Kirchlich heiraten | Informationen

Kirchlich heiraten

Was müssen Sie wissen, wenn Sie kirchlich heiraten wollen? Hier informieren wir Sie über die wichtigsten Schritte.

Kontakte aufnehmen

Haben Sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden, sollten Sie sich baldmöglichst mit dem Pfarramt der Gemeinde in Verbindung setzen, in der Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin wohnen.
Im Gespräch mit dem Seelsorger können die zwei wichtigsten Termine festgelegt werden. Der Hochzeitstermin und der Zeitpunkt für das Traugespräch.
Unbedingt soll diese Rücksprache vor der endgültigen Festlegung des Hochzeitstermins erfolgen, um z.B. Terminüberschneidungen zu vermeiden. Möglicherweise sind auch noch Fragen zu erörtern, deren Klärung Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist.   
Die Trauung findet im Regelfall vor dem Ortspfarrer statt. Es ist aber auch möglich, einen anderen Priester oder Diakon anzusprechen, der Ihnen bekannt ist.  
Wenn die Trauung nicht in Ihrem Wohnort stattfindet, sollten Sie sich möglichst frühzeitig auch mit dem Pfarrer in Verbindung setzen, zu dessen Pfarrei die Traukirche gehört.
Wollen Sie Ihre Trauung in einer Klosterkirche feiern, ist die Kontaktaufnahme mit der betreffenden Ordensgemeinschaft notwendig.

Taufzeugnis

Von beiden Partnern ist ein Nachweis nötig, aus dem hervorgeht, dass sie ledig bzw. zur Trauung berechtigt sind. Ein Auszug aus dem elterlichen Familienstammbuch genügt deshalb nicht.

Für den katholischen Partner ist dieser Nachweis der Taufschein, der nicht älter als 6 Monate (zum Zeitpunkt der Trauung) sein darf. Sie erhalten den Taufschein in der Regel in der Pfarrei, in der Sie getauft wurden. Einige größere Städte registrieren Taufen auch zentral. Bei Fragen hilft Ihnen Ihr Pfarramt.

Für evangelische Partner erfolgt dieser Ledigenstandsnachweis durch eine amtliche Bescheinigung, durch ein Zeugnis der Eltern oder durch eine eidesstattliche Erklärung des oder der Betroffenen

Traugespräch

Das Traugespräch dient zunächst dazu, dass Brautpaar und Seelsorger sich kennenlernen.
Persönliche Fragen können angesprochen werden, z.B. Glaubensfragen, Probleme mit der Kirche usw. In der Regel werden auch der Traugottesdienst, sein Aufbau und die Möglichkeiten einer Gestaltung besprochen.
Da die kirchliche Heirat auch ein Rechtsakt ist, werden vom Seelsorger bestimmte Inhalte, z.B. das Eheverständnis der katholischen und gegebenenfalls der evangelischen Kirche, angesprochen. Ebenso wird das "Ehevorbereitungsprotokoll" ausgefüllt.
Zu diesem Protokoll gehört die Aufnahme der Personalien, die Frage nach eventuellen Ehehindernissen, die Frage nach der Freiwilligkeit der Eheschließung oder, im Anschluss an die Erläuterung des kirchlichen Eheverständnisses und die Erfordernisse eines gültigen Ehewillens, die Frage nach dem beiderseitigen Einverständnis.

Die Kirchen erwarten, dass Sie Ihre Kinder taufen lassen und religiös erziehen. In konfessionsverschiedenen Ehen soll dies im Respekt vor dem jeweils anderen Glauben der Eltern geschehen. Die Frage der Taufe eventueller Kinder ist deshalb ebenfalls ein Thema des Traugesprächs.

Die Teilnahme an dem Traugespräch mit dem Ausfüllen des Ehevorbereitungsprotokolls ist verpflichtend.

Religionsverschiedene Ehe

Für religionsverschiedene Paare ist im Erzbistum Köln eine Broschüre 'Katholisch-islamische Ehe" erschienene, die zahlreiche Hinweise auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede im katholischen und islamischen Eheverständnis und Entscheidungsgrundlagen eröffnet, zwischen Handlungsmöglichkeiten wählen zu können. Die Broschüre können Sie für 3 Euro bestellen oder aber im Internet als PDF einsehen. 

Zivile Eheschließung

Auch nach Änderung des Personenstandsgesetzes zum 1.1.2009 wird im Regelfall an der zivilen Eheschließung als Voraussetzung für die kirchliche Eheschließung festgehalten. Die "Ordnung für kichliche Trauungen bei fehlender Zivileheschließung" sind im Amtsblatt des Erzbistums Köln vom 15. Dezember 2008 veröffentlicht.