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Service

Seelsorgliche Hinweise für die Kar- und Ostertage 2020 sowie für Erstkommunionfeiern und Firmungen bis Pfingsten:Seelsorgliche Hinweise für die Karwoche und Ostertage 2020

Kreuz
Datum:
31. März 2020
Von:
Erzbistum Köln/GVH
Seelsorgliche Hinweise für die Kar- und Ostertage 2020 sowie für Erstkommunionfeiern und Firmungen bis Pfingsten

Die derzeitige Situation ist für die Menschen in unserem Land und damit auch für uns als Kirche eine gewaltige Herausforderung. Viele Fragen, Sorgen und Ängste bewegen die Öffentlichkeit und stellen sich uns in diesen Tagen. In den vergangenen Tagen und Wochen sind dankenswerterweise sehr viele gute, der aktuellen Situation entsprechende pastorale Ideen entstanden und verwirklicht worden, und täglich kommen neue Angebote und Initiativen hinzu. Einige davon finden Sie auf der neuen Homepage www.zusammen-gut.de, wo wir solche Ideen sammeln, damit sie noch weiter bekannt werden.

Zugleich bleibt eine Reihe von Fragen grundsätzlicher und praktischer Art, auf die Antworten erwartet und erbeten werden. Verstehen Sie die folgenden Regelungen und Hinweise, die die bisherigen Verlautbarungen ergänzen, daher bitte als Orientierung!

Die Kirche hat den Auftrag, nach dem Beispiel Jesu den Menschen nahe zu sein, besonders dann, wenn sie in Not sind. Wer will bestreiten, dass wir eine Zeit erleben, in der leibliche und seelische Nöte von besonderer, bislang nicht gekannter Dimension vorhanden sind? Darum ist es von allergrößter Bedeutung, dass die Kirche gemäß ihrer Sendung und ihrem Auftrag erreichbar und präsent ist. Das bedeutet ganz konkret, dass diejenigen, die von unserem Erzbischof zum Dienst und zur Mitarbeit in der Seelsorge beauftragt sind, erreichbar sind und bleiben.

Auch wenn die physischen Kontaktmöglichkeiten reduziert sind, bleibt es eminent wichtig, dass diejenigen, die gerade jetzt seelsorglichen Beistand suchen und benötigen, uns finden:

  • sei es über das Telefon,
  • das Internet oder
  • den klassischen Brief.

Unter Berücksichtigung der hygienischen Regeln (Abstand halten, Mundschutz, möglichst kein Körperkontakt) sind nach wie vor seelsorgliche Besuche zu Hause, Gespräche im Pfarrbüro oder in der Kirche möglich. Insbesondere die Sorge um die Kranken und die Sterbenden ist und bleibt ein nicht aufgebbarer Kernbestand unseres Dienstes.

Wir dürfen uns als Kirche jetzt nicht zurückziehen, sondern wir müssen im Gegenteil deutlich machen, dass wir da sind und dass wir bereit sind, uns für die Menschen einzusetzen. Angesichts der seelischen Belastungen, der viele unserer Schwestern und Brüder ausgesetzt sind, ist die Seelsorge systemrelevant für unsere Gesellschaft. Der Mensch lebt ja nicht nur vom Brot allein.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass unsere Kirchen nach Möglichkeit offen bleiben. Die derzeitigen Bestimmungen der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und der Kommunen bilden keine rechtliche Grundlage für eine Schließung der Kirchen. Untersagt sind "Zusammenkünfte", nicht das private Gebet einzelner Gläubiger und auch nicht das seelsorgliche Einzelgespräch.

Selbstverständlich ist auch hier auf die Hygieneregeln zu achten. Es empfiehlt sich, in Gesprächssituationen einen einfachen Mundschutz zu tragen. Anleitungen zum Selbernähen sind auf der Homepage des Diözesancaritasverbandes zu finden: https://einzigware.de/wp-content/uploads/2020/03/atemschutzmasken-anleitung.pdf.

Das Sakrament der Versöhnung kann weiterhin nur mit Einzelnen gefeiert werden. Dabei gelten die tagesaktuellen Vorschriften zur Vermeidung von Ansteckungen. Ergänzend ist hier der oben unter Punkt 2. genannte Gebrauch von Mundschutz zu empfehlen.

Wer keinen Priester erreichen kann, soll einen Akt vollkommener Reue erwecken, ein Bußgebet sprechen und den Vorsatz fassen, bei nächster Gelegenheit zu beichten. Mit den Worten von Papst Franziskus: "Wenn du keinen Priester zum Beichten findest, dann sprich mit Gott – er ist dein Vater –, sag ihm die Wahrheit und bitte ihn aus ganzem Herzen um Vergebung."

