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Jahresabschluss Finanzbericht 2021

Jahresabschluss 2021: Erzbistum Köln und Erzbischöflicher Stuhl Köln


Der vorliegende Jahresabschluss für das Jahr 2021 spiegelt die politischen und gesellschaftlichen Veränderungen, die Belastungen der anhaltenden Corona-Pandemie und die Herausforderungen im Bereich der Schöpfungsverantwortung wider, denn diese Faktoren haben massiven Einfluss sowohl auf die Rolle der Kirche in der Gesellschaft als auch auf ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten und Angebote.

Für eine bessere Lesbarkeit sind die Zahlen in der Online-Darstellung auf Mio. Euro bzw. TEUR gerundet.

Den testierten Jahresabschluss finden Sie im PDF-Finanzbericht und in der gedruckten Fassung.

2021

2020

2019

Verände­rung
2020 – 2021

Mio. EUR

Mio. EUR

Mio. EUR

in %

Bilanz­summe

4.170,5

4.040,9

3.934,7

3,2

Immobilien­anlagen

667,5

682,4

644,2

-2.2

Wertpapier­anlagen

3.164,5

3.052,1

2.950,4

3,7

Eigen­kapital

2.724,6

2.640,0

2.644,1

3,2

davon Bistums­kapital

822,7

822,7

822,7

0,0

davon Rück­lagen

1.901,9

1.817,2

1.821,3

4,7

Eigen­kapital­quote

65,3%

65,3%

67,2 %

0,0

Erträge

944,3

900,2

904,2

4,9

davon Kirchen­steuer

678,1

653,6

684,2

3,7

Aufwendungen

901,3

934,0

893,2

-3,5

davon Weiter­gabe als Zuschüsse

350,6

387,4

357,7

-9,5

davon Personal­aufwand

378,0

376,9

373,2

0,3

Investitionen

32,3

46,6

44,0

-30,7

Mitgliederzahl zum 31.12.

1.805.430

1.868.567

1.905.902

-3,4

Kirchensteuer­erträge pro Katholik (EUR)

369,12

346,34

355,54

6,6

Überblick über die Verwendung der Kirchensteuererträge

Aktiva

2021

2020

TEUR

TEUR

A. Anlage­vermögen

I. Immaterielle Vermögens­gegen­stände

 

 

Entgeltlich erworbene Kon­zessionen, gewerbliche Schutz­rechte und ähn­liche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

743,3

810,5

II. Sachanlagen

1. Grundstücke, grund­stücks­gleiche Rechte und Bauten einschließ­lich der Bauten auf fremden Grund­stücken

667.546,4

682.442,1

2. Technische Anlagen und Fahr­zeuge

10.006,8

11.163,5

3. Betriebs- und Geschäfts­aus­stattung

18.722,3

19.053,6

4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

24.918,2

15.837,5

721.193,8

728.496,7

III. Finanz­anlagen

1. Anteile an verbundenen Unter­nehmen

20.932.3

20.932,3

2. Ausleihungen an ver­bundene Unter­nehmen

17.007,6

17.222,4

3. Beteiligungen

18.273,0

18.482,5

4. Wertpapiere des Anlage­vermögens

3.164.472,0

3.052.121,0

5. Sonstige Aus­leihungen

5.415,4

5.725,4

3.226.100,3

3.114.376,1

 

3.948.037.5

3.843.683,4

B. Umlauf­vermögen

I. Vorräte

1. Roh-, Hilfs- und Betriebs­stoffe

246,0

427,9

2. Waren

20,3

19,0

446,3

446,9

II. Forderungen und sonstige Vermögens­gegen­stände

1. Forderungen aus Kirchen­steuern

14.521,9

11.853,0

2. Forderungen gegen das Land NRW

3.911,0

8.685,8

3. Forderungen gegen nahe­stehende Körper­schaften

18.979,9

10.436,0

4. Sonstige Vermögens­gegen­stände

11.243.4

10.095,0

48.656,2

41.069,7

III. Kassen­bestand und Gut­haben bei Kredit­instituten

161.148,0

142.983,2

210.250,5

184.499,8

C. Rechnungs­abgrenzungs­posten

12.251,6

12.709,8

4.170.539,6

4.040.893,0

 

 

Treuhand­vermögen

43.093,4

42.687,2

 

 

Passiva

2021

2020

TEUR

TEUR

A. Eigenkapital

I. Bistumskapital

822.733,8

822.733,8

II. Gewinn­rücklagen

 

 

1. Ausgleichs­rücklage

620.000,0

620.000,0

2. Bauerhaltungs­rücklage

802.339,7

731.433,6

3. Rücklage für Pensionen und ähn­liche Ver­pflichtungen

447.019,7

435.078,5

4. Ergebnis­rücklage

32.545,0

30.731,6

III. Bilanzgewinn

0,0

0,0

2.724.638,2

2.639.977,6

B. Sonderposten aus

1. Zweck­gebundenem Ver­mögen

218.136.5

221.129,9

2. Zuwendungen zur Finanzierung von Gegen­ständen des Sachanlage­vermögens

7.255,0

8.145,5

225.391,5

229.272,4

C. Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähn­liche Ver­pflichtungen

739.429,1

684.887,3

2. Sonstige Rücks­tellungen

317.307,3

307.303,7

1.056.736,4

992.191,0

D. Verbindlichkeiten

1. Verbindlich­keiten gegenüber Kredit­instituten und anderen Darlehens­gebern

0,0

6,1

2. Verbindlich­keiten aus Lieferungen und Leistungen

14.544,4

20.910,7

3. Verbindlich­keiten gegenüber nahe­stehenden Körper­schaften

109.278,0

121.709,5

4. Sonstige Verbindlich­keiten

23.737,6

22.675,4

147.560,0

165.301,8

E. Rechnungs­abgrenzungs­posten

16.213,6

14.150,2

4.170.539,6

4.040.893,0

 

 

Treuhand­verbindlich­keiten

43.093,4

42.687,2 

Erläuterungen zur Bilanz

Die Bilanz stellt die Vermögenssituation des Erzbistums Köln einschließlich des Erzbischöflichen Stuhls zum 31. Dezember 2021 dar. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde das Gliederungsschema der Bilanz an die Bedürfnisse des Erzbistums Köln angepasst.

  • Die Aktivseite führt die Vermögenspositionen auf, die vor allem Immobilien und Finanzanlagen umfassen. Hinzugefügt wurden die Posten „Forderungen aus Kirchensteuern“, „Forderungen gegen das Land NRW“ sowie „Forderungen gegen nahestehende Körperschaften“.
  • Die Passivseite zeigt, wie diese Vermögenspositionen durch eigene oder fremde Mittel finanziert werden. Auf der Passivseite wurde die Bezeichnung des Eigenkapitals in Bistumskapital angepasst sowie um zweckgebundene Rücklagen, die ihre handelsrechtliche Entsprechung in den Gewinnrücklagen finden, ergänzt und die Sonderposten „aus Zweckgebundenem Vermögen“, „Zuwendungen zur Finanzierung von Gegenständen des Sachanlagevermögens“ sowie „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und anderen Darlehensgebern“ und „Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Körperschaften“ angepasst.

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz finden Sie im PDF-Finanzbericht.

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden linear nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten nach den handelsrechtlich zulässigen Ansätzen bewertet. Sie werden unter Berücksichtigung der von der Finanzverwaltung veröffentlichten amtlichen AfA-Tabellen jeweils um die zulässigen Höchstsätze grundsätzlich planmäßig nach der linearen Methode abgeschrieben. Sofern auf Grund voraussichtlich dauernder Wertminderungen notwendig, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige bewegliche Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungs- oder Herstellungskosten bis 1.000,00 € werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben. Der Anlagenabgang wird im Jahr des Zugangs ausgewiesen.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. im Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Wiederbeschaffungs- oder Marktpreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Risiken werden durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Soweit zum Bilanzstichtag von einer Uneinbringlichkeit auszugehen ist, erfolgt eine entsprechende Einzelwertberichtigung.

Das Erzbistum Köln verwaltet 72 Vermögen, die für festgelegte Zwecke gestiftet wurden. Hierfür wurde der Sonderposten aus zweckgebundenem Vermögen gebildet, der das Reinvermögen der Stiftungen darstellt.

Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden entsprechend der Verwendung der Zuweisungen für die Anlageninvestition passiviert. Die Auflösung erfolgt über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes parallel zum Abschreibungsverlauf.

Die Rückstellungen für Pensionen erfolgen mit dem 10-Jahres-Durchschnittszins lt. Neufassung des § 253 HGB zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen. Die Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Teilwert bei Verwendung eines Zinsfußes von 1,87 Prozent (i. Vj. 2,30 Prozent) bewertet.

Ferner wurden als Rechnungsgrundlagen zur Berücksichtigung der biometrischen Risiken Langlebigkeit, Invalidisierung, Hinterlassen von Hinterbliebenen und deren Lebenserwartung die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zu Grunde gelegt. Für die Geistlichen wurde eine Verteilung der Alterspensionierung über den Altersbereich von 65 bis 70 Jahren angenommen.

Die Sterblichkeit der Leistungsempfänger wurde ausgehend von einer Analyse der Sterblichkeit im Priesterbestand ab einem Alter von 70 Jahren um 10 Prozent erhöht. Die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten wurden gegenüber dem Richttafel-Ansatz verändert: Bei Geistlichen wurde unterstellt, dass bis zum Alter 70 kein Invaliditätsfall eintritt; die Absenkung der Invalidisierungswahrscheinlichkeiten wurde für Diakone und männliche Laien (außer bei Lehrkräften) auf 75 Prozent und bei weiblichen Laien (außer bei Lehrkräften) auf 80 Prozent der Richttafelwerte reduziert.

Die laufenden Ruhegelder und die Bemessungsgrundlagen der Ruhestandsbezüge der Anwärter werden in jedem Jahr um 2 Prozent angehoben, soweit für den jeweiligen Teilbestand keine feste Dynamisierung zugesagt ist. Für die Anwendung des Übergangsrechts für Verbeamtungen vor dem 1. Januar 1992 wird bei der Ermittlung der Ruhegehaltssätze der ab der 8. Anpassung maßgebliche Faktor von 0,95667 berücksichtigt.

Bei Lehrkräften wird zusätzlich ein Karrieretrend berücksichtigt. Dieser beträgt ausgehend von einer Analyse der Beförderungsmöglichkeiten 0,3 Prozent p.a. für die Besoldungsgruppen bis maximal A 13 und 0,2 Prozent für die Besoldungsgruppe A 14. Für Besoldungsgruppen ab A 15 wird kein Karrieretrend angesetzt. Der Karrieretrend wirkt in allen Fällen letztmals im Alter von 55 Jahren.

