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Nach Einsicht des Betroffenenbeirats ist das Gutachten der Kanzlei Gercke-Wollenschläger ab jetzt für alle öffentlich verfügbar:Unabhängige Untersuchung jetzt online einsehbar

Datum:
18. März 2021
Von:
pek210318-2
Nach Einsicht des Betroffenenbeirats ist das Gutachten der Kanzlei Gercke-Wollenschläger ab jetzt für alle öffentlich verfügbar

Köln. Im Rahmen einer Pressekonferenz haben der Kölner Strafrechtsexperte Prof. Dr. Björn Gercke und seine Kollegin Dr. Kerstin Stirner heute Vormittag die Unabhängige Untersuchung zum Umgang mit sexueller Gewalt im Erzbistum Köln vorgestellt und an Kardinal Woelki übergeben. Ebenso wurden die Ergebnisse der Untersuchung zunächst an Herrn Peter Bringmann-Henselder vom Betroffenenbeirat des Erzbistums Köln übergeben. Nach der Pressekonferenz haben zuerst die Mitglieder des Betroffenenbeirats Einsicht in das Gutachten bekommen mit der Möglichkeit, direkte Rückfragen an Prof. Gercke und Dr. Stirner zu stellen. 

Ab jetzt ist das Gutachten auch für die Öffentlichkeit in vollständiger Form und ohne Schwärzungen online zugänglich: https://mam.erzbistum-koeln.de/m/2fce82a0f87ee070/original/Gutachten-Pflichtverletzungen-von-Diozesanverantwortlichen-im-Erzbistum-Koln-im-Umgang-mit-Fallen-sexuellen-Missbrauchs-zwischen-1975-und-2018.pdf 

Zu der Untersuchung wurden zwei juristische Gutachten angefertigt, eines aus strafrechtlicher und eines aus kirchenrechtlicher Perspektive, die die juristische Qualität der Methodik und des Vorgehens der Unabhängigen Untersuchung analysieren und bewerten.

Der Münchner Kirchenrechtler Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff legt eine ausführliche „ Kirchenrechtliche Untersuchung zum Gutachten der Kanzlei Gercke / Wollschläger zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln“ vor. Darin untersucht er, ob die Gutachter die „methodischen Standards der rechtswissenschaftlichen Begutachtung von Sachverhalten aus kirchenrechtlicher Sicht eingehalten haben“.

Zudem hat der emeritierte Professor für Strafrecht und Kriminologie Dr. Heinz Schöch ein ausführliches „Gutachten zu Fragen der Einhaltung methodischer Standards aus strafrechtswissenschaftlicher Sicht“ angefertigt. Darin wird untersucht, inwieweit in dem Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Gercke-Wollschläger (GW) die methodischen Standards der rechtswissenschaftlichen Begutachtung von Sachverhalten eingehalten worden sind. Ein Schwerpunkt der Untersuchung betrifft dabei die Teile des Gutachtens, in denen persönliche Verantwortlichkeiten behandelt werden.

Prof. em. Dr. Heinz Schöch hat zusätzlich ein weiteres Gutachten erstellt, das die Methodik der Gutachten von Gercke-Wollschläger und Westpfahl Spilker Wastl. miteinander vergleicht. Der Vergleich dient sowohl einer wissenschaftlichen Einschätzung beider Untersuchungen, als auch einem ersten Überblick für die Öffentlichkeit, der dabei helfen soll, die Entscheidung nachzuvollziehen, warum das erste Gutachten nicht veröffentlicht werden konnte.

Alle drei Gutachten sind hier online verfügbar: https://mam.erzbistum-koeln.de/web/4255a3192cdf2de3/gutachten-zur-unabh-ngigen-untersuchung/ 

Da Kardinal Woelki das Gutachten erst auf der heutigen Pressekonferenz bekommen hat und noch nicht kennt, wird er es in den nächsten Tagen sorgfältig lesen. Am 23. März wird er mit Generalvikar Dr. Markus Hofmann erste Konsequenzen aus dem Gutachten im Rahmen einer Pressekonferenz vorstellen. 

Wer nicht die Möglichkeit hatte, die heutige Pressekonferenz live mitzuverfolgen, hat ab jetzt Zugang zu der Aufzeichnung. Diese finden sie unter: https://mam.erzbistum-koeln.de/m/5e538a97199cc0a1/original/20210318_PK_Gesamtmitschnitt.mp4 (Achtung: 7GB, Datei wird aktuell noch konvertiert).

 

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