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Zum tragischen Tod des Wohnungslosen Herrn Milan auf dem Gelände der KHG Köln

Datum:
15. Dez. 2021
Von:
Newsdesk/wey
Statements des Erzbistums und der Leiterin der Hauptabteilung Schule/ Hochschule

Statement von Frau Dr. Bernadette Schwarz-Boenneke, Leiterin der Hauptabteilung Schule/ Hochschule im Erzbischöflichen Generalvikariat: 

„Die Nachricht, dass der Wohnungslose Milan tot in den Räumlichkeiten der KHG aufgefunden worden ist, hat bei mir und bei uns allen Bestürzung und tiefe Betroffenheit ausgelöst. Niemand kann ermessen, was in einem Menschen vorgehen muss, wenn er seinen letzten Ausweg darin sieht, sich selbst das Leben zu nehmen. Unsere Gedanken und Gebete sind bei ihm und allen, die um ihn trauern.“

Statement des Erzbistums zum Sachverhalt

Schon seit 2020 standen verschiedene Verantwortliche der KHG Leitungen im Gespräch mit Milan, dass sein Aufenthalt und die Nutzung der Räumlichkeiten der KHG (nicht der Garage) keine Dauerlösung sein könne. Zuletzt hatte die neue Leitung der KHG vor rund zwei Wochen Kontakt zum SKM Köln und dem Caritasverband aufgenommen. Ziel war es, Milan dabei zu helfen, mit professioneller Unterstützung eine geregelte Perspektive für sein Leben aufzubauen und eine geeignete Wohnung für ihn zu finden. Mit Hilfe des Fachdienstes der Caritas wurden dafür die notwendigen Bedingungen beraten. Zu diesen gehörte auch die Klärung seines aktuellen Aufenthaltsstatus. Um Milan diese Hilfsangebote zu vermitteln, haben zwei Personen aus der Leitung der KHG und des Mentorats ab dem 1.12. zwei Gespräche mit ihm geführt. Milan hatte – wie dabei bekannt wurde – einen schon seit Jahren abgelaufenen Pass und eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis.

Milan willigte ein, sich mit den Fachdiensten in Verbindung zu setzen. Es wurde vereinbart, dass dies bis zum 15.12. geschieht, damit die Caritas das weitere Prozedere übernimmt. Dazu wurden ihm Ansprechpartner, Kontaktdaten und Wegbeschreibungen zur Verfügung gestellt. Für den 15.12. war ein weiterer Gesprächstermin mit Milan und den beiden Personen vereinbart. Mit Milan wurde besprochen, dass die rechtlichen Bestimmungen der Melde- und Passpflicht es notwendig machen, dass er sich bei der Caritas meldet. Um den rechtlichen Bestimmungen Genüge zu tun, hätte sonst die Polizei informiert werden müssen. Gleichwohl hätte das Gespräch nicht bedeutet, dass er die Räumlichkeiten unmittelbar hätte räumen müssen. Hinweise, dass Milan angedeutet hatte, sich das Leben zu nehmen, waren weder der Leitung der KHG noch der Leitung des Mentorats bekannt. 

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