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Kirchlich heiraten | Traugottesdienst

Liebesschlösser
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Traugottesdienst gestalten

Paare, die kirchlich heiraten wollen, wünschen sich fast ausnahmslos, dass ihre Hochzeit für sie selbst und für die Mitfeiernden zu einem großen und starken Erlebnis wird, dass in der Feier zur Sprache kommen kann, was sie bewegt und was sie sich voneinander und von Gott erhoffen.

Viele Paare sind deshalb interessiert, an der Vorbereitung und Gestaltung der Traufeier mitzuwirken und Freunde und Verwandte zum Mittun in der Feier einzuladen.

Die kirchliche Ordung der Trauliturgie sieht deshalb vor, dass das Brautpaar bestimmte Elemente des Gottesdienstes in Absprache mit dem Trauseelsorger selbst gestalten bzw. aus einer Anzahl vorgegebener Texte einen Text auswählen kann.

Auf dieser Seite finden Sie deshalb Informationen über den Aufbau und die Elemente der Trauliturgie, die Brautpaaren, ihren Verwandten und Freunden hilfreich sein können bei der Planung und Gestaltung der Traufeier und zur Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Trauseelsorger.

Ordnung der kirchlichen Traufeier

Der Ablauf und die wesentlichen Elemente der kirchlichen Trauung sind in der Katholischen Kirche durch die "Ordnung der kirchlichen Traufeier" festgelegt. Die konkrete Gestalt der Trauliturgie soll dabei die oftmals unterschiedlichen Situationen der Brautpaare berücksichtigen.
Die deutschen Bischöfe haben deshalb die beiden Grundformen der kirchlichen Traufeier nämlich die Feier der Trauung in einer Eucharistiefeier und die Feier der Trauung in einem Wortgottesdienst liturgisch geregelt. Für die Form des Wortgottesdienstes bieten sie verschiedene liturgische Texte an, die die Glaubenssituation der Partner einbeziehen.

Eucharistiefeier

Die Eheschließung katholischer Partner findet nach Möglichkeit innerhalb einer Eucharistiefeier statt, da die Ehe ein Abbild des Bundes zwischen Christus und der Kirche ist und in der Eucharistie das Gedächtnis des Neuen Bundes gefeiert wird. Wenn die Brautleute dem Leben der Kirche fernstehen oder nicht kommunizieren wollen, sollte überlegt werden, ob eine Eucharistiefeier angemessen ist.

> Ablaufsübersicht

Wortgottesdienst

Die Trauung in einem Wortgottesdienst wird dann gefeiert, wenn die Trauung zu einer Eucharistiefeier nicht möglich oder angemessen ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Diakon die Feier leitet oder sich die Brautleute vom Leben der Kirche entfernt haben und nicht kommunizieren wollen. Ist einer der Partner katholischer Christ und schließt dieser die Ehe mit einem nichtkatholischen Christen (konfessionsverschiedene Ehe), so wird die Trauung in der Regel in einem Wortgottesdienst gefeiert. > Ablaufsübersicht

Trauung eines konfessionsverschiedenen Paares

Die Trauung eines konfessionsverschiedenen Paares (ein Partner ist evangelisch, der andere katholisch) sollte nach Möglichkeit von einem Seelsorger in einer liturgischen Feier vorgenommen werden, nachdem sich die Partner nach bestem Wissen und Gewissen entschieden haben.


Auf besonderen Wunsch des konfessionsverschiedenen Brautpaares können sich auch beide Seelsorger an der Trauung beteiligen. Landläufig spricht man hier von einer "ökumenischen Trauung": Bei der katholischen Traufeier wirkt ein ein evangelischer Pfarrer/Pfarrerin mit; bei einer evangelischen Traufeier wirkt ein katholischer Seelsorger mit.

 

Ist die Trauung in der evangelischen Kirche beabsichtigt, so wird dem katholischen Partner nahegelegt, bei seinem Pfarramt eine so genannte »Dispens von der Formpflicht« einzuholen. Bei diesen Fragen steht dem Brautpaar der zuständige Pfarrer gern mit Rat und Tat zur Seite.

 

> Ablaufsübersicht der gemeinsamen Feier der kirchlichen Trauung in einer katholischen Kirche unter Beteiligung des evangelischen Pfarrers/ der evangelischen Pfarrerin

 

> Ablaufsübersicht der gemeinsamen Feier der kirchlichen Trauung in einer evangelischen Kirche unter Beteiligung des katholischen Pfarrers

Trauung eines katholischen Partners mit einem nichtgetauften Partner

Die Trauung eines katholischen Partners mit einem nichtgetauften Partner, der an Gott glaubt (also meistens Anhänger einer anderen Religionsgemeinschaft ist), geschieht in der Regel in einem Wortgottesdienst. Das von den Bischöfen herausgegebene Rituale »Die Feier der Trauung« stellt für diese Trauung eigene Texte bereit, die die besondere Lebenssituation des Brautpaares berücksichtigen, denn die Bischöfe wünschen nicht, dass der nichtgetaufte Partner Texte spricht, die seinem Gewissen, seiner Religion und seiner Überzeugung entgegenstehen.

Trauung eines katholischen Christen mit einem nichtglaubenden Partner

Die Trauung eines katholischen Christen mit einem nichtglaubenden Partner geschieht in der Regel in einem Wortgottesdienst. Bei einem Nichtglaubenden kann es sich um einen nichtgetauften Partner handeln oder auch um einen Partner, der die Taufe empfangen hat, aber nie zum Glauben zu Gott gekommen ist oder nicht mehr an Gott glaubt. Die in diesem Fall verwendeten Texte des Trauungsritus sind ebenfalls der Situation des Brautpaares angepasst.

Einladung zur Mitgestaltung

Die Ordnung der kirchlichen Tauung enthält eine Reihe von Elementen, die entweder vom Brautpaar selbst (mit)gestaltet bzw. ausgewählt werden können. In der Einleitung zur Ordnung der kirchlichen Trauung werden die Seelsorger ausdrücklich angehalten, Brautpaare zu dieser Mitgestaltung einzuladen und sie dabei zu unterstützen.

Dr. Burkhard Knipping

Anschrift

Erzbischöfliches Generalvikariat Abteilung Erwachsenenseelsorge Referat Katechese und Sakramentenpastoral

Marzellenstr. 32
50668 Köln