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Drei Fragen an ... Peter Fabritz:Was ist ein Offizialat und welche Aufgabe hat der Offizial?

Drei Fragen an: Offizial Dr. Peter Fabritz
Datum:
8. Okt. 2026
Von:
Newsdesk
Am 8. Oktober feiert Dr. Peter Fabritz seinen 60. Geburtstag. Seit Oktober 2021 – also nun seit 5 Jahren – leitet der gebürtige Essener als Offizial das Erzbischöfliche Kirchengericht in Köln – eines der ältesten Ämter am Hof des Erzbischofs, dessen Tradition bis ins 13. Jahrhundert zurückreicht. Fabritz ist damit der 82. namentlich bekannte Amtsinhaber. Bevor der promovierte Theologe und Kirchenrechtler nach Köln kam, war er Propst und Stadtdechant in Oberhausen sowie Vizeoffizial am Kirchengericht in Essen. Dass er einmal Kirchenrichter werden würde, war zum Anfang seiner Studienzeit noch nicht abzusehen.

Von der Musik über die Theologie zum Kirchenrecht, vom Ruhrgebiet nach Köln – Sie haben einen interessanten Weg hinter sich. Was hat Sie (vor)angetrieben, und wie wird man schließlich Offizial?

Musik, besonders Kirchenmusik war mir seit meiner Jugendzeit immer sehr wichtig. Als Messdiener fiel mein Blick vom Altar aus auch auf die Orgel. Im Vergleich zum Priester wollte ich aber nicht wirklich Musiker werden. Ich habe aber ein paar Semester Kirchenmusik studiert und die Musik insgesamt ist mir sehr wichtig.

Im Theologiestudium hat mich das Kirchenrecht schon sehr interessiert. Dass es aber zum Schwerpunkt meiner Arbeit werden würde, war nicht abzusehen. Einige Wochen nach meiner Priesterweihe traf ich ausgerechnet in einer Konzertpause einen Richter aus dem Offizialat, der mir sagte: "Wie gut dass ich dich treffe. Heute noch haben wir im kirchlichen Gericht überlegt, wer von den Neupriestern Kirchenrecht studieren könnte."  Und da seien sie auf mich gekommen... 

Um an einem kirchlichen Gericht arbeiten zu können, bedarf es eines speziellen Studiums. Das habe ich während meiner Kaplanszeit absolviert und anschließend noch promoviert.

Als Offizial leiten Sie das Kirchengericht – ein Amt, das viele Menschen nicht kennen. Was genau passiert dort, und wie vereinbaren Sie die Rolle des Richters mit der des Seelsorgers?

Jeder Bischof soll ein eigenes Gericht haben. Manchmal teilen sich mehrere Bistümer ein Gericht. Ein kirchliches Gericht wird auch Offizialat genannt. Dort werden Prozesse geführt, vor allem sogenannte Ehenichtigkeitsverfahren. Im kirchlichen Gesetzbuch gibt es ein eigenes Prozessrecht, weshalb unterschiedliche Arten von Verfahren im Offizialat geführt werden können. Der Offizial leitet das Gericht und er muss Priester sein.

Ich würde sagen, ein Priester ist immer auch Seelsorger. Das wird besonders im Kirchenrecht deutlich. Der letzte Kanon (Gesetz) im Codex Iuris Canonici sagt: Das Heil der Seelen ist immer das oberste Gesetz der Kirche. Wenn ich als Offizial Menschen in schwierigen Lebenssituationen rechtlich helfen kann, ist das auch Seelsorge.

Zusätzlich zu meiner Tätigkeit als Offizial bin ich Subsidiar, d.h. ich unterstütze den Pfarrer in der Kölner Innenstadt. Jeden Tag feiere ich die heilige Messe und spende Sakramente.

Sie werden 60 – ein Anlass zum Zurückschauen und Vorausblicken. Was wünschen Sie sich für die nächsten Jahre?

Im nächsten Jahr bin ich 30 Jahre Priester, also die Hälfte meines Lebens. Als Kaplan habe ich noch traditionelle kirchliche Strukturen kennengelernt. Inzwischen sind die Zahlen in fast allen kirchlichen Bereichen zurückgegangen - auch im Offizialat.

Dennoch erlebe ich zarte Aufbrüche. Menschen entdecken einen Weg zum Glauben und zur Kirche. Den Weg der Evangelisierung in unserem Erzbistum will ich gerne mit den mir gegebenen Möglichkeiten begleiten.

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