Die Apostolische Pönitentiarie hat mit einer "Nota" zum "Sakrament der Versöhnung in der aktuellen Pandemie-Situation" vom 19. März 2020 den Priestern die Möglichkeit eröffnet, in den von der Pandemie betroffenen Gebieten die Generalabsolution zu erteilen. Im Erzbistum Köln besteht dazu derzeit keine Notwendigkeit. Sollte sich hieran etwas ändern, wird der Erzbischof bzw. der Generalvikar darüber informieren.

Die Apostolische Pönitentiarie hat zudem in einem Dekret vom 19. März 2020 eine Reihe von besonderen Vollkommenen Ablässen in der aktuellen Situation der Pandemie gewährt. Diese Ablässe wird den an Covid-19 erkrankten Gläubigen sowie den im Gesundheitsdienst Tätigen, den Angehörigen und all denen gewährt, die sich um die Erkrankten sorgen, auch denen, die für sie beten. Die an Covid-19 Erkrankten, die in Quarantäne sind, können einen Vollkommenen Ablass erhalten, wenn sie bereit sind, jede Sünde zu meiden, sich geistig mit der Feier einer Hl. Messe oder einem anderen Gebet (z.B. Rosenkranz, Kreuzweg) zu verbinden oder wenigstens das Glaubenskenntnis, das Vaterunser und ein Gebet zur Gottesmutter Maria zu verrichten und ihre Situation im Geist des Glaubens an Gott und der Liebe gegenüber den Schwestern und Brüdern aufzuopfern sowie die übrigen üblichen drei Bedingungen (sakramentale Beichte, sakramentale Kommunion und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters) zu erfüllen, sobald ihnen das möglich ist. 

Allen, die sich um die Infizierten kümmern und sich dadurch dem Risiko einer Ansteckung aussetzen, haben die Möglichkeit, unter denselben Bedingungen einen Vollkommenen Ablass zu erhalten.

Dies gilt ebenfalls für alle Gläubigen, die in der aktuellen Situation mit einem Besuch beim Allerheiligsten, einer Zeit der eucharistischen Anbetung, der Lektüre der Hl. Schrift für wenigstens eine halbe Stunde, dem Gebet eines Rosenkranzes, eines Kreuzwegs oder des Barmherzigkeitsrosenkranzes um das Ende der Pandemie, um Hilfe für die von ihr Betroffenen und das ewige Heil der Verstorbenen beten.

Außerdem erinnert die Apostolische Pönitentiarie an den Vollkommenen Ablass in der Sterbestunde, den alle Gläubigen erhalten können, die entsprechend disponiert sind, auch wenn sie die übrigen drei Bedingungen nicht erfüllen können, sofern sie nur irgendein Gebet während ihres Lebens gewohnheitsmäßig gebetet haben.

Die seelische Not dieser Tage und die damit verbundene Aussetzung der öffentlichen Gottesdienste lässt die Frage nach dem sakramentalen Empfang der Heiligen Eucharistie zu einer sehr ernsten Herausforderung werden. Abgesehen von der Praxis der Krankenkommunion und der Wegzehrung für die Sterbenden, die unter Berücksichtigung der hygienischen Sicherheitsmaßnahmen weiterhin in der üblichen Weise möglich sind, wird verständlicherweise mit zunehmender Dringlichkeit die Frage gestellt, ob es nicht auch darüber hinaus die Möglichkeit gibt, dass die Gläubigen die sakramentale Kommunion empfangen. Nach can. 918 CIC ist dieser Bitte aus gerechtem Grund auch außerhalb der Messe zu entsprechen. Insbesondere die österliche Zeit lädt dazu ein. Beim seelsorglichen Umgang mit dieser Bitte sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Die behördlichen Anweisungen, die Zusammenkünfte in Kirchen derzeit untersagen, sind zu beachten; es darf also keine Versammlungen etc. geben, die den entsprechenden Vorgaben widersprechen.
  2. Wenn im Einzelfall ein Gläubiger um die Spendung der sakramentalen Kommunion bittet, dann kann dieser Bitte unter Beachtung der liturgischen Vorschriften und der hygienischen Schutzhinweise entsprochen werden.
  3. Eine mögliche Form könnte dann z.B. wie folgt gestaltet werden:
    Ein einzelner Gläubiger bereitet sich zu Hause oder in der Kirche unter Wahrung der Kontaktsperre durch persönliches Gebet, ggf. auch durch die sakramentale Beichte, auf den Empfang der hl. Kommunion vor (es empfiehlt sich dafür entsprechende Hilfen anzubieten; ein Beispiel finden Sie unter www.erzbistum-koeln.de/einzelkommunion);
    der Kommunionspendende reicht unter Beachtung der hygienischen Empfehlungen (Desinfektion, Abstand, ggf. Mundschutz, ggf. Verwendung von Löffel/Zange) die heilige Hostie, nach Möglichkeit ohne direkte Berührung der Person.

