Das Sakrament der Versöhnung kann weiterhin nur mit Einzelnen gefeiert werden. Dabei gelten die tagesaktuellen Vorschriften zur Vermeidung von Ansteckungen. Ergänzend ist hier der oben unter Punkt 2. genannte Gebrauch von Mundschutz zu empfehlen.
Wer keinen Priester erreichen kann, soll einen Akt vollkommener Reue erwecken, ein Bußgebet sprechen und den Vorsatz fassen, bei nächster Gelegenheit zu beichten. Mit den Worten von Papst Franziskus: "Wenn du keinen Priester zum Beichten findest, dann sprich mit Gott – er ist dein Vater –, sag ihm die Wahrheit und bitte ihn aus ganzem Herzen um Vergebung."
Die Apostolische Pönitentiarie hat mit einer "Nota" zum "Sakrament der Versöhnung in der aktuellen Pandemie-Situation" vom 19. März 2020 den Priestern die Möglichkeit eröffnet, in den von der Pandemie betroffenen Gebieten die Generalabsolution zu erteilen. Im Erzbistum Köln besteht dazu derzeit keine Notwendigkeit. Sollte sich hieran etwas ändern, wird der Erzbischof bzw. der Generalvikar darüber informieren.
Die Apostolische Pönitentiarie hat zudem in einem Dekret vom 19. März 2020 eine Reihe von besonderen Vollkommenen Ablässen in der aktuellen Situation der Pandemie gewährt. Diese Ablässe wird den an Covid-19 erkrankten Gläubigen sowie den im Gesundheitsdienst Tätigen, den Angehörigen und all denen gewährt, die sich um die Erkrankten sorgen, auch denen, die für sie beten. Die an Covid-19 Erkrankten, die in Quarantäne sind, können einen Vollkommenen Ablass erhalten, wenn sie bereit sind, jede Sünde zu meiden, sich geistig mit der Feier einer Hl. Messe oder einem anderen Gebet (z.B. Rosenkranz, Kreuzweg) zu verbinden oder wenigstens das Glaubenskenntnis, das Vaterunser und ein Gebet zur Gottesmutter Maria zu verrichten und ihre Situation im Geist des Glaubens an Gott und der Liebe gegenüber den Schwestern und Brüdern aufzuopfern sowie die übrigen üblichen drei Bedingungen (sakramentale Beichte, sakramentale Kommunion und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters) zu erfüllen, sobald ihnen das möglich ist.
Allen, die sich um die Infizierten kümmern und sich dadurch dem Risiko einer Ansteckung aussetzen, haben die Möglichkeit, unter denselben Bedingungen einen Vollkommenen Ablass zu erhalten.
Dies gilt ebenfalls für alle Gläubigen, die in der aktuellen Situation mit einem Besuch beim Allerheiligsten, einer Zeit der eucharistischen Anbetung, der Lektüre der Hl. Schrift für wenigstens eine halbe Stunde, dem Gebet eines Rosenkranzes, eines Kreuzwegs oder des Barmherzigkeitsrosenkranzes um das Ende der Pandemie, um Hilfe für die von ihr Betroffenen und das ewige Heil der Verstorbenen beten.
Außerdem erinnert die Apostolische Pönitentiarie an den Vollkommenen Ablass in der Sterbestunde, den alle Gläubigen erhalten können, die entsprechend disponiert sind, auch wenn sie die übrigen drei Bedingungen nicht erfüllen können, sofern sie nur irgendein Gebet während ihres Lebens gewohnheitsmäßig gebetet haben.