Staatsanwaltschaft prüft nur einen Anfangsverdacht

12. September 2022 pek220912-jkl

Köln. Nach­dem meh­re­re Me­dien am Wochen­ende und auch heute über ein angeb­liches Er­mitt­lungs­ver­fahren gegen den Köl­ner Erz­bischof wegen des Ver­dachts der uneid­lichen Falsch­aus­sage be­richtet haben, hat die Staats­anwalt­schaft den tat­säch­lichen Sach­verhalt mit­geteilt: Bei dem Schrei­ben, das als Ant­wort auf die Straf­anzeige ver­schickt wurde, han­delt es sich ledig­lich um eine Ein­gangs­bestäti­gung der Straf­anzeige und die Mitteilung des Akten­zeichens. Ent­gegen an­ders lauten­der fal­scher Mel­dungen hat die Staats­anwalt­schaft kein Ermittlungs­ver­fahren gegen Herrn Kardinal Woelki einge­leitet. Es wird viel­mehr zu­nächst durch die Staats­anwalt­schaft ge­prüft, ob über­haupt An­lass be­steht, Er­mittlun­gen auf­zu­nehmen. Dem­nach führt die Staats­anwalt­schaft zur­zeit kein Er­mittlungs­ver­fahren.

Drei Pries­ter – zwei aus Bayern, einer aus NRW – hatten Kar­dinal Woelki ange­zeigt. Zu dieser An­zeige hatte das Erz­bistum Köln be­reits aus­führlich Stellung be­zogen: „Der Ver­dacht gegen den Köl­ner Erz­bischof, eine fal­sche Eides­statt­liche Ver­sicherung ab­gege­ben zu ha­ben, ist gerade­zu ab­surd. Kar­dinal Woelki hat er­klärt, dass er erst En­de Ju­ni von dem Ver­dacht gegen den ver­storbe­nen Stern­singer-Chef Pilz er­fahren habe. Das ist exakt im Ein­klang mit den tat­säch­lichen Ab­läufen. Am 24. Ju­ni hat der Kar­dinal durch den dama­ligen General­vikar von dem Ver­dacht er­fahren. Das an­schließen­de mit dem mut­maß­lichen Be­troffe­nen für den 27. Juni an­beraum­te Ge­spräch fand nicht statt, weil der Ein­geladene nicht er­schienen war. Statt­dessen be­suchte der Kar­dinal den Herrn an dessen Kran­ken­bett zu einem seel­sorge­rischen Ge­spräch. Dass die Ein­ladung be­reits im Mai aus­ge­sprochen wor­den war, steht in kei­ner Wei­se im Gegen­satz zu der Eides­statt­lichen Ver­siche­rung. Denn der Kar­dinal hatte schon vor­her da­rum gebe­ten, alle Be­troffenen, die das wünsch­ten, zu einem per­sön­lichen Ge­spräch einzu­laden. Wie in jedem ande­ren Vor­zimmer dieser Welt er­ledigt die Ein­ladung und die Ter­minierung die da­für zustän­dige Mitar­beiterin – und natür­lich nicht der Kar­dinal.“

Be­reits vor eini­gen Wochen hatte die Köl­ner Staats­anwalt­schaft die An­zeigen von 30 Per­sonen als unbe­gründet zurück­gewiesen, weil es nicht ein­mal den An­satz für einen Anfangs­verdacht gege­ben hatte. Ein begrün­deter Anfangs­verdacht ist die Voraus­setzung für die Ein­leitung eines Ermittlungs­verfahrens.