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Erzbistum Köln – "Corona-Regeln" – Feiern mit Verantwortung:Öffentliche Gottesdienste an Fest- und Feiertagen

Datum:
13. Mai 2020
Von:
(pek200513)
Erzbistum Köln – "Corona-Regeln" – Feiern mit Verantwortung

Köln. Seit Anfang Mai können im Erzbistum Köln wieder öffentliche Gottesdienste stattfinden, wenn die Ordnungs-, Hygiene- und Abstandsregeln verantwortungsvoll eingehalten werden. Diese beruhen auf Vereinbarungen der fünf (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen untereinander und mit den Landesregierungen in Düsseldorf und Mainz. Auch Taufen, Trauungen und Firmungen sowie die Diakonen- und Priesterweihe sind grundsätzlich und gemäß den liturgischen Vorgaben wieder möglich, wenn sich alle Beteiligten an diese Regeln halten. Die anstehenden Feste, wie beispielsweise Fronleichnam am 11. Juni 2020, können ebenfalls unter diesen Bedingungen begangen werden. Das Erzbistum Köln hat alle Pfarreien über die geltenden Bestimmungen informiert.

Taufen

Um etwa bei einer Taufe jede Gefährdung auszuschließen, vollzieht der Taufspender alle Riten unter Beachtung der Desinfektions- und Abstandsregeln und gegebenenfalls mit Mundschutz, der auch für Eltern, Paten und Angehörige erforderlich ist. Gleiches gilt auch für kirchliche Trauungen, die unter denselben Bedingungen wie öffentliche Gottesdienste möglich sind. Hier gelten ebenfalls alle bereits veröffentlichten Ordnungs-, Hygiene- und Abstandsregeln.

Firmungen

Firmungen, die in den Seelsorgebereichen geplant waren, können in Absprache und mit beschränkter Teilnehmerzahl in einer Firmfeier im Kölner Dom nach Christi Himmelfahrt gespendet werden. Für die Feier der Firmung nach den Sommerferien 2020 gelten gesonderte Vorgaben, die die Seelsorgebereiche jeweils mit dem Weihbischof ihres Pastoralbezirks vereinbaren.

Diakonen- und Priesterweihe

Die Diakonenweihe findet auch in diesem Jahr am Dreifaltigkeits-sonntag, dem 7. Juni 2020 im Kölner Dom mit geladenen Gästen statt. Die Priesterweihe spendet Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki am Herz-Jesu-Fest, dem 19. Juni 2020, im Kölner Dom. Auch hierbei kann vor Ort nur mitfeiern, wer über das Erzbischöfliche Priesterseminar eine Einladung erhält.

Fronleichnam

In diesem Jahr wird auch das Fronleichnamsfest am 11. Juni 2020 unter den geltenden Schutzmaßnahmen gefeiert. Wird die Eucharistiefeier an diesem Tag als Freiluftgottesdienst gehalten, gelten besondere Bestimmungen. Dazu gehört, dass die traditionelle Fronleichnamsprozession entfallen muss, weil dabei die getroffenen Schutzmaßnahmen nicht ausreichend gewährleistet werden können. Stattdessen soll orts- und situationsbezogen etwa eine Zeit der eucharistischen Anbetung im Anschluss an die Messfeier praktiziert werden.

Abendliches Läuten

Das aus Anlass der Corona-Krise eingeführte und deutschlandweit vielfach auch ökumenisch aufgegriffene Läuten um 19.30 Uhr soll zunächst bis auf weiteres fortgesetzt werden: Es ruft die Menschen zum Gebet angesichts der Pandemie, die ja noch keineswegs überwunden ist. Außerdem möchte dieses Läuten zugleich diejenigen ermutigen, die als Ärzte und Pflegekräfte besonders gefordert sind.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.erzbistum-koeln.de/news/Informationen-und-Regelungen-im-Erzbistum-Koeln-zum-Corona-Virus/

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