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Erzbistum Köln – 3 Jahre Institutionelles Schutzkonzept – Aktualisierung auf Basis von Erfahrungen:Positive Bilanz – Prävention in den Erzbischöflichen Schulen fest verankert

Datum:
12. Feb. 2021
Von:
(pek-210211-wey)
Erzbistum Köln – 3 Jahre Institutionelles Schutzkonzept – Aktualisierung auf Basis von Erfahrungen

Köln. In diesen Tagen erhalten die 33 Erzbischöflichen Schulen im Erzbistum Köln eine aktualisierte Fassung des so genannten „Institutionellen Schutzkonzepts“. Das Konzept dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im schulischen Umfeld und ist bereits seit drei Jahren fester Bestandteil der Präventionsarbeit des Erzbistums Köln. Die Aktualisierungen finden sich im Bereich der Verfahrensabläufe, sowie im Bereich des Verhaltenskodex. Sie berücksichtigen vor allem die praktischen Erfahrungen der Schulen und tragen der zunehmenden Digitalisierung der Schulen Rechnung.

Damit sich möglichst die Perspektiven aller Beteiligten im Institutionellen Schutzkonzept widerspiegeln, hatte die Hauptabteilung Schule/ Hochschule des Erzbischöflichen Generalvikariats in Köln bereits bei der Erstellung auf eine breite Zusammenarbeit gesetzt: Vertreter von Schülern, Eltern, Schulleitungen und Lehrern sowie Präventionsfachkräfte waren von Anfang an intensiv eingebunden. Aus Sicht von Dr. Bernadette Schwarz-Boenneke, Leiterin der Hauptabteilung Schule/ Hochschule, liegt genau darin der Grund, warum sich das Konzept so gut bewährt hat: „Bei Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern gibt es eine hohe Sensibilität für das Thema Prävention; jeder weiß, dass erfolgreiche präventive Arbeit eng mit dem schulischen Alltag verbunden sein muss“. Gleichzeitig sei das jedoch kein Anlass, in den Bemühungen nachzulassen – im Gegenteil: „Es gilt in diesem Bereich konsequent dranzubleiben und unsere wichtigen Grundlagen, die wir gemeinsam erarbeitet haben, immer wieder zu überprüfen und weiter zu verbessern.“

Zentrale Bausteine des institutionellen Schutzkonzepts

Die zentralen Bausteine des institutionellen Schutzkonzepts sind ein Verhaltenskodex, präzise Regelungen zum Vorgehen bei Verdachtsfällen, Hinweise zum Beschwerdemanagement sowie Vorgaben zu Schulungen und Fortbildungen und ein kontinuierliches Qualitätsmanagement. Das Rahmenkonzept wird durch schulspezifische Regelungen ergänzt, die in Abstimmung mit den Präventionsfachkräften, die es an jeder Schule gibt, vor Ort erarbeitet wurden.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft werden gezielt mit den Inhalten vertraut gemacht. So müssen alle am Schulleben Beteiligten (also die Lehrkräfte ebenso wie die Schülerinnen und Schüler) unterschreiben, dass sie sich selbst verpflichten das Schutzkonzept einzuhalten. Wenn ein Kind neu in die Schule kommt, dokumentieren auch die Eltern mit ihrer Unterschrift, dass sie das Konzept mittragen. Weitere Bausteine der Präventionsarbeit zielen darauf ab, die Kinder selbst zu stärken. So gibt es beispielsweise in der fünften und sechsten Klasse verbindliche Kurse in Selbstbehauptung, in denen die Kinder lernen, wie sie ihre Grenzen schützen können, welche Rechte sie haben und wie sie diese einfordern können. Auch in den weiterführenden Jahrgängen gibt es altersspezifische Kurse und unterrichtliche Inhalte zum Thema. Angesichts der zunehmenden Relevanz von digitalen Lebenswelten spielt auch die Sicherheit der Kinder im digitalen Raum in der schulischen Präventionsarbeit eine zunehmend wichtige Rolle.

Weitere Informationen: Die aktuelle Fassung des institutionellen Schutzkonzepts findet sich online unter: www.erzbistum-koeln.de/schutzkonzept-schulen 

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