Mit Schreiben vom 8. November 2016 hat die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK) das Erzbistum Köln über die finanzökonomische Deckungslücke aus dem geschlossenen Abrechnungsverband S informiert und den nach § 63a der Kassensatzung erhobenen Finanzierungsbeitrag in Rechnung gestellt, der auf das Erzbistum Köln entfällt. Der Finanzierungsbeitrag soll über 25 Jahre erhoben werden, um die bestehende finanzökonomische Deckungslücke zu schließen. Die mittelbare Versorgungsverpflichtung des Erzbistums Köln aus dem Abrechnungsverband S der KZVK wurde auf Grundlage der Bescheide zum Finanzierungsbeitrag quantifiziert und seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB als Rückstellung ausgewiesen. Da infolge der Satzungsänderung der KZVK vom 1. November 2020 die bisherigen Abrechnungsverbände der Pflichtversicherung zusammengelegt wurden, ist ein Fehlbetrag für den Abrechnungsverband S nicht mehr quantifizierbar. Die Rückstellung wird indes aufgrund der weiterhin bei der KZVK bestehenden Deckungslücke nach der bisherigen Systematik fortgeschrieben und zum 31. Dezember 2021 mit einem Zinssatz von 1,87 Prozent bewertet. Für das Geschäftsjahr 2021 betrug der laufende Beitrag an die KZVK 6.643 TEUR (i. Vj. 6.692 TEUR), er beträgt 6,0 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts. Die Summe der beitragspflichtigen Gehälter beläuft sich im Jahr 2021 auf 110.706 TEUR.

Für das Geschäftsjahr 2022 wird mit einem Beitragssatz von 6,0 Prozent gerechnet. Die beitragspflichtigen Gehälter werden sich in diesem Zeitraum entsprechend der allgemeinen Tarifentwicklung erhöhen, von erheblichen Veränderungen der zu berücksichtigenden Mitarbeiteranzahl ist nicht auszugehen. Darüber hinaus berechnet die KZVK für die Jahre 2020 bis 2026 einen Angleichungsbeitrag, um die im neuen Abrechnungsverband G zusammengeführten Abrechnungsverbände S und P anzugleichen.

Rückstellungen für Altersteilzeit- und Vorruhestandsverpflichtungen werden unter Ansatz eines Zinssatzes von 0,40 Prozent gebildet.

Für alle Teilbestände, mit Ausnahme der gesetzlich krankenversicherten Diakone, erfolgt die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen ab Eintritt des Versorgungsfalles auf Grundlage von Kopfschadenstatistiken unter Berücksichtigung eines altersabhängig steigenden Schadenprofils. Dabei werden jeweils die zum Stichtag neuesten Statistiken herangezogen. Zum 31. Dezember 2021 sind dies Wahrscheinlichkeitstafeln in der privaten Krankenversicherung 2020, veröffentlicht von der BaFin am 30. Dezember 2021. Die Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen werden mit dem Teilwert bei Verwendung eines Zinsfußes von 1,35 Prozent (i. Vj. 1,60 Prozent) bewertet.

Zur Anpassung der Statistiken an die vorliegenden Bestände werden die tatsächlichen Beihilfekosten für Versorgungsempfänger herangezogen. Dabei ergeben sich drei Kostenniveaus in Höhe von 90 Prozent, 65 Prozent und 55 Prozent für verschiedene Berufsgruppen, der aus den Statistiken abgeleiteten Kopfschäden. In diesem Jahr wurde aufgrund von starken Schwankungen der Beihilfekosten die Ermittlung der Anpassungsfaktoren auf Basis der Zahlungen von fünf Jahren vor dem Bilanzstichtag vorgenommen.

Bei gesetzlich krankenversicherten Diakonen wird aufgrund der weitgehenden Leistungserbringung durch die Krankenkasse davon ausgegangen, dass die Höhe der Beihilfen nicht altersabhängig ist. Für diesen Personenkreis wird von durchschnittlichen Beihilfekosten von 50,00 € p.a. bei Ledigen und 100,00 € p. a. bei verheirateten Leistungsempfängern ausgegangen.

Für die Bewertung der Beihilfezahlungen wird unter-stellt, dass u. a. aufgrund des medizinisch-technischen Fortschrittes auch zukünftig eine über die Inflationsrate hinausgehende Kostendynamik zu berücksichtigen ist. Daher wird eine Kostendynamik von 2,5 Prozent p. a. berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei ihrer Bemessung sind alle bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses erkannten Risiken angemessen und ausreichend berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

2021

2020

TEUR

TEUR

1. Erträge aus Kirchen­steuern

678.067,3

653.624,0

2. Erträge aus Zuwei­sungen und Zuschüssen

136.927,5

134.122,3

3. Sonstige Umsatzerlöse

39.117,3

38.819,5

4. Sonstige Erträge

90.194,1

73.600,8

944.306,2

900.166,6

5. Aufwendungen aus Zuwei­sungen und Zuschüssen

350.570,4

387.403,9

6. Personal­aufwand

 

 

a) Löhne und Gehälter

248.060,9

245.578,0

a) Soziale Abgaben und Auf­wen­dungen für Alters­ver­sorgung und für Unter­stützung

129.919,9

131.318,7

377.980,8

376.896,6

7. Abschreibungen auf immaterielle Ver­mögens­gegen­stände des Anlage­vermögens und Sach­anlagen

39.394,7

32.717,7

8. Sonstige Auf­wendungen

133.307,9

136.939,8

Zwischen­ergebnis

43.052,4

–33.791,4

9. Erträge aus Beteiligungen

4.753,4

3.309,4

10. Erträge aus anderen Wert­papieren und Aus­leihungen des Finanz­anlage­vermögens

56.384.8

47.551,3

11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

14.5

164,1

13. Zinsen und ähn­liche Auf­wendungen

19.292.0

21.068,0

41.860,7

29.956,7

13. Ergebnis nach Steuern

84.913,1 

–3.834,7

14. Sonstige Steuern

252,5

270,6

15. Jahres­überschuss /-fehl­betrag

84.660,7

–4.105,3

16. Entnahme aus Rück­lagen

a) Entnahme aus der Bau­erhaltungs- und Sonder­rück­lage

3.301,8

813,2

b) Entnahme aus der Rücklage für Pensionen und ähnl. Ver­pflichtungen

0,0

15.081,2

c) Entnahme aus der Ergebnis­rücklage

718,9

2.505,5

17. Einstellung in Rück­lagen

a) Einstellung in die Bau­erhaltungs- und Sonder­rück­lage

74.207,9

10.647,2

b) Einstellung in die Rück­lage für Pensionen und ähnl. Ver­pflichtungen

11.941,1

0,0

c) Einstellung in die Ergebnisrücklage

2.532,3

3.647,3

18. Bilanz­gewinn

0,0

0,0

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung


Erweiterung der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung an die Bedürfnisse des Erzbistums Köln angepasst. Dementsprechend wurden die Posten „Erträge aus Kirchensteuern“, „Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen“, „Sonstige Umsatzerlöse“ sowie „Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen“ hinzugefügt.

Finanzergebnis

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen wurden aus der Aufzinsung von Rückstellungen 18,7 Mio. € (i. Vj. 20,6 Mio. €) bilanziert. Negativzinsen sind in Höhe von 0,6 Mio. € (i. Vj. 0,5 Mio. €) angefallen.

Periodenfremde Sachverhalte

In den sonstigen Erträgen sind Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen mit 42,7 Mio. € (i. Vj. 38,1 Mio. €) enthalten, davon 16,9 Mio. € (i. Vj. 14,0 Mio. €) aus der Veränderung der Pensionsrückstellung sowie 5,2 Mio. € (i. Vj. 3,1 Mio. €) aus der Auflösung der Beihilferückstellung. Aus der endgültigen Clearing-Abrechnung 2017 und der damit verbundenen Anpassung der Clearing-Vorauszah-lungen der Jahre 2018 bis 2020 ergab sich ein Anspruch von 11,6 Mio. € (i. Vj.3,7 Mio. € aus Clearing-Abrechnung 2016 sowie Vorauszahlungen 2017 bis 2019). Die Erträge aus hinfälligen Bewilligungen belaufen sich auf 3,7 Mio. € (i. Vj. 0,4 Mio. €). Die sonstigen Aufwendungen beinhalten periodenfremde Aufwendungen von 0,1 Mio. € (i. Vj. 0,2 Mio. €).

Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Lage


Den bestimmenden Faktor für die finanziellen Verhältnisse des Erzbistums Köln bilden die Erträge aus der Kirchensteuer. Da die Kirchensteuer als Zuschlag auf die Einkommensteuer erhoben wird, besteht eine hohe Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung im Gebiet des Erzbistums Köln und insbesondere von der Situation am Arbeitsmarkt. So lässt sich von 2011 bis 2019 ein kontinuierlicher Zuwachs beim Kirchensteueraufkommen feststellen. Diese außergewöhnlich lange Phase von neun aufeinander folgenden Jahren mit einem Kirchensteuerzuwachs ist maßgeblich vom anhaltenden Wachstum der Erwerbstätigkeit in diesem Zeitraum beeinflusst worden. Negative Einflussfaktoren wie Kirchenaustritte oder die demographische Entwicklung wurden in diesem Zeitraum überkompensiert. Erst das Auftreten der Covid-19-Pandemie hat ab dem zweiten Quartal 2020 zu einem jähen Ende dieses Zuwachses geführt. Im Jahr 2021 konnte gleichwohl wieder ein Anstieg des Kirchensteueraufkommens verzeichnet werden, ohne jedoch das Niveau vor Eintritt der Covid-19-Pandemie wieder zu erreichen.

Die für 2021 geplanten Brutto-Kirchensteuererträge in Höhe von 910,5 Mio. EUR wurden um 3,8 Prozent deutlich übertroffen. Diese Planabweichung hat verschiedene Ursachen. Die Kirchenlohnsteuer lag 2,3 Prozent über dem Planwert und bei der Kircheneinkommensteuer lag das tatsächliche Aufkommen um 8,1 Prozent über der Planannahme. Auch bei der Abgeltungssteuer konnte die Planannahme deutlich übertroffen werden, hier zeigt sich eine Überschreitung um 30,3 Prozent. In der Nettobetrachtung der Kirchensteuer Ist-Zahlen (insbesondere unter Einbeziehung der Clearingverpflichtungen) ist ein Anstieg von 653,6 Mio. EUR (2020) auf 678,1 Mio. EUR (2021) zu verzeichnen.

