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Erzbistum Köln – Landtag – Kardinal Woelki:Land und Kirchen würdigen Leid von Kindern in stationären Einrichtungen zur Nachkriegszeit

Kardinal Woelki im Gespräch im nordrhein-westfälischen Landtag
Datum:
19. Juni 2019
Von:
Newsdesk/ros
Erzbistum Köln – Landtag – Kardinal Woelki

Düsseldorf. Unter dem Titel „Zuhören – Anerkennen – Nicht vergessen!“ haben die Landesregierung und der Landtag Mitte Juni zu einer gemeinsamen Veranstaltung geladen. Ziel des Treffens war die Anerkennung und Würdigung des Leids von Kindern und Jugendlichen, die in den ersten Nachkriegsjahrzehnten in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie sowie in Kinderheimen Gewalt und sexuellen Missbrauch erfahren haben. Neben Betroffenen und Politikern kamen auch Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche in den Landtag, die zum Teil Träger dieser Einrichtungen sind.

Der Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki, unterstrich im Blick auf Veranstaltung die Bedeutung des Gedenkens: „So wie diejenigen, die schlimme Dinge erfahren haben, diese niemals vergessen können, so dürfen wir als Kirche und als Gesellschaft niemals vergessen, was geschehen ist und wie es geschehen konnte. Gleichzeitig mit dem unverstellten Blick in die jüngere Vergangenheit, gilt es auf Zukunft hin alles dafür zu tun, dass das ‚Nicht vergessen‘ konsequent einhergeht mit einem glasklaren ‚Nie wieder!‘“

Auch Thomas Oelkers, Vorstand des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe, versprach sich dafür einzusetzen, dass Taten wie diese nie wieder verübt werden können. „Im Bewusstsein unserer historischen Verantwortung setzen wir alles daran, dass heute und in Zukunft Erziehung und Betreuung ohne Zwang und Gewalt im Geist echter Nächstenliebe ausgeübt werden.“

Während einer Gesprächsrunde, an der auch der Sozialminister und die Kirchenvertreter teilnahmen, schilderten Betroffene ihre Erfahrungen und ihre Erwartungen an die Politik. Thomas Frauendienst, der als Kind in einer Einrichtung der Behindertenhilfe gelebt hatte: „Die heutige Veranstaltung kann nur der Auftakt sein und darf auf keinem Fall einen Endpunkt markieren. Ich wünsche mir vom Land und den Kirchen, dass sie sich weiter für uns Betroffene einsetzen.“

Von Juni 2014 an beriet der Ausschuss mit Vertretern der Kirchen und der Einrichtungen in neun Sitzungen, wie den Betroffenen Anerkennung, ein wenig mehr Lebensqualität und ein Stück weit Würde gegeben werden kann. Er führte eine einstimmige Beschlussfassung im Plenum herbei und initiierte, dass sich Länder, Kirchen und der Bund zu einem gemeinsamen Fonds verständigten.

Hintergrund

Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wurde von der Bundesregierung, den Ländern sowie der katholischen und evangelischen Kirche errichtet. Sie richtet sich an Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23.5.1949 bis zum 31.12.1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7.10.1949 bis zum 2.10.1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden. Aufgaben sind die öffentliche Anerkennung, die Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung der Leids- und Unrechtserfahrungen, die individuelle Anerkennung und Unterstützung durch finanzielle Hilfe.

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