Das Erzbistum Köln hat verbindliche Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen getroffen und setzt diese in all seinen Einrichtungen und Diensten seit 2011 um.
Ziel der Präventionsmaßnahmen ist, dass die Achtung der Rechte der uns anvertrauten Personen und die Vorbeugung von (sexualisierter) Gewalt selbstverständlicher Bestandteil des alltäglichen Handelns ist.
Dies geschieht über zwei Aspekte:
- Wertschätzender und respektvoller Umgang mit den anvertrauten Menschen sowie die Achtung ihrer Rechte.
- Mutiges Hinsehen und konsequentes Handeln in Fällen, in denen das Wohl der anvertrauten Person in Gefahr ist.