Der Jahresüberschuss des Berichtsjahres 2021 gemäß Gewinn- und Verlustrechnung beträgt 84.660.664,92 EUR. Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2021 beträgt 4.170.539.594,85 EUR. Der im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnende deutliche Ergebnisanstieg resultiert insbesondere aus höheren laufenden Kirchensteuer-erträgen (24,4 Mio. EUR), positiven Einflüssen im Zusammenhang mit dem Clearingverfahren durch einen Rückfluss im Rahmen der endgültigen Clearingabrechnung 2017 sowie mögliche Rückstellungsauflösungen (8,5 Mio. EUR), ein höheres Finanzergebnis (11,9 Mio. EUR) und niedrigere Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen (36,8 Mio. EUR); die in Klammern angegebenen Werte betreffen dabei jeweils den Beitrag zur Ergebnisverbesserung des Jahres 2021 gegenüber 2020.

Erträge 2021

Mio. EUR

2021

2020

Kirchen­steuer NRW und RP

945,5

930,0

abzgl. Kirchen­steuer­clearing

–247,5

–256,3

abzgl. Zuführung Rück­stellung Clearing

–19,5

–19,4

Ergebnis Kirchen­steuer­zerlegung

–0,4

–0,7

Summe Kirchen­steuer­erträge

678,1

653,6

Erträge aus Zuweisungen & Zu­schüssen

136,9

134,1

Sonstige Umsatz­erlöse

39,1

38,9

Sonstige Erträge

90,2

73,6

Summe Erträge

944,3

900,2

Die Erträge aus Kirchensteuern sind die wichtigste Ertragsposition des Erzbistums Köln. Sie ergeben sich aus der Bemessungsgrundlage (Einkommen- und Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und dem Steuersatz (in NRW 9 Prozent). Da der Steuersatz seit Jahrzehnten unverändert ist, resultieren Schwankungen beim Kirchensteueraufkommen allein aus Veränderungen der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage selbst entwickelt sich insbesondere durch die konjunkturabhängige Beschäftigungssituation, die demographische Entwicklung und die Bindung der Gläubigen. Anders als bei unternehmerisch tätigen Institutionen ist der Einfluss der Aktivitäten des Erzbistums auf die Ertragslage deutlich eingeschränkt.

Positive Abweichungen des tatsächlichen vom zuvor prognostizierten Kirchensteueraufkommen stellen daher eine wichtige Chance dar und können sich insbesondere dann ergeben, wenn sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen besser entwickeln als sie zum Planungszeitpunkt abzusehen waren. Aber auch unerwartete Veränderungen hinsichtlich Anzahl und Zusammensetzung der Mitgliederschaft, wie sie sich durch Schwankungen in der Bindung der Gläubigen bzw. vice versa im Austrittsverhalten oder insbesondere durch Migrationseffekte ergeben können, lassen sich nur schwer prognostizieren.

Da insbesondere die am Rhein gelegenen Städte Düsseldorf, Köln und Bonn innerhalb Nordrhein-Westfalens seit einigen Jahren an wirtschaftlichem Gewicht gewinnen, profitieren sie tendenziell von Migrationsbewegungen. Für das Erzbistum Köln eröffnet dies die Chance auf positive Effekte hinsichtlich der Mitgliederzahl und der Mitgliederstruktur, wenn verstärkt wirtschaftlich aktive Mitglieder zuwandern, die Kirchensteuern zahlen.

Das Erzbistum Köln verfolgt einen systematischen Ansatz für ein Risikomanagement und erstellt im Zuge dessen einen jährlichen Risikobericht. Im Kern ist darunter ein wiederkehrender Prozess der Analyse von Risikotragfähigkeit und Risikowerten zu verstehen, der darauf abzielt, bestehende Risiken zu erkennen, ihre finanziellen Auswirkungen zu erfassen und als Risikowerte zu berechnen, sowie zu prüfen, ob ausreichende finanzielle Mittel als Risikodeckungskapital zur Verfügung stehen. Es gilt wiederkehrend festzustellen, ob sich Risiken verändern, reduzieren oder vermeiden lassen, mit dem Ziel, nur in dem Umfang Risiken einzugehen wie dies für das Erzbistum Köln tragbar ist. Angestrebt wird, dass die Risikodeckung als Quotient aus Risikodeckungskapital und Risikowerten stets größer eins ist und somit eine Überdeckung der Risiken gewährleistet ist. Die systematische Ermittlung der Risikowerte erfolgt anhand der Kategorien Marktrisiken, Bewertungsrisiken und operationalen Risiken. Während sich Markt- und Bewertungsrisiken wesentlich aus Preisänderungen von Vermögenspositionen ergeben, sind die operationalen Risiken unmittelbar mit den Aktivitäten des Erzbistums Köln verknüpft.

Wesentliche Risiken sind nachfolgend absteigend nach ihrer Bedeutung für das Erzbistum Köln aufgelistet:

Mitgliederentwicklung und Kirchensteuer

PDie Erträge aus Kirchensteuern stellen die wichtigste Ertragsposition des Erzbistums Köln dar. Zugleich ist damit aber auch ein wichtiger Risikofaktor gegeben. Die Gefahr negativer Abweichungen des tatsächlichen vom zuvor prognostizierten Kirchensteueraufkommen hat für das Erzbistum Köln erhebliches Gewicht, zumal das Kirchensteueraufkommen nicht unmittelbar aus kirchlichen Aktivitäten resultiert und damit nicht unmittelbar beeinflusst werden kann. Die Entwicklung der Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer hängt wesentlich von demographischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Einflussfaktoren ab, deren Entwicklung selbst Schwankungen unterliegt. Zudem ist festzustellen, dass kirchliche Aktivitäten und damit einhergehende Strukturen sich bei ungeplant sinkenden Kirchensteuererträgen nicht kurzfristig reduzieren lassen und sich in diesem Fall Finanzierungslücken ergeben können.

Der kontinuierliche Rückgang der Mitgliederzahl, bedingt durch demographische Veränderungen und Mitgliederaustritte, führt langfristig zu einer Stagnation der Kirchensteuerentwicklung. Da sich in den letzten Jahren die Austrittsquote spürbar erhöht hat, muss inzwischen sogar mit einem langfristig rückläufigen Kirchensteueraufkommen gerechnet werden. Da solche Veränderungen regelmäßig in langen Zeiträumen ablaufen, besteht die Möglichkeit der kontinuierlichen Anpassung an diese Veränderungen. Ein Risiko stellen jedoch kurzfristige Veränderungen im Austrittsverhalten dar, die einen starken Anstieg der Mitgliederaustritte zur Folge haben. Insbesondere ein Anstieg der Austrittszahlen bei Katholiken in der Altersklasse zwischen 50 und 60 Jahren, kann kurzfristig das Kirchensteueraufkommen belasten, da diese Altersklasse im Durchschnitt die höchsten Einkommen erzielt. Im Berichtsjahr hat sich die Anzahl der Mitglieder um 63.137 auf 1.805.430 verringert. Der jahresbezogene Rückgang lag aufgrund gestiegener Austritte deutlich über dem der Vorjahre.

Die unter Abschnitt 1.6 dieses Lageberichts beschriebene Situation hat einen erheblichen Anstieg des Niveaus an Kirchenaustritten bewirkt und birgt das Risiko auch zukünftig erhöhter Austrittszahlen. Unabhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung ergibt sich daraus eine pastorale Herausforderung von großer Tragweite. Sichere Informationen liegen dazu derzeit nicht vor, insbesondere lässt sich aufgrund der Anonymität der Steuerdaten für das Erzbistums Köln nicht feststellen, welche unmittelbaren finanziellen Auswirkungen sich aus erhöhten Austrittszahlen ergeben.

Neben der Mitgliederzahl und Mitgliederstruktur ist das Kirchensteueraufkommen stark von wirtschaftlichen Parametern wie z. B. der Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes, der Inflation, der Beschäftigungsentwicklung und der Steuerquote abhängig. Diese Einflussfaktoren lassen sich im Planungsprozess lediglich schätzen, was aufgrund der Komplexität wirtschaftlicher Zusammenhänge aber nur mit erheblichen Unsicherheiten möglich ist. In den letzten Jahren war die Wachstumsdynamik in Nordrhein-Westfalen häufig schwächer als insbesondere in den südlicheren Bundesländern, so dass bereits seit längerem tendenziell ein Rückgang des Anteils des Erzbistums Köln am Gesamtaufkommen der Kirchensteuer in Deutschland festzustellen ist. Sowohl ein überregionaler konjunktureller Einbruch der deutschen Wirtschaft als auch eine Fortsetzung oder Verstärkung der regionalen Wachstumsschwäche in Nordrhein-Westfalen sind demnach als gravierende Risiken für die Ertragssituation des Erzbistums Köln anzusehen.

Aufgrund der großen Zahl überregionaler Arbeitgeber mit zentralen Gehaltsabrechnungsstellen bedeutet das Kirchensteuerclearing (Kirchenlohnsteuer-Verrechnungsverfahren) für das Erzbistum Köln ein besonderes Risiko, da die finale Abrechnung der Kirchenlohnsteuerverteilung eines Jahres erst mit mehrjähriger zeitlicher Differenz erfolgt.

Refinanzierung für Erzbischöfliche Schulen

Ein weiteres Risiko für die Ertragssituation des Erzbistums Köln sind die Erzbischöflichen Schulen. Deren Finanzierung als Ersatzschulen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist durch das Schulgesetz mit einer Refinanzierungsquote der anerkennungsfähigen Kosten von 94 Prozent abgesichert. Gesetzliche Änderungen, die zu einer verschlechterten Refinanzierung führen, sind generell nicht auszuschließend und stellen somit ein Risiko für das Erzbistum Köln dar. Dieses Risiko besteht nicht nur im Blick auf die Finanzierung des laufenden Mittelbedarfs zum Betrieb der Erzbischöflichen Schulen, sondern auch hinsichtlich der übernommenen Altersversorgungsverpflichtungen für beamtenähnlich beschäftigte Lehrkräfte.

Mittelbare Pensionsverpflichtungen / KZVK

Auf der Aufwandsseite stellen mittelbare Pensionsverpflichtungen des Erzbistums Köln ein Risiko dar. Die Mitarbeitenden des Erzbistums Köln haben einen Anspruch auf Versicherung zum Zweck einer zusätzlichen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung (Zusatzversorgung). Die Durchführung der Zusatzversorgung erfolgt für die Mitarbeitenden des Erzbistums Köln über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK), so dass für diese Mitarbeitenden daher ein mittelbarer Anspruch gegen das Erzbistums Köln besteht. Die KZVK hat in ihrem Jahresabschluss 2021 einen Jahresüberschuss von 1.023,3 Mio. € ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um rund 1.048,5 Mio. € verbessert, was insbesondere aus der befristeten Erhebung von Angleichungsbeiträgen resultiert, wodurch die Kapitaldeckungsgrade verschiedener Abrechnungsverbände angeglichen werden sollen. Die KZVK weist bilanziell weiterhin einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 6.474,2 Mio. € aus, der sich gegenüber dem Vorjahr um 1.023,3 Mio. € verringert hat. Das Erzbistum Köln geht davon aus, dass die von der KZVK in den letzten Jahren eingeleiteten Maßnahmen geeignet sind, um auch in Zukunft allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Einer Einstandspflicht des Erzbistums Köln kommt daher nur eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit zu.

