Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat

Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat des Erzbistums Köln

Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat unterstützt den Erzbischof

Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat ist ein wichtiges und bewährtes Gremium für die Mitwirkung von Katholiken im Bereich der wirtschaft­lichen Angelegen­heiten des Erzbistums Köln. Durch ihre fachliche und persön­liche Kompetenz wirken die Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschafts­rates mit, die finanzielle Solidität des Erzbistums zu wahren und Kirchensteuer­einnahmen sachgerecht zu verwenden.

Das ist eine bedeutende Aufgabe, denn die finanziellen Mittel werden für vielfältige Zwecke im Sinne des christlichen Auftrags eingesetzt. Rund 2 Mio. € fließen täglich in die Seelsorge in den Kirchen­gemeinden, in konkrete Hilfe in über 100 Beratungs­stellen, in mehr als 650 Kindertages­stätten, in Caritas-Projekte und vieles mehr. Auch das Vermögen des Erzbistums Köln ist kein „eigenes Geld“. Es unterstützt die Seelsorge­arbeit, deckt Verpflichtungen in der Alters­versorgung der Mitarbei­tenden und ermöglicht wohltätige gesellschaft­liche Aufgaben. Denn vielfach ist Kirche dort präsent, wo andere nicht oder nicht mehr tätig sind.

Engagierte Christen bringen ehrenamtlich berufliche Kompetenz und Lebenserfahrung ein

Dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat gehören überwiegend gewählte Mitglieder an, die nicht haupt­beruflich im Dienst der Kirche stehen dürfen. Es sind engagierte Christen, die die Si­tuation der Kirche vor Ort kennen, die Lebenserfahrung und berufliche Kompetenz aus unterschied­lichen Bereichen mitbringen. Mit einem unverstellten Blick beraten und entscheiden sie über finanzielle Fragen des Erzbistums und wirken an der Steuerung dieser großen Organisation mit. Für diese Arbeit gebührt ihnen ein großer Dank.

Erweitere Kompetenzen

Seit 2016 besitzt der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat deutliche Entscheidungs­kompe­tenzen in wirtschaft­lichen Angelegenheiten der Erzdiözese Köln. Dies ist in der „Ordnung für die im Bereich der wirtschaft­lichen Angelegen­heiten der Erzdiözese tätigen Organe“ geregelt, die vom Erzbischof erlassen wurde und am 20. Februar 2016 in Kraft getreten ist. Diese neue Ordnung wurde in der letzten Amtszeit zusammen mit dem Kirchensteuer­rat erarbeitet und hat die alte Satzung des Kirchensteuer­rates abgelöst.

Nach dem bisherigen Recht hatte der Kirchensteuer­rat im Wesentlichen beratende Funktion und fasste empfehlende Beschlüsse, die der Inkraftsetzung durch den Erzbischof bedurften. Nun besitzt der Kirchensteuer- und Wirtschafts­rat Entscheidungs­kompetenzen in den Bereichen

  • Wirtschaftsplan,
  • Jahresabschluss,
  • Kirchensteuerhebesatz.

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