Die Karwoche mit dem Österlichen Triduum bildet den Höhepunkt des Kirchenjahres. Die Aussetzung der öffentlichen Gottesdienste trifft uns daher besonders schmerzlich. Nutzen wir daher die Möglichkeiten, die uns bleiben, diese Tage unter den gegebenen Umständen zu begehen!  Hilfen für die Mitfeier der Heiligen Woche zu Hause finden Sie auf dieser Webseite unter Punkt 6.

In vielen unserer Gemeinden ist es in den letzten Jahrzehnten fester Bestandteil der Palmsonntagsliturgie gewesen, dass die Gemeindemitglieder grüne Zweige am Ende des Gottesdienstes mit nach Hause nehmen konnten. In manchen Gemeinden wird damit auch eine Ostergabe (kleine Osterkerze, Weihwasser, Ostergruß etc.) verbunden.

Wo es möglich ist, dass Gläubige Palmzweige erhalten können, die in der nicht-öffentlichen Eucharistiefeier des Palmsonntags gesegnet wurden und ggf. damit verbunden eine Ostergabe, steht dieser Praxis nichts entgegen, soweit die Hygienevorschriften eingehalten werden und keine Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen verursacht werden. Natürlich ist auch eine Verteilung an die Wohnungstüren denkbar.

Sie können ggf. alternativ am Palmsonntag grüne Zweige aus der Natur holen. Diese Zweige könnten dann entweder mit einem Gebet oder während der Mitfeier eines medial übertragenen Gottesdienstes an das Kreuz gesteckt werden. Ein entsprechendes Gebet dazu lautet:

Allmächtiger, ewiger Gott,
diese (grünen) Zweige sind uns das Zeichen des Lebens und des Sieges,
mit denen wir Christus, unseren König, huldigen.
Wir gedenken heute seines Einzugs in seine heilige Stadt.
Gib, dass wir durch sein Leiden und Auferstehen zum himmlischen Jerusalem gelangen,
der mit dir lebt und herrscht in alle Ewigkeit. – Amen.

Das österliche Triduum ist die zentrale Feier der Kirche während des ganzen Jahres. Doch dieses Jahr ist alles anders: Alle öffentlichen Gottesdienste sind ausgesetzt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Regelung nach wie vor bis zum 19. April einschließlich verbindlich ist. Welche Regelung nach diesem Zeitpunkt gelten wird, werden wir so bald wie möglich bekanntgeben.

Lediglich in den Kathedralkirchen hat das Land NRW ausnahmsweise gestattet, das Österliche Triduum unter Leitung des jeweiligen (Erz-)Bischofs mit einigen, wenigen liturgischen Diensten zu begehen, damit es für die Gläubigen über das Internet zur Mitfeier übertragen werden kann.

In den Pfarrkirchen kann das Triduum in nicht-öffentlicher Feier begangen werden (siehe unten).

Hilfen für die Mitfeier der Heiligen Woche zu Hause:

> Einführung: Hausgottesdienste zu Ostern 2020 (PDF)

> Hausgottesdienst am Gründonnerstag 2020 (PDF)

> Hausgottesdienst am Karfreitag 2020 (PDF)

> Hausgottesdienst zur Osternacht 2020 (PDF)

Unser Erzbischof lädt die Priester und Diakone auch in diesem Jahr dazu ein, den Montag der Karwoche als einen Tag der Einkehr, des Gebetes und der brüderlichen Verbundenheit zu begehen.

Der geistliche Impuls und die darauf folgenden Elemente des Oasentages werden daher in diesem Jahr über das Domradio live gesendet (www.domradio.de); Sie sind herzlich eingeladen, via Livestream daran teilzunehmen. Auch auf diese Weise können wir unsere Verbundenheit zum Ausdruck bringen.

Um 17.15 Uhr wird unser Erzbischof alle Teilnehmer begrüßen und Herr Prof. Dr. Elmar Nass wird den geistlichen Vortrag halten. Das aktualisierte Thema lautet: „Christliche Hoffnung gegen die Hoffnungslosigkeit. Passion in der Pandemie“. Anschließend ist dann ca. um 17.50 Uhr Aussetzung des Allerheiligsten und eine Zeit der eucharistischen Anbetung. Um 18.00 Uhr folgt das Gebet des Rosenkranzes. Kardinal Woelki wird dann um 18.30 Uhr die Chrisammesse feiern (unter Beachtung der notwendigen Sicherheitsvorschriften). Innerhalb der Messfeier findet die Weihe der heiligen Öle statt.

