Weihbischof Puff vorläufig freigestellt

Weitere vorsorgliche Freistellung nach Lektüre der Unabhängigen Untersuchung

19. März 2021 pek210319

Köln. Im gestern veröffentlichen Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger wird neben anderen ein ehemaliger Leiter der Hauptabteilung Seelsorge Personal benannt, der ebenfalls eine Pflichtverletzung begangen hat. Konkret wird im Gutachten ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht in einem Fall benannt.

Dieser Hauptabteilungsleiter ist der jetzige Weihbischof Ansgar Puff. Er hat den Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki gebeten, ihn vorläufig bis zur Klärung der Umstände zu beurlauben. Er tut dies, um eine sachgerechte Bewertung der im Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger benannte Pflichtverletzung zu ermöglichen.

Der Kardinal hat dieser Bitte entsprochen und Weihbischof Puff vorläufig von seinen Aufgaben beurlaubt.