Kirche und Recht
Kirche und Recht – passt das zusammen?
Kirchenrecht – ein der Kirche künstlich von außen aufgezwungenes juristisches Regularium oder vielmehr eine unabdingbare theologische Komponente der Kirche? Unter dieser Fragestellung stand die zweitägige Studieneinheit, welche die Seminaristen unseres Hauses und mehrere hier ausgebildete Priester erleben durften. Moderiert und geleitet wurden die insgesamt acht Vorträge von zwei hochrangigen Kirchenrechtlern: Auf der einen Seite von Prof. Dr. Ludger Müller, Professor in Wien und Konsultor des päpstlichen Rates für Gesetzestexte, und auf der anderen Seite von Prof. Dr. Christoph Ohly, Professor für Kirchenrecht an der Universität Trier. Die zwei Tage waren nicht nur von ihrer großen fachlichen Kompetenz und Erfahrung, sondern auch von persönlichen Erfahrungen und Herzlichkeit geprägt.
In einem ersten Teil wurde klar, dass das Kirchenrecht keinesfalls ein juristisches Implantat ist, das den Missionsauftrag der Kirche nur behindert, sondern dass es gerade aus dem Glauben entspringt und daher zum Wesen der Kirche dazugehört. Kirchenrecht ist also mit Recht eine theologische Disziplin, das sich der juristischen Methode bedient und daher auch auf die kirchenrechtlichen Fragen theologisch antworten muss.
Unter dieser Prämisse wurden anschließend in einem zweiten Teil mehrere der großen Konfliktfelder innerhalb der Kirche kirchenrechtlich erläutert: Die priesterliche Identität, die Laienpredigt, die Situation wiederverheirateter Geschiedener und der sog. „Kommunionstreit“ der deutschen Bischöfe. Beide Professoren machten dabei keinen Hehl aus ihrer Treue zum kirchlichen Lehramt und zeigten, dass der Kodex des kanonischen Rechtes ein Instrument der Liebe und der Barmherzigkeit der Kirche gegenüber den Menschen ist.
Prof. Ohly und Prof. Müller haben uns am Ende eines deutlich gemacht: Kirche und Recht passen nicht nur zusammen, sie ergänzen einander auch und bilden eine Symbiose, die für die Einheit der Kirche heute bedeutender denn je ist.