Menschliches Leben beginnt mit dem Augenblick der Zeugung (BVerfG 1993). Tot- und Frühgeburten werden deshalb landläufig auch liebevoll Sternenkinder genannt. Seit dem Jahr 2013 besteht die Pflicht, totgeborene Kinder ab einem bestimmten Gewicht (500 gr) zu bestatten (Personenstandsgesetz). Totgeborene Kinder, die dieses Kriterium nicht erfüllen, können beigesetzt werden.
Die Kirchen setzen sich dafür ein, dass möglichst alle Sternenkinder unabhängig ihres Gewichtes würdig - nach Möglichkeit im Rahmen einer kleinen Feier - bestattet werden. Das Erzbistum Köln empfiehlt, auf seinen Friedhöfen kostenlose Grabfelder anzubieten.





