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Service

Köln auch für Essen zuständig

Datum:
28. Apr. 2009
Von:
Prälat Dr. Günter Assenmacher
Geschäftsstelle bleibt in Essen


Die bischöfliche Gerichtsbarkeit des Bistums Essen ist seit dem 01. Mai 2009 auf das Erzbistum Köln zunächst für eine Dauer von fünf Jahren übertragen. 


Dafür hatte sich wegen des Priestermangels der frühere Essener Bischof Dr. Felix Genn bereits 2008 ausgesprochen. Dementsprechend entschieden hat die Apostolische Signatur, das höchste Gericht der römischen Kurie, welches auch die Aufsicht führt über die Organisation der Rechtsprechung in den Bistümern der Weltkirche.

 

Das bisherige Offizialat des Ruhrbistums bleibt als "Außenstelle" des Erzbischöflichen Offizialates Köln erhalten: Die Anträge für Eheverfahren können weiterhin in Essen eingereicht werden. Auch alle Informations- und Beratungsgespräche sind weiterhin in Essen möglich, ebenfalls Anhörungen von Gerichtsparteien und Zeugen. Die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter üben ihren Dienst nunmehr im Auftrag des Erzbischofs von Köln aus.

  

Kontakt

Erzbischöfliches Offizialat

Roncalliplatz 2
50667 Köln