Zuschüsse

Weitere Risiken ergeben sich aus Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen an die Kirchengemeinden und die übrigen territorialen pastoralen Strukturen im Erzbistum Köln, die ihre Aktivitäten zu einem hohen Teil über Zuweisungen des Erzbistums Köln finanzieren. Insbesondere aus der Trägerschaft von Kindertagesstätten ergeben sich finanzielle Risiken, da seitens des Landes Nordrhein-Westfalen eine pauschale Finanzierung pro Kind auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes erfolgt. Soweit die jährliche Anpassung der vom Land gezahlten Kindpauschalen nicht ausreicht, um steigende Kosten zu decken, erhöht sich der Trägeranteil am Gesamtaufwand der Kindertagesstätte. Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Kinderbildungsgesetz (KiBiz), welches seit dem 1. August 2008 die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen regelt, in 2019 novelliert. Mit den ab 1. August 2020 geltenden Neuregelungen hat sich eine Verbesserung der Finanzierung für die kirchengemeindlichen Träger von Kindertageseinrichtungen ergeben. Eine dauerhafte Finanzierung steigender Kosten ist aber weiterhin nicht gesichert. Es besteht auch zukünftig das Risiko, dass Fehlbeträge aus dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen von den Kirchengemeinden als Trägern nicht finanziert werden können und daraus dem Erzbistum Köln ein höherer Aufwand aus Zuweisungen und Zuschüssen erwächst.

Kapitalmarkt / Unmittelbare Pensions- und Beihilfeverpflichtungen

Die unmittelbaren Pensions- und Beihilfezusagen stellen langfristige Verbindlichkeiten für das Erzbistums Köln dar. Auf Grundlage von versicherungsmathematischen Berechnungen durch einen unabhängigen Aktuar sind dafür Rückstellungen gebildet worden. Damit hat das Erzbistum Köln die handelsrechtlich vorgeschriebene Vorsorge sichergestellt. Unvorhersehbare Veränderungen bei den Berechnungsparametern wie außergewöhnliche Krankheitskostenentwicklungen, ein Anstieg der Morbidität oder längere Lebenserwartung können aber zu höheren Kosten führen und stellen damit ein Risiko dar.

Die Verpflichtungen aus unmittelbaren Pensions- und Beihilfezusagen werden abgezinst. Es besteht daher das Risiko, dass keine ausreichenden Kapitalerträge erzielt werden können, um die kalkulierten Beträge zur Deckung der Verpflichtungen zu erzielen. In diesem Fall müssten die Zinserwartungen auf das zurückgestellte bzw. zurückgelegte Kapital weiter gesenkt werden und eine usätzliche Dotierung der Rückstellungen und Rücklagen aus Kirchensteuermitteln erfolgen. Gleichwohl hat das Erzbistum Köln zusätzlich zu den handelsrechtlich bewerteten (Teilwert-) Rückstellungen Versorgungsrücklagen in Höhe der Bewertungsdifferenz bis zu dem versicherungsmathematischen Barwert unter Zugrundelegung eines Rechnungszinses von 1,60 Prozent p. a. gebildet und damit maßgeblich zusätzliche Risikovorsorge getroffen.

Die BIP-gewichtete Rendite zehnjähriger Staatsanleihen der Euro-Länder verzeichnete in 2021 nach Angaben der europäischen Zentralbank einen stetigen Anstieg und lag am 31. Dezember 2021 bei 0,27 Prozent. Dies bedeutet einen Anstieg um 51 Basispunkte, womit in etwa das Niveau von Ende 2019 wieder erreicht wird. Ungeachtet dieses Anstiegs hat sich somit die inzwischen seit mehreren Jahren andauernde Niedrigzins-Situation auch in 2021 fortgesetzt. Inwieweit sich die Entwicklung fortsetzen wird bis eine nachhaltige Rückkehr zu deutlich höheren Zinsen erreicht ist, lässt sich weiterhin nicht auszumachen.

Der aktuelle Zinsanstieg führt gegenwärtig zu – insbesondere nach dem Bilanzstichtag – eingetretenen Kursverlusten bestehender festverzinslicher Wertpapiere. Ebenso führen Entwicklungen an den Kredit- und Aktienmärkten derzeit zu rückläufigen Kurswerten. Die Entwicklung wird im Rahmen des Systems der Risikosteuerung engmaschig überwacht. Im bisher nicht eigetretenen Bedarfsfall werden regelbasiert adäquate Maßnahmen ergriffen.

Einzelrisiko Corona-Virus

Die rasante Ausbreitung des SARS-CoV-2 („Corona-Virus“) seit dem Jahr 2020 in mehreren Wellen hat das Erzbistum Köln vor erhebliche Herausforderungen gestellt und bedeutet weiterhin ein wesentliches Risiko für das Erzbistum Köln.

Wenngleich im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr wieder ein Anstieg des Kirchensteueraufkommens verzeichnet werden konnte, wurde das Niveau vor der Krise noch nicht wieder erreicht. Hinzu kommt, dass die erwartete gesamtwirtschaftliche Erholung aufgrund anderer Einflüsse nicht in dem Maße eintritt, wie dies erwartet worden war.

Die Corona-Pandemie stellt das Erzbistum Köln aber auch operativ weiterhin vor Herausforderungen. Ein großes Risiko stellt nach wie vor eine Infizierung von Mitarbeitern oder Nutzern von kirchlichen Einrichtungen dar. Diesem Risiko begegnet das Erzbistum Köln durch erhöhte Hygienemaßnahmen, umfangreiche Informationen, Bereitstellung von Tests für Mitarbeitende, die Ermöglichung von Homeoffice und die Nutzung digitaler Möglichkeiten der Kommunikation.

Die vorgenannten Maßnahmen führten auch im Jahr 2021 zu Ertragsausfällen bei den Tagungshäusern und dem Museum, die sich nur teilweise kompensieren lassen durch Anpassungen im Personal- und Sachaufwand (Nutzung von Kurzarbeit, verringerter Wareneinkauf, Kürzung von Fremdleistungen, verzögerte Wiederbesetzung von Stellen etc.). Darüber hinaus können die Schutzvorkehrungen bei allen Einrichtungen des Erzbistums Köln zu einem erhöhten Bedarf sowie einer Verteuerung der Hygieneartikel und Schutzbekleidung führen oder einen steigenden Materialaufwand zur Folge haben.

Einzelrisiko Ukraine-Krieg

Durch den seit dem 24. Februar 2022 andauernden Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine können sich derzeit noch nicht abschätzbare Risiken im Blick auf die Energieversorgung und -preise, die Preisentwicklung insgesamt und die Kapitalmärkte ergeben.

Allgemeiner Ausblick

Die Kirchensteuererträge bilden die wesentliche Basis für die Durchführung kirchlicher Aktivitäten. Geplante Aufwendungen werden zu einem hohen Anteil durch die Kirchensteuererträge finanziert, so dass der Vorausberechnung der Kirchensteuerentwicklung eine große Bedeutung zukommt. Diese berücksichtigt ökonomische, demographische und politische Faktoren, die erfahrungsgemäß einen hohen Einfluss auf die Kirchensteuerentwicklung haben. Die Analyse der Kirchensteuerentwicklung der letzten 20 Jahre zeigt, dass die Veränderung von Mitgliederzahlen, Preisen, Bruttoinlandsprodukt, Erwerbstätigkeit und Steuerquote als wesentliche Faktoren die Entwicklung der Kirchensteuer beeinflussen. Ausgelöst durch die Corona-Pandemie hatten sich einige dieser Einflussfaktoren im Jahr 2020 sehr ungünstig entwickelt, so dass erstmals seit 10 Jahren ein Rückgang des Kirchensteueraufkommens eingetreten war. Auch wenn in 2021 wieder ein Anstieg eintrat, konnte das Ausgangsniveau noch nicht wieder erreicht werden. Aufgrund der gegebenen geopolitischen Risiken, insbesondere auch durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine, ist im Jahr 2022 nicht mit einer durchgreifenden Erholung zu rechnen. Zudem belastet das Ergebnis ein weiterhin zu erwartender hoher Rückgang der Katholikenzahl im Erzbistum Köln, der sich aus demographischen Ursachen und hohen Austrittszahlen speist. Im Blick auf die aktuelle Situation im Erzbistum Köln ist weiterhin von einem deutlich erhöhten Niveau an Kirchenaustritten auszugehen.

Das Brutto-Inlandsprodukt in Deutschland stieg im Jahr 2021 preisbereinigt um 2,9 Prozent, konnte die infolge der Corona-Pandemie eingetretenen Verluste des Jahres 2020 aber nicht wettmachen. Für das Jahr 2022 rechnen die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrem aktuellen Frühjahrsgutachten mit einer Steigerung des Bruttoinlandsproduktes um 2,7 Prozent. Im Jahr 2021 konnte ein stetiger Anstieg der Erwerbstätigenzahl verzeichnet werden, im Frühjahr 2022 übertraf diese wieder das Vor-Krisen-Niveau. Für das Jahr 2022 sieht der Wirtschaftsplan des Erzbistums Köln eine Steigerung des Brutto-Kirchensteueraufkommens um 1,8 Prozent auf 948,1 Mio. € vor; unter Berücksichtigung des tatsächlichen Brutto-Aufkommens 2021 wird diese Annahme bereits bei einem Anstieg im Jahr 2022 um rund 0,3 Prozent erreicht werden. Der Wirtschaftsplan sieht einen Anstieg der laufenden Aufwendungen um 0,8 Prozent gegenüber der Planung 2021 vor, wobei aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen das Risiko besteht, dass die tatsächlichen Aufwandssteigerungen höher ausfallen.

Die für 2022 geplanten Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen liegen mit 361,5 Mio. € rund 3,1 Prozent über dem Ist-Wert 2021 von 350,6 Mio. €, aber nahezu auf dem Niveau des Wirtschaftsplans 2021. Bei den vom Erzbistum selbst zu tragenden Personalaufwendungen liegt der Planansatz mit 388,8 Mio. € etwa 12,4 Mio. € (3,1 Prozent) unter dem Vorjahresplanwert, was vor allem aus niedrigeren Zinsänderungsaufwendungen in der Versorgung sowie gegenläufig aus der Berücksichtigung tariflicher Anpassungen resultiert. Die Sonstigen Aufwendungen liegen im Plan 2022 bei 160,9 Mio. € und damit rund 27,6 Mio. € über dem Ist-Wert. Das Finanzergebnis 2022 wird mit 32,6 Mio. € kalkuliert und liegt um 9,2 Mio. € unter dem Ist-Wert aus 2021. Der Wirtschaftsplan 2022 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 27,5 Mio. €.

