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Kirchliches Arbeitsgericht

Datum:
26. Aug. 2022
Von:
EBO Köln
25 Jahre Vorsitz Manfred Jüngst

Kirchliches Arbeitsgericht

25 Jahre Vorsitz Manfred Jüngst

Zu den Arbeits­rechtlichen Instanzen im Erzbistum Köln gehört auch das diözesane Arbeits­gericht, das abgekürzt als MAVO-Gericht bezeichnet werden kann; es ist zuständig für Rechts­streitig­keiten im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung, welche durch die Mitarbeiter­vertretungs­ordnung geregelt ist.

In der heutigen Form besteht die Arbeitsgerichtsbarkeit der Deutschen Bistümer seit dem 01.12.2005. Doch 25 Jahre sind es im aktuellen Jahr 2022, dass Herr Manfred Jüngst, Vorsitzender Richter am Landes­arbeits­gericht Köln a.D., im Erzbistum Köln den Vorsitz innehat beim MAVO-Gericht und bei der vorherigen Schlichtungs­stelle MAVO, also bereits seit dem Jahr 1997.

Hierzu hat das Webportal katholisch.de nun ein Interview mit Herrn Manfred Jüngst ver­öffentlicht, das zu Fragen vorrangig des sogenannten kollektiven Arbeitsrechts einen Rückblick sowie einen Ausblick bietet.

 

Kontakt

Erzbischöfliches Offizialat

Roncalliplatz 2
50667 Köln