Entgegen der üblichen Praxis und der Bestimmungen des Messbuchs dürfen die Priester aufgrund eines römischen Dekrets ausnahmsweise in diesem Jahr die Heilige Messe ohne Volk feiern. Die optionale Fußwaschung entfällt. Das Allerheiligste wird ohne Prozession in den Tabernakel gebracht, wo es verbleiben soll.

Für die Feier vom Leiden und Sterben Christi sieht die Deutsche Bischofskonferenz in Übereinstimmung mit dem erwähnten Dekret aus Rom bei den Großen Fürbitten eine zusätzliche Fürbitte aus aktuellem Anlass vor. Sie finden sie im Internet unter: https://dli.institute/wp/praxis/im-gebet-verbunden

Öffentliche Gottesdienste wie Kreuzwegandachten und Prozessionen aller Art sind (auch im Freien) nicht möglich.

Auch am Karfreitag sind die Kirchen zum persönlichen Gebet geöffnet.

Die Feier der Osternacht darf laut eines aktualisierten Dekrets der Gottesdienstkongregation vom 25. März 2020 nur in den Kathedral- und Pfarrkirchen gefeiert werden; die Aussetzung der öffentlichen Gottesdienste ist dabei weiterhin zu beachten. Deshalb kann in jeder Pfarrkirche auch diese Liturgie nur ohne Beteiligung des Volkes, aber für die ganze Pfarrei gefeiert werden.

Die liturgischen Bestimmungen für dieses Jahr besagen, dass das Osterfeuer und die Prozession mit der Osterkerze entfallen. Die Feier beginnt daher in der für Besucher geschlossenen Kirche mit dem Entzünden der Osterkerze und dem anschließenden Exsultet. Die Tauf- bzw. Weihwasserweihe entfällt ebenfalls, und man beschränkt sich auf das Taufversprechen.

Die Osterkerze soll, sofern die Kirchen in diesen Tagen geöffnet sein können, von nun an während der Öffnungszeiten in der Osterwoche brennen.

Das tägliche, in NRW auch von evangelischer Seite aufgegriffene Glockengeläut um 19:30 Uhr wird von Gründonnerstag bis Karsamstag ausgesetzt und am Ostersonntag wieder täglich fortgeführt, und zwar solange die öffentlichen Gottesdienste ausgesetzt bleiben. Es soll nach Empfehlung der Glockensachverständigen nach Möglichkeit jeweils mit den beiden größten Glocken geläutet werden. Es ist wünschenswert, über den Sinn dieses besonderen Geläutes (Einladung zum Gebet, Ermutigung für Betroffene und Helfer) breit zu informieren.

Zusätzlich ist vereinbart, dass in NRW am Ostersonntag in den katholischen und evangelischen Kirchen festlich von 9.30 bis 9.45 Uhr mit möglichst allen Glocken geläutet wird.

Bundesweit soll um 12.00 Uhr ebenfalls festlich in den katholischen und evangelischen Kirchen geläutet werden; darüberhinausgehende örtliche Gepflogenheiten können fortgeführt werden.

Das ökumenische Geläut soll gerade in Zeiten der Corona-Krise die österliche Freude über den Sieg des Lebens zum Ausdruck bringen.

Unser Erzbischof bittet darum, die Spenden für Misereor (www.misereor.de) und für das Heilige Land (www.palmsonntagskollekte.de) direkt auf das entsprechende Konto zu überweisen. Bitte werben Sie dafür möglichst breit! Die Menschen sind auf unsere großherzige Hilfe und Solidarität angewiesen!

Erstkommunionfeiern

Feierliche Erstkommunionfeiern können bis einschließlich 19. April 2020 nicht stattfinden. Da dabei in aller Regel eine größere Anzahl von Personen zusammenkommt, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, ist mit erhöhter Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass auch nach dem 19. April 2020 größere Feiern vorerst nicht möglich sein werden.

Es wird daher empfohlen, feierliche Erstkommunionfeiern bis einschließlich Pfingstmontag, 1. Juni 2020, auszusetzen.

Firmungen

Feierliche Firmungen finden bis einschließlich Pfingstmontag, 1. Juni 2020, im Erzbistum Köln nicht statt, da eine entsprechende Vorbereitung notwendige Voraussetzung für die Feier der Firmung ist und derzeit die Vorbereitungen nicht in der notwendigen Weise stattfinden können.

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