Im Wirtschaftsjahr 2022 ist ein Investitionsvolumen von rund 42,7 Mio. € geplant. Dies ist eine Steigerung um ca. 14,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahresplan. Die Aussagen zur Prognose gründen auf der Wirtschaftsplanung für 2022 und berücksichtigen damit den Kenntnisstand des IV. Quartals 2021. Aufgrund der hohen Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung der Pandemie und neu hinzugetreten durch den Ukraine-Krieg ist die Prognosefähigkeit nach wie vor erheblich eingeschränkt. Das Erzbistum Köln verfolgt eine vorsichtige Finanzpolitik, um absehbaren Trends rechtzeitig Rechnung zu tragen. Es ist darauf bedacht, jederzeit eine ausreichende Risikotragfähigkeit sicherzustellen, um beim Eintritt von Risiken angemessen reagieren zu können und bei aktuellen Entwicklungen und kurzfristigen Herausforderungen stets handlungsfähig zu bleiben. Derzeit bestehen, auch angesichts der erheblichen Herausforderungen aufgrund interner und externer Faktoren, keine Anzeichen, dass die Handlungsfähigkeit kurz- bis mittelfristig eingeschränkt sein könnte.

Wirtschaftlicher Rahmenplan 2030 und Schöpfungsverantwortung

In einer längerfristigen Projektion ist allerdings abzusehen, dass Erträge und Aufwendungen im Erzbistum Köln in den kommenden Jahren immer weiter auseinanderklaffen werden. Nach einer Modellrechnung des Erzbistums Köln könnte sich bis zum Jahr 2030 ein jährlicher Fehlbetrag in einer Größenordnung von 100 Millionen € ergeben, mit steigender Tendenz, soweit keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Das Erzbistum Köln hat lange Zeit von steigenden Kirchensteuererträgen profitiert, was den wirtschaftlichen Druck zu Veränderungen gemildert hat. Dieser Trend wird sich angesichts des Mitgliederrückgangs jedoch nicht so fortsetzen und auf Zukunft hin umkehren. Steigen die Aufwendungen weiter an, entsteht in den nächsten Jahren ein entsprechend schnell größer werdendes Defizit im Wirtschaftsplan.

Auch wenn nach wie vor Wirtschaftsjahre mit hohen Jahresüberschüssen, so wie das Jahr 2021, abschließen, darf daraus keine trügerische Sicherheit abgeleitet werden. Es bleibt notwendig, jetzt aktiv zu werden, um jederzeit handlungsfähig zu bleiben und die Gestaltungsaufgaben zur Entwicklung der Kirche von Köln angehen zu können. Dafür wurde der wirtschaftliche Rahmenplan 2030 als ein strategisches Steuerungsinstrument für den Bereich der Bistumsfinanzen entwickelt. Ziel ist es, darauf hinzuwirken, Erträge und Aufwendungen perspektivisch sicher auf einem mindestens ausgeglichenen Niveau zu halten. Der wirtschaftliche Rahmenplan ermittelt dabei zunächst das Gesamtbudget des Erzbistums für die kommenden Jahre. Dieses wird dann auf die einzelnen Aufgabenbereiche heruntergebrochen, in denen sich die Kirche engagiert. Gleichzeitig zeigt er auf, in welchem Umfang alle Bereiche Anpassungsleistungen erbringen müssen, damit das Gesamtvolumen des Budgets, mit dem das Erzbistum arbeiten kann, nicht überschritten wird.

Im gleichen Zeithorizont wird das Erzbistum Köln zur Erreichung seiner Klimaschutzziele zur Bewahrung der Schöpfung erhebliche Investitionen in die langfristig benötigte bauliche Infrastruktur tätigen müssen. Diese Aktivitäten sind maßgeblich in die Überlegungen zur wirtschaftlichen Rahmenplanung einzubinden.

Zur Erreichung dieser Ziele bedarf es eines konsequenten und gemeinschaftlichen pastoralen, ökologischen und ökonomischen Vorgehens.

Die kirchlichen Aufgaben des Erzbistums Köln sind vielfältig und reichen weit in die Gesellschaft hinein. Sie umfassen unterschiedlichste Aktivitäten in den Bereichen der Seelsorge, Bildung und Caritas sowie Hilfe für Menschen in Not, die vor allem durch das Engagement und die Zusammenarbeit vieler Menschen im Erzbistum getragen werden.

Finanziert wird die Arbeit des Erzbistums insbesondere aus Kirchensteuereinnahmen und Zuschüssen des Landes Nordrhein-Westfalen, hinzu kommen Erträge aus dem Finanzvermögen und sonstigen Einnahmen des Erzbistums.

Die Bilanz und Ergebnisrechnung des Finanzberichts bilden die Vermögens- und Ertragslage des Erzbistums im Rahmen einer Gliederung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ab. Anhand dieser Darstellung ist es nur eingeschränkt möglich nachzuvollziehen, welche Mittel in welchen Handlungsfeldern für die Arbeit der Kirche eingesetzt wurden.

Das Kapitel „Aufwendungen nach Aufgabenbereichen“ zeigt deshalb unter Berücksichtigung inhaltlicher Gesichtspunkte, welche Aufwendungen in den einzelnen Aufgabenbereichen des Erzbistums angefallen sind und wodurch sie finanziert wurden.

Die Kirchensteuererträge sind die mit Abstand wichtigste Ertragsquelle des Erzbistums Köln. Sie lagen im Jahr 2021 bei rund 678,1 Mio. Euro und wurden vor allem für den Dienst am Menschen in den Bereichen Seelsorge, Caritas und Bildung verwendet. Bei einer Mitgliederzahl von rund 1,81 Millionen hat damit jeder Kirchensteuerzahler im Erzbistum Köln diese Aufgabenerfüllung 2021 mit durchschnittlich 369 Euro unterstützt. Dadurch wurden die gesamten Aufwendungen aller Aufgabenbereiche des Berichtszeitraums in Höhe von 920,8 Mio. Euro zu 73,6 Prozent von den Kirchenmitgliedern durch Kirchensteuern finanziert.

Die übrigen Aufwendungen werden vor allem durch Zuschüsse der öffentlichen Hand, insbesondere für den Betrieb der Schulen, finanziert. Darüber hinaus tragen auch Erträge aus Finanzvermögen und sonstige Einnahmen zur Erfüllung der täglichen Arbeit im Erzbistum bei.

Die gesamten Aufwendungen des Jahres 2021 für die Aufgabenbereiche des Erzbistums lagen bei 955,3 Mio. Euro und damit 3,6 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres. Gründe dafür sind insbesondere ein Rückgang der Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen in Höhe von 9,5 Prozent sowie die um 2,7 Prozent niedrigeren sonstigen Aufwendungen. Gegenläufig entwickelten sich dabei die Abschreibungen auf Sachanlagen, die gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 20,4 Prozent verzeichneten, sowie die Personalaufwendungen mit einer leichten Steigerung um 0,3 Prozent.

Die Entwicklung der Aufwendungen der einzelnen Aufgabenbereiche wird im Folgenden erläutert.

Einen Überblick über die Verwendung der anteiligen Kirchensteuer für die einzelnen Aufgaben, also ohne Berücksichtigung der aus anderen Quellen finanzierten Aufwendungen, bieten die folgenden Infografiken

Überblick über die Verwendung der Kirchensteuererträge

2021

2020

TEUR

TEUR

Regionale Seel­sorge

243.936,7

271.514,3

Schule und Hoch­schule

184.857,3

180.907,0

Erwachsenen­bildung

21.545,4

19.970,2

Tagungs­häuser

17.388,4

19.020,8

Bildung

223.791,2

219.898,0

Kindertages­stätten

41.759,9

41.082,0

Caritas

58.668,1

58.636,2

Mission und Entwicklungs­hilfe

23.484,1

24.670,3

Gemeinsame Aufgaben der Bistümer

18.365,5

19.678,5

Überdiözesane Aufgaben

41.849,6

44.348,9

Jugend­seel­sorge

23.622,9

24.151,6

Erwachsenen­seel­sorge

10.743,1

11.147,9

Weitere kategoriale Seelsorge

23.826,3

22.623,0

Zielgruppen­bezogene Seel­sorge

58.192,2

57.922,4

Bischöfe, Bischofsvikare, Offizialat, Erzbischöf­liches Haus

3.627,1

3.713,8

Erzbischöfliche Ein­rich­tungen und Gebäude

32.715,1

38.173,6

Erzbischöfliche Verwaltung

62.715,1

57.948,0

Erzbischöfliche Einrich­tungen und Verwaltung

98.479,0

99.835,3

Alters­versor­gung

109.127,3

113.826,3

Aufwendungen aus der Kirchen­steuer

34.183,6

32.457,3

Sondervermögen (unselbst­ständige Stiftungen)

10.810,5

15.775,9

Summe Aufwendungen

920.798,2

955.296,6

Verwendung der Kirchensteuermittel nach Aufgabenbereichen

Verwendung der Kirchensteuermittel nach Aufgabenbereichen 2021

Erläuterungen zu den Aufgabenbereichen

Die regionale Seelsorge (auch territoriale Seelsorge) bezeichnet im Wesentlichen die Seelsorge in den Pfarreien auf dem Gebiet des Erzbistums Köln. Der Gesamtaufwand der territorialen Seelsorge ist im Jahr 2021 um 10,2 Prozent auf 243,9 Mio. Euro gesunken. Er beinhaltet Zuweisungen für Betriebs- und Personalkosten in den Kirchengemeinden von rund 127,3 Mio. Euro.

Der um insgesamt 27,6 Mio. Euro niedrigere Bedarf resultiert insbesondere aus dem Wegfall von Sonderzuschüssen im Vorjahr, die 2020 zu erheblichem Mehraufwand geführt hatten. Sie umfassten sowohl Leistungen für die Gründung eines Christlichen Friedhofsverbandes in Wuppertal in Höhe von mehr als 20 Mio. Euro wie auch rund 3,5 Mio. Euro für die Kirchengemeinde St. Maria Himmelfahrt im Zusammenhang mit dem Trägerwechsel der Altenhilfeeinrichtung St. Josef in Grevenbroich-Gustorf. Gleichzeitig liegen auch die Zuschüsse für Bauerhaltung und Baumaßnahmen des Erzbistums in Höhe von rund 29 Mio. Euro unter dem Vorjahresniveau.

Die Kosten für die katholischen öffentlichen Büchereien wurden umgruppiert. Sie werden ab dem Berichtsjahr 2021 nicht mehr im Funktionsbereich der territorialen Seelsorge, sondern bei der Erzbischöflichen Verwaltung geführt. Hintergrund ist eine Neustrukturierung innerhalb der Verwaltungsorganisation, aus der sich die Verschiebung von Aufwendungen aus dem Funktionsbereich der territorialen Seelsorge in den Funktionsbereich der Erzbischöflichen Verwaltung ergeben hat.

Die Personalkosten vor allem für pastorale Dienste liegen mit insgesamt 75,3 Mio. Euro nur leicht über dem Vorjahreswert.

Von den Gesamtaufwendungen für die regionale Seelsorge des Erzbistums Köln stammen im Berichtszeitraum 232,1 Mio. Euro aus Kirchensteuermitteln.

Zu den Aktivitäten des Erzbistums im Bildungsbereich gehören die erzbischöflichen Schulen, die Hochschulgemeinden sowie die Erwachsenenbildung und der Betrieb der vier Tagungshäuser. Der Gesamtaufwand im Aufgabenbereich Bildung nahm im Jahr 2021 um 1,8 Prozent auf rund 223,8 Mio. Euro zu.

Das Erzbistum Köln ist Träger von 33 Schulen verschiedener Schulformen. Das sind 32 staatlich genehmigte Ersatzschulen (17 Gymnasien, 6 Realschulen, 3 Berufskollegs, 1 Tagesschule als Grund- und Hauptschule, 1 Weiterbildungskolleg, 2 Gesamtschulen und 2 Grundschulen, eine davon im Aufbau, sowie als Ergänzungsschule die Musikschule des Kölner Domchores).

Insgesamt werden von rund 1.800 Lehrerinnen und Lehrern rund 23.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Schulgrundstücke und -gebäude befinden sich bis auf wenige Ausnahmen im Eigentum des Erzbistums Köln.

Mit der Bereitstellung und Instandhaltung der Gebäude und seinem Anteil an den laufenden Kosten leistet das Erzbistum einen wichtigen Beitrag in der wertebezogenen Bildungsarbeit. Dabei geht es nicht nur um reinen Wissenserwerb, sondern auf der Basis des christlichen Menschenbildes auch um die Befähigung zu einem selbstbestimmten Leben.

Mit 184,9 Mio. Euro ist der Betrieb der Schulen einer der größten Aufwandsposten des Erzbistums. Zu den hier erfassten Aufwendungen zählt auch die Finanzierung der katholischen Hochschulgemeinden sowie der Schulseelsorge und der schulischen Religionspädagogik.

Insgesamt stiegen die Aufwendungen im Bereich Schule und Hochschule 2021 gegenüber dem Vorjahr um rund 4,0 Mio. Euro bzw. 2,2 Prozent. Dies resultiert vor allem aus der Flutkatastrophe im Juli 2021, die an mehreren erzbischöflichen Schulen zum Teil erhebliche Schäden verursacht hat. Für deren Behebung wurden im Berichtsjahr überplanmäßig fast 2 Mio. Euro aufgewendet. Ein Großteil der Kosten kann durch Versicherungsleistungen und öffentliche Zuschüsse kompensiert werden, die Beseitigung der Schäden insbesondere beim St. Angela-Gymnasium in Bad Münstereifel wird jedoch noch andauern. Daher erwartet das Erzbistum Köln in diesem Bereich auch in den kommenden Jahren erhöhte Aufwendungen. Der zweite wesentliche Grund für die Zunahme der Aufwendungen liegt in einem Anstieg der Personalkosten um 1,2 Mio. Euro auf 123,5 Mio. Euro. Hinzu kommen Kosten für Digitalisierungsmaßnahmen, wobei Projekte im Zusammenhang mit dem sogenannten Digitalpaket zu rund 90 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen finanziert werden.

Die Erträge im Bereich Schule und Hochschule stiegen 2021 gleichzeitig um rund 2 Mio. Euro auf 137,4 Mio. Euro (Vorjahr: 135,5 6 Mio. Euro).

Somit ergab sich im Bereich der Schulen und Hochschulen ein gegenüber dem Vorjahr um rund 1,9 Mio. Euro (+4,3 Prozent) höherer Finanzierungsbedarf aus Kirchensteuermitteln in Höhe von insgesamt 47,4 Mio. Euro (Vorjahr 45,5 Mio. Euro). Dies entspricht rund 8 Prozent der verfügbaren Kirchensteuermittel.

In der Erwachsenenbildung bietet das Bildungswerk des Erzbistums Köln ein breites Programmspektrum. Elf regionale katholische Bildungswerke und neun katholische Familienbildungsstätten dienen der Weiterbildung der Teilnehmer aus Gemeinden, Institutionen und Verbänden und leisten darüber hinaus durch Sprachkurse für Flüchtlinge und die Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden einen großen Beitrag zur Eingliederung von Flüchtlingen und Migranten. Das Edith-Stein-Exerzitienhaus ergänzt das Angebot mit Einkehr- und Besinnungstagen.

Der Aufwand von 21,5 Mio. Euro für diesen Aufgabenbereich entsteht insbesondere durch Personalaufwendungen (10,1 Mio. Euro) und Zuschüsse (10,7 Mio. Euro), vor allem an die Bildungswerke der Regionen und an die Familienbildungsstätten. Für die Erwachsenenbildung wurden im Berichtsjahr Kirchensteuermittel von insgesamt rund 19,6 Mio. Euro aufgewendet.

Das Erzbistum Köln unterhält vier Tagungshäuser als Bildungseinrichtungen für Erwachsene: das Maternushaus, das Katholisch-Soziale Institut, das Kardinal Schulte Haus und das Haus Marienhof. Der Gesamtaufwand hat sich in diesem Bereich gegenüber dem Vorjahr um rund 8,6 Prozent auf 17,4 Mio. Euro verringert. Dabei war das Wirtschaftsjahr der Hotel-, Gastronomie- und Veranstaltungsbranche nach wie vor von der Corona-Pandemie geprägt. Dies spiegelte sich unter anderem in einem weiterhin nur sehr eingeschränkten Betrieb der Tagungshäuser wider. Die erwirtschafteten Erträge in Höhe von 8,2 Mio. Euro lagen zwar rund 19 Prozent über dem Niveau des Vorjahres, fielen jedoch immer noch rund 5,5 Mio. Euro niedriger aus als vor der Pandemie. Im Zuge der Inanspruchnahme von Kurzarbeit konnten die Personalaufwendungen für die Tagungshäuser gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 Prozent und damit um rund 2 Mio. Euro gesenkt werden. Dies trug dazu bei, den Bedarf an Kirchensteuermitteln zum Ausgleich des Defizits auf 9,2 Mio. Euro (2020: 12,1 Mio. Euro) zu reduzieren, dennoch liegt der Finanzierungsbeitrag aus Kirchensteuermitteln noch um rund 25 Prozent über dem Bedarf vor der Pandemie. Im Wirtschaftsjahr 2022 rechnet das Erzbistum mit einer spürbaren Umsatzsteigerung.

Für den Bereich Bildung wurden im Jahr 2021 insgesamt 76,2 Mio. Euro aus der Kirchensteuer finanziert, dies entspricht 12,9 Prozent der verwendeten Kirchensteuermittel des Berichtszeitraums.

Das Erzbistum Köln hat die Arbeit der Caritas 2021 mit Zuschüssen von 57,5 Mio. Euro aus Kirchensteuermitteln unterstützt. Das entspricht 9,7 Prozent der verwendeten Kirchensteuermittel. Die gesamten Aufwendungen für diesen Bereich bewegten sich unter Berücksichtigung tariflich bedingter Personalkostensteigerungen auf Vorjahresniveau.

Die geleisteten Zuschüsse werden für verschiedene Fachbereiche innerhalb der Caritas ausgegeben. Dazu zählt die Finanzierung des laufenden Bedarfs in 14 Caritas- und 26 Fachverbänden, des Diözesancaritasverbandes, der Schwangerschaftsberatung esperanza, der Caritas-Pflegestationen, der Fachdienste und Zentren für Integration und Migration sowie der Erziehungsberatungsstellen. Das Erzbistum übernimmt in diesen Einrichtungen zwischen 25 und 75 Prozent der Personal- und Betriebskosten. Des Weiteren fließen rund 2,2 Mio. Euro in Projekte der Flüchtlingshilfe des Diözesancaritasverbandes.

Die Aufwendungen für die Kindertagesstätten umfassen die Zuweisungen des Erzbistums Köln (Trägeranteile) für die derzeit 541 Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen und neun Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz in pfarrlicher Trägerschaft.

Mit insgesamt 41,8 Mio. Euro lagen die gesamten Aufwendungen für Kindertagesstätten im Berichtsjahr um rund 1,7 Prozent und damit rund 0,7 Mio. Euro leicht über dem Niveau des Vorjahres.

Die Kalkulation der Zuweisungen für Liquiditätshilfen und Defizitausgleiche für die Kindertagesstätten bleibt volatil. Während im Berichtsjahr Zuweisungen von insgesamt rund 3 Mio. Euro gezahlt wurden, lagen sie im Wirtschaftsjahr 2020 bei 4,8 Mio. Euro und 2019 bei mehr als 7 Mio. Euro. Eine seriöse Einschätzung der weiteren Entwicklung der Bedarfe ist schwer vorzunehmen. Die Investitionszuweisungen im Bereich der Kindertagesstätten lagen im Wirtschaftsjahr 2021 mit rund 4,4 Mio. Euro über dem Vorjahresergebnis (2,7 Mio. Euro).

Insgesamt fließen mit 34,4 Mio. Euro 5,8 Prozent der eingesetzten Kirchensteuermittel in den Bereich Kindertagesstätten.

Zu den überdiözesanen Aufgaben gehören die Mission und Entwicklungshilfe sowie gemeinsame Aufgaben der Bistümer. Traditionell engagiert sich das Erzbistum Köln personell und wirtschaftlich in besonderer Weise für die Weltkirche und Weltmission. Dabei werden jährlich zahlreiche Projekte in aller Welt unterstützt und Katastrophenhilfe geleistet. Hinzu kommt die über den Haushalt der Bischofskonferenz finanzierte Arbeit der kirchlichen Hilfswerke. Zu den Zuschüssen an die Mission kommen Mittel für die Katastrophenhilfe und Zuschüsse für die ausländische Flüchtlingshilfe. Die Zuschussmittel berechnen sich nach den für die Aufgabenerfüllung verfügbaren Kirchensteuermitteln. Durch das überplanmäßig höhere Ergebnis der zur Verfügung stehenden Kirchensteuererträge im Wirtschaftsjahr 2021 steht dem Aufgabenbereich Mission und Entwicklungshilfe im Nachgang ein höheres Budget für Maßnahmen und Projekte zu. Die Budgetmittel werden nach dem geprüften Jahresabschluss im Wirtschaftsjahr 2022 zur Verfügung gestellt.

Der Gesamtaufwand für Mission und Entwicklungshilfe lag 2021 mit rund 23,5 Mio. Euro rund 4,8 Prozent unter dem Vorjahresniveau (2021: 24,7 Mio. Euro).

Auf Bundes- und Landesebene beteiligt sich das Erzbistum Köln an der Finanzierung zahlreicher überdiözesaner Aufgaben. Dazu gehören unter anderem die weltkirchliche Förderung, kirchliche Medien und katholische Fakultäten. Das Erzbistum Köln trägt über eine Umlage auf alle Diözesen in Deutschland einen Anteil von etwa 10 Prozent zur Finanzierung dieser Aktivitäten. Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung und als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurde durch den Verband der Diözesen Deutschlands beschlossen, diese Umlage im Wirtschaftsjahr 2021 zu reduzieren und einen Teil der Kosten aus Rücklagen zu finanzieren. Dadurch hat sich der Aufwand für das Erzbistum im Berichtsjahr auf rund 18,4 Mio. Euro (Vorjahr: 19,7 Mio. Euro) reduziert.

Dem gemeinsamen Haushalt der nordrhein-westfälischen Bistümer sind unter anderem die Katholische Fachhoch-schule, das Katholische Büro in Düsseldorf und das Institut für Lehrerfortbildung zugeordnet. Der finanzielle Beitrag jedes Bistums richtet sich dabei nach der Finanzkraft, die sich aus dem Pro-Kopf-Kirchensteueraufkommen ableitet. Der Anteil des Erzbistums Köln beträgt rund 33 Prozent und lag im Jahr 2021 bei rund 3,1 Mio. Euro.

Der Gesamtaufwand für überdiözesane Aufgaben belief sich 2021 auf rund 41,9 Mio. Euro und lag um rund 5,6 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Insgesamt wurden für diesen Bereich im Berichtsjahr 37,6 Mio. Euro und damit 6,4 Prozent der eingesetzten Kirchensteuer verwendet.

Neben der regionalen Seelsorge in den Kirchengemeinden gewinnt die zielgruppenbezogene Seelsorge für Jugendliche und Erwachsene sowie im Sozial- und Gesundheitswesen weiter an Bedeutung.

Zum Aufgabenbereich der Jugendseelsorge gehören die Jugendbildungsstätten Steinbachtalsperre, Haus Altenberg und Haus Venusberg. Hinzu kommen die Personalkosten sowie Zuweisungen und sonstige Aufwendungen für die Träger der Jugendpastoral. Dazu zählen die katholischen Jugendagenturen sowie die verschiedenen Jugendverbände. 2021 lag der Gesamtbedarf für die Jugendseelsorge bei 23,6 Mio. Euro und damit rund 2,2 Prozent leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Grund dafür ist vor allem eine Reduzierung der Investitionszuweisungen. Von den Gesamtaufwendungen für die Jugendseelsorge fließen rund 17,6 Mio. Euro an die Träger der Jugendpastoral wie zum Beispiel katholische Jugendagenturen, die Katholische junge Gemeinde sowie den Bund der Deutschen Katholischen Jugend. Weitere 4,8 Mio. Euro gehen an Jugendbildungsstätten und 1,2 Mio. Euro werden für Verwaltungsausgaben aufgewendet.

Aus Kirchensteuermitteln wurden rund 17,3 Mio. Euro für den Aufgabenbereich Jugendseelsorge aufgebracht. Dies entspricht 2,9 Prozent der im Berichtszeitraum eingesetzten Kirchensteuer.

Zur Erwachsenenseelsorge zählen neben der Frauen-, Männer- und Altenpastoral sowie der Ehe- und Familienpastoral die verschiedenen Erwachsenenverbände wie das Kolpingwerk und die Katholische Frauengemeinschaft. Außerdem sind die Citypastoral und die Telefonseelsorge diesem Aufgabenbereich zugeordnet. Bei Gesamtauf-wendungen von 10,7 Mio. Euro wurden hier 9,6 Mio. Euro aus Kirchensteuermitteln eingesetzt.

Zur zielgruppenbezogenen Seelsorge gehört auch die Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen. Sie umfasst unter anderem die Krankenhaus-, Altenheim-, Polizei- und Behindertenseelsorge sowie die kirchliche Arbeit in den Justizvollzugsanstalten. Die Zuschüsse für fremdsprachige Missionen und Gemeinden werden ebenfalls über die kategoriale Seelsorge finanziert.

Die Aufwendungen im Funktionsbereich der weiteren kategorialen Seelsorge stiegen im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 5 Prozent auf 23,8 Mio. Euro. Diese Entwicklung geht insbesondere auf die Einstellung von sogenannten Engagementförderern zurück, die seit dem Wirtschafts-jahr 2021 in diesem Aufgabenbereich abgebildet werden. Im Erzbistum Köln ist vorgesehen, in den kommenden Jahren die Anzahl der Engagementförderer weiter auszubauen, wodurch sich der Aufwand in diesem Funktionsbereich erhöhen wird.

Im Jahr 2021 wurden Aufwendungen für die weitere kategoriale Seelsorge in Höhe von rund 20,5 Mio. Euro aus der Kirchensteuer finanziert.

Für den Bereich der zielgruppenbezogenen Seelsorge fielen damit Aufwendungen von insgesamt rund 58,2 Mio. Euro an. Rund 47,3 Mio. Euro stammen aus der Kirchensteuer, das entspricht 8,0 Prozent der verwendeten Kirchensteuermittel.

In diesen Bereich fallen die laufenden Kosten für die Aufgabenerfüllung und die Instandhaltung der genutzten Gebäude sowie die Personalkosten der Bischöfe und Bischofsvikare, des Offizialates sowie des Erzbischöflichen Hauses.

Zu den erzbischöflichen Einrichtungen zählen die Priesterseminare, das Diakoneninstitut, die wissenschaftlichen Institutionen und Kirchen in Trägerschaft des Erzbistums (Groß St. Martin, St. Mariä Himmelfahrt und Minoritenkirche in Köln, St. Michael in Siegburg sowie sieben weitere kleinere Kirchen und Kapellen), das Museum Kolumba, die Diözesan- und Dombibliothek und das Historische Archiv.

Zu den Aufwendungen der erzbischöflichen Einrichtungen und Gebäude zählen unter anderem die Personalkosten sowie die Gebäudeinstandhaltung und -bewirtschaftung der genannten Einrichtungen sowie Aufwendungen für Ausstellungen und Tagungen. Darüber hinaus fließen in diesen Bereich die Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für die weiteren Gebäude des Erzbistums ein.

2021 fielen in diesem Bereich Aufwendungen von insgesamt rund 32,7 Mio. Euro an (Vorjahr rund 38,2 Mio. Euro). Der Rückgang um 14,3 Prozent resultiert vor allem aus geringeren Bauprojektkosten, die im Wirtschaftsjahr 2021 bei 5,6 Mio. Euro und damit rund 5,9 Mio. Euro unter dem Vorjahresniveau lagen. Dazu beigetragen hat vor allem der Abschluss von monetär stark belastenden Großprojekten der letzten Jahre wie die Sanierung des Domforums. Allerdings ist gegenwärtig mit der Sanierung des Priesterseminars in Köln bereits das nächste Großprojekt gestartet. Die Aufwendungen werden in diesem Funktionsbereich daher in den nächsten Jahren wieder auf ein deutlich höheres Niveau steigen.

Die Erträge aus diesem Funktionsbereich resultieren vor allem aus Miet- und Pachterträgen. Insgesamt entfielen auf das Jahr 2021 Erträge in Höhe von 16,9 Mio. Euro (Vorjahr 16,7 Mio. Euro). Der Bedarf an Kirchensteuermitteln für diesen Funktionsbereich liegt im Wirtschaftsjahr 2021 durch die Reduzierung der Baukosten mit 15,8 Mio. Euro (Vorjahr 21,3 Mio. Euro) deutlich unter dem des Vorjahres.

Die Verwaltungskosten bilden die Dienstleistungsaufwendungen für das gesamte Erzbistum Köln ab, denn die Erzbischöfliche Verwaltung unterstützt die weiteren Aufgabenbereiche in sämtlichen administrativen Aufgaben und Anliegen. Insgesamt stiegen die Aufwendungen für die Erzbischöfliche Verwaltung im Jahr 2021 von 57,9 Mio. Euro um 7,2 Prozent auf 62,1 Mio. Euro.

Diese Entwicklung geht insbesondere auf höhere Personalaufwendungen zurück, die gegenüber dem Vorjahr um 12 Prozent auf 31,2 Mio. Euro gestiegen sind. Grund dafür sind vor allem strukturelle Änderungen innerhalb der Verwaltungsorganisation. So wurden durch die Zentralisierung von Aufgabenbereichen Aufwendungen, die zuvor in anderen Bereichen abgebildet waren, dem Bereich der Erzbischöflichen Verwaltung zugeordnet. Darüber hinaus haben die Bildung von Rückstellungen, unter anderem für Corona-Prämien, tarifliche Steigerungen sowie die Besetzung vormals vakanter Stellen zu dem Anstieg des Aufwands beigetragen.

Erstmals in 2021 erfolgte eine Aufteilung der Wertpapiererträge, die in den Vorjahren vollständig im Bereich Altersversorgung abgebildet wurden. Infolgedessen wurde dem Bereich Verwaltung ein um 27,8 Mio. Euro höheres Finanzergebnis zugeordnet.

In 2021 liegt der Einsatz von Kirchensteuermitteln für den Funktionsbereich „Erzbischöfliche Einrichtungen und Verwaltung“ mit rund 42,7 Mio. Euro 27,5 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert.

Im Bereich der Altersversorgung wird die Auflösung, Inanspruchnahme und Zuführung zu der Pensionsrückstellung und der Beihilferückstellung des Erzbistums Köln abgebildet. Die Kapitalerträge aus dem Versorgungsfonds fließen direkt in die Budgetrechnung für die Altersvorsorge ein.

Im Wirtschaftsjahr 2021 ging der Gesamtaufwand für die Altersversorgung um rund 4,7 Mio. Euro auf rund 109,1 Mio. Euro gegenüber 113,8 Mio. Euro in 2020 zurück.

Im Wirtschaftsjahr 2021 wird die Rückstellung für Pensionen mit einem Zinssatz von 1,87 Prozent bewertet, dies entspricht einer Absenkung von 0,43 Basispunkten und damit einer Zuführung zu der Rückstellung in Höhe von 40,3 Mio. Euro (+ 5,7 Mio. Euro gegenüber 2020). Neueinstellungen und weitere Sonderfaktoren führen des Weiteren zu einer sonstigen Zuführung zu der Pensionsrückstellung in Höhe von 41,8 Mio. Euro (+ 12,4 Mio. Euro gegenüber 2020).

Gleichzeitig wird im Berichtsjahr die Rückstellung für Beihilfen als Teilwert mit einem Zinssatz von 1,35 Prozent bewertet, was einer Absenkung von 0,25 Basispunkten bzw. einer Zuführung zu der Rückstellung in Höhe von 9,9 Mio. Euro entspricht (–4,0 Mio. Euro gegenüber 2020). Außerdem erfolgt die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen auf Grundlage der Kopfschadenstatistiken. Dabei werden jeweils die zum Stichtag neuesten Statistiken herangezogen. Im Wirtschaftsjahr 2021 führte dies zu einer Zuführung in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. Euro und damit gegenüber dem Vorjahr zu einem niedrigeren Bedarf in Höhe von 15,5 Mio. Euro.

Ausscheiden oder Tod von Versorgungsempfängern führen zur Auflösung von Rückstellungen. Im Wirtschaftsjahr 2021 betrug die entsprechende Auflösung 22,1 Mio. Euro und lag damit rund 5,0 Mio. Euro über dem Vorjahr. Gleichzeitig reduziert sich der Aufzinsungsaufwand durch die Absenkung des BilMoG-Zinssatzes um rund 1,9 Mio. Euro auf insgesamt 18,5 Mio. Euro.

Im Bereich der Altersversorgung werden nur noch die Kapitalmarkterträge aus dem Versorgungsfonds dargestellt und führen zu einem im Vergleich zum Vorjahr um rund 15 Mio. Euro geringeren Finanzergebnis.

Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2021 rund 62,5 Mio. Euro der zur Verfügung stehenden Kirchensteuermittel für die Altersversorgung eingesetzt, dies entspricht 10,6 Prozent der eingesetzten Kirchensteuermittel.

Die Gebühren für die Dienste der Finanzverwaltung steigen mit höheren Kirchensteuererträgen. Für die Erhebung der Kirchensteuer haben die Finanzämter 2021 unverändert eine Gebühr von 3 Prozent der Steuereinnahmen erhalten. Außerdem wurde ein Anteil für die Aufgaben des Militärbischofs, für Rückzahlungen aus der Kirchensteuer und für andere Verpflichtungen abgeführt. Insgesamt betrugen die Aufwendungen für diesen Bereich rund 34,2 Mio. Euro (Vorjahr: 32,5 Mio. Euro).

Bei den Aufwendungen für die Sondervermögen handelt es sich um die Zuschüsse zu Stiftungszwecken sowie weitere Aufwendungen der vom Erzbistum verwalteten unselbstständigen Stiftungen, die ausschließlich aus den Erträgen der Sondervermögen finanziert werden. Rund 10,8 Mio. Euro sind 2021 direkt den Stiftungszwecken zugeflossen. Im Bereich Sondervermögen werden keine Kirchensteuermittel eingesetzt.

Das Erzbistum Köln hat 2021 Investitionen in Höhe von insgesamt rund 32 Mio. Euro getätigt. Zu den umfangreichen Projekten gehörten folgende Baumaßnahmen:

  • Bauprojekte an Schulen:
    • energetische Sanierung des Daches der Liebfrauenschule in Ratingen (rund 1,5 Mio. Euro),
    • Neukonzeptionierung der Gesamtschule in Bad Honnef (4,1 Mio. Euro)
    • sowie Bau eines neuen Schulgebäudes auf dem Bildungscampus Köln (3,3 Mio. Euro).
  • Abbruch und Neubau der italienischen Mission in der Ursulagartenstraße, Köln (3,1 Mio. Euro),
  • Bautätigkeiten der Aachener SWG GmbH (Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH) für treuhänderisch verwaltetes Vermögen (8,1 Mio. Euro)
  • sowie Neu- und Umbau des Böhler-Hauses Bonn (1,5 Mio. Euro).
Investitionen des Erzbistums im Jahr 2021
Gorden Sobbeck, Ökonom des Erzbistums Köln

Einführung des Ökonomen: Transparenz, Verlässlichkeit, Zukunftsfähigkeit


Die Finanzpolitik des Erzbistums Köln wird geprägt durch drei grundlegende Säulen: Transparenz, Verlässlichkeit und Zukunftsfähigkeit. Mit den seit vielen Jahren etablierten Finanzberichten schaffen wir Transparenz über die Bistumsfinanzen und berücksichtigen dabei auch Rechtsträger im engeren Umfeld. Dabei geht es nicht nur um die zahlenmäßige Rechenschaft, sondern vor allem um die Antwort auf die Frage, wofür die verfügbaren Mittel eingesetzt werden. Das betrifft sowohl die Finanzierung der laufenden kirchlichen Aufgaben in den Bereichen Seelsorge, Bildung und Caritas als auch die Sicherung der langfristigen Verpflichtungen. Diese Verlässlichkeit benötigen alle Beteiligten, um nachhaltig wirksame Arbeit leisten zu können. Das inhaltlich wichtigste Ziel der Finanzpolitik ist, die Zukunftsfähigkeit der kirchlichen Arbeit zu sichern. Das bedeutet, dass wir uns mit den gesellschaftlichen Veränderungen, den daraus resultierenden Anforderungen und mit den langfristigen Entwicklungen der finanziellen Rahmenbedingungen beschäftigen müssen.

Der Jahresabschluss 2021 zeigt einen Überschuss von rund 84,7 Mio. Euro, nach einem Defizit im Vorjahr von rund 4,1 Mio. Euro. So sehr wir uns über dieses positive Ergebnis freuen dürfen, lässt sich daraus keine Sicherheit für die Zukunft ableiten. Wir müssen weiterhin davon ausgehen, dass die Finanzkraft erodiert. Zudem resultiert das Ergebnis, neben einem moderat gestiegenen Kirchensteuer-aufkommen, aus einigen Sondereffekten. So stiegen die sonstigen Erträge, da Rückstellungen aus verschiedenen Bereichen aufgelöst werden konnten. Ferner sanken die Zuschussaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr, weil das Erzbistum 2020 hohe Sonderzuwendungen im kirchengemeindlichen Bereich zugesagt hatte.

Noch wirkt die insgesamt gute konjunkturelle Entwicklung und der dadurch bedingte nominale Anstieg der Kirchensteuererträge den Auswirkungen der sinkenden Mitgliederzahlen entgegen. Dieser Trend wird aber nicht anhalten. Nicht zuletzt inflationsbedingt steigen die Aufwendungen, während sinkende Mitgliederzahlen auch zu (zumindest real) sinkenden Kirchensteuererträgen führen. Durch das aktuell sehr hohe Niveau an Kirchenaustritten, das uns als Kirche von Köln ganz grundsätzlich, aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht belastet, wird dieser Effekt noch beschleunigt. Eine langfristige Projektion der Finanzentwicklung offenbart deshalb eine massive Deckungslücke im Wirtschaftsplan, wenn wir nicht mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern. Grundlage für die zukünftige Finanzplanung ist ein langfristiger „Wirtschaftlicher Rahmenplan“, der die sich ändernden inhaltlichen Anforderungen an kirchliche Arbeit mit den finanziellen Möglichkeiten übereinbringt.

Eine Voraussetzung dafür ist ein Planungsrahmen, der sich auf geeignete Funktionsbereiche des Erzbistums fokussiert. Diese Funktionsbereiche sind so zugeschnitten, dass ausreichende Möglichkeiten bestehen, fundierte Investitions- und Einsparpotenziale zu berücksichtigen, Maßnahmen zu kompensieren und Synergien zu heben. Wir stehen vor einer gemeinsamen und notwendigen Kraftanstrengung, die es ermöglichen soll, auch in Zukunft verlässlich Menschen in Berührung mit dem Evangelium zu bringen, sie in ihrer Entwicklung zu fördern oder ihnen beizustehen, wo sie Hilfe und Unterstützung brauchen.

Mit Blick auf die Transparenz der Kirchenfinanzen gehen wir mit dem vorliegenden Bericht einen weiteren Schritt. Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich für einen gemeinsamen Standard der Finanzberichterstattung ausgesprochen, den wir im Erzbistum Köln mit dem Finanzbericht 2021 umsetzen: Künftig publizieren wir in unveränderter Fassung den testierten Jahresabschluss, der je nach Rechtsträger aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung besteht und gegebenenfalls um einen Anhang ergänzt wird. Zusätzlich zu dem Jahresabschluss des Erzbistums und des Erzbischöflichen Stuhls besteht der Lagebericht, der ebenfalls veröffentlicht wird. Auch der entsprechende Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer wird vollständig wiedergegeben.

In der Vergangenheit hatten wir – mit einer aus dem Bericht der Wirtschaftsprüfer abgeleiteten Berichterstattung – Wert auf eine allgemeinere und auf den ersten Blick einfacher nachvollziehbare Fassung gelegt. In diesem Punkt unterscheidet sich der Finanzbericht 2021 von denen der Vorjahre. Gleichwohl finden sich in diesem Bericht, wie in den Vorjahren, zusätzliche Erläuterungen, die im testierten Jahresabschluss nicht enthalten sind, aber zum Verständnis beitragen. Ich glaube, dass es gut ist, wenn wir uns auf überdiözesaner Ebene gemeinsame Standards in der Finanztransparenz geben und diese umsetzen, auch mit der Folge, dass sich eigene Gewohnheiten dadurch ändern.

Das Erzbistum Köln befindet sich in einer Phase des auch finanziellen Umbruchs. Die politischen und gesellschaftlichen Veränderungen, die Belastungen der anhaltenden Corona-Pandemie und die Herausforderungen im Bereich der Schöpfungsverantwortung haben massiven Einfluss sowohl auf die Rolle der Kirche in der Gesellschaft als auch auf ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten und Angebote. Einen fixierbaren Zielpunkt gibt es dafür nicht, vielmehr müssen wir dynamisch (mit-)gestalten und flexibel bleiben. Ich bin überzeugt: Als Kirche haben wir einen unverzichtbaren Beitrag in diese Debatten einzubringen. Transparenz und Verlässlichkeit sind die Ankerpunkte, um zukunftsfähig zu bleiben.

Gordon Sobbeck
Ökonom des Erzbistums Köln

Gorden Sobbeck

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