"Unsere Arbeit ist auch Seelsorge"

18. März 2018 EBO Köln
 

Den Fragen des Domradios zur Arbeit des Offizialats hat sich der Kölner Offizial Prälat Dr. Assenmacher in einem Interview gestellt; es ist mit Datum vom 18.03.2018 auