Das Erzbistum Köln hat verbindliche Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen getroffen. Das Erzbistum Köln setzt seit 2011 verbindliche Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in all seinen Einrichtungen und Diensten um.
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