Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat des Erzbistums Köln
Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat unterstützt den Erzbischof
Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat ist ein wichtiges und bewährtes Gremium für die Mitwirkung von Katholiken im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten des Erzbistums Köln. Durch ihre fachliche und persönliche Kompetenz wirken die Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates mit, die finanzielle Solidität des Erzbistums zu wahren und Kirchensteuereinnahmen sachgerecht zu verwenden.
Das ist eine bedeutende Aufgabe, denn die finanziellen Mittel werden für vielfältige Zwecke im Sinne des christlichen Auftrags eingesetzt. Rund 2 Mio. € fließen täglich in die Seelsorge in den Kirchengemeinden, in konkrete Hilfe in über 100 Beratungsstellen, in mehr als 650 Kindertagesstätten, in Caritas-Projekte und vieles mehr. Auch das Vermögen des Erzbistums Köln ist kein „eigenes Geld“. Es unterstützt die Seelsorgearbeit, deckt Verpflichtungen in der Altersversorgung der Mitarbeitenden und ermöglicht wohltätige gesellschaftliche Aufgaben. Denn vielfach ist Kirche dort präsent, wo andere nicht oder nicht mehr tätig sind.
Engagierte Christen bringen ehrenamtlich berufliche Kompetenz und Lebenserfahrung ein
Dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat gehören überwiegend gewählte Mitglieder an, die nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche stehen dürfen. Es sind engagierte Christen, die die Situation der Kirche vor Ort kennen, die Lebenserfahrung und berufliche Kompetenz aus unterschiedlichen Bereichen mitbringen. Mit einem unverstellten Blick beraten und entscheiden sie über finanzielle Fragen des Erzbistums und wirken an der Steuerung dieser großen Organisation mit. Für diese Arbeit gebührt ihnen ein großer Dank.
Erweitere Kompetenzen
Seit 2016 besitzt der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat deutliche Entscheidungskompetenzen in wirtschaftlichen Angelegenheiten der Erzdiözese Köln. Dies ist in der „Ordnung für die im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten der Erzdiözese tätigen Organe“ geregelt, die vom Erzbischof erlassen wurde und am 20. Februar 2016 in Kraft getreten ist. Diese neue Ordnung wurde in der letzten Amtszeit zusammen mit dem Kirchensteuerrat erarbeitet und hat die alte Satzung des Kirchensteuerrates abgelöst.
Nach dem bisherigen Recht hatte der Kirchensteuerrat im Wesentlichen beratende Funktion und fasste empfehlende Beschlüsse, die der Inkraftsetzung durch den Erzbischof bedurften. Nun besitzt der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat Entscheidungskompetenzen in den Bereichen
- Wirtschaftsplan,
- Jahresabschluss,
- Kirchensteuerhebesatz.
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