Anmeldung und mit Abstand zueinander in den Kirchenbänken während einer Messe. Auf den Kirchenbänken platzierte Zettel mit römischen Ziffern markieren mögliche Sitzplätze für Gottesdienstbesucher.
Datum:
29. Apr. 2020
Keine Rückkehr zum "Normalbetrieb" – Ordnungs-, Abstands- und Hygieneregeln – Sonntagspflicht bleibt ausgesetzt

Auch in den Kirchen des Erzbistums Köln können seit 1. Mai wieder Gottesdienste in Anwesenheit von Gläubigen gefeiert werden, sofern bestimmte Ordnungs-, Abstands- und Hygieneregeln befolgt werden. Deren Umsetzung ist von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen abhängig und liegt in der Verantwortung der Kirchengemeinden. Das Erzbistum hat den Pfarrern dazu entsprechende Hinweise zugesandt. Die Gesundheit der Teilnehmenden hat Priorität. Risikogruppen wird weiterhin empfohlen, den Gottesdienst via Fernsehen oder Internet zu verfolgen, die Sonntagspflicht bleibt ausgesetzt.

Zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln bei Gottesdiensten müssen in und vor den Kirchen entsprechende Markierungen angebracht werden. Auch die verfügbaren Plätze in den Kirchenbänken müssen gemäß der möglichen Teilnehmerzahl für die jeweilige Kirche markiert werden. Hinweisschilder verdeutlichen die geltenden Verhaltensregeln und zeigen gegebenenfalls die Laufrichtung zu getrennten Ein- und Ausgängen. Ein Ordnungsdienst unterstützt alle Abläufe und sichert die Einhaltung der Bestimmungen. Das gemeindliche Singen im Gottesdienst muss entfallen, weil dabei ein erhöhtes Infektionsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. Die Zahl der Gottesdienste soll möglichst dem örtlichen Bedarf angepasst werden, damit auch bei verminderter Platzkapazität die Gläubigen, die einen Gottesdienst feiern möchten, Gelegenheit dazu erhalten.

Erstkommunionen und Firmungen

Für Erstkommunionfeiern, die absehbar nicht in den gewohnten Größenordnungen begangen werden können, empfiehlt sich örtlich entsprechend und zeitnah ein kleiner Rahmen; das Vorgehen bei Firmungen ist in Klärung und wird zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Keine Rückkehr zum "Normalbetrieb"

Die Anpassung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten an diese Regelungen stellt die Gemeinden vor große Herausforderungen und wird daher von Fall zu Fall noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es ist deshalb nicht von einem raschen flächendeckenden Gottesdienstangebot auszugehen.

Generalvikar Dr. Markus Hofmann betonte, dass die Wiederaufnahme der Gottesdienste keine Rückkehr zum "Normalbetrieb" sei, sondern man "in sehr differenzierter und notwendigerweise reglementierter Weise eine neue Übergangsform finden" müsse. "Die Aussetzung der öffentlichen Gottesdienste war ein schwerer Schritt, den wir aus der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den einzelnen Gläubigen heraus gegangen sind", so Hofmann. "Für das gesellschaftliche Leben sind nun konkrete Maßgaben erarbeitet worden, die vernünftig zwischen Schutzbedarfen und Ermöglichung von Freiheiten abwägen. In diesem Rahmen bewegt sich auch die Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste." Damit dies gelinge, bedürfe es vor Ort nochmals einer großen Anstrengung und persönlichen Engagements vieler, für das er schon jetzt dankbar sei.

Service und Kontakt

Service und Kontakt

Pressekontakt

Geschäftszeiten

Kardinal-Frings-Str. 1-3
50668 Köln

Pressekontakt

Geschäftszeiten

Mo-Do: 8.30 - 17 Uhr
Fr: 8.30 - 14 Uhr

Erzbistum Köln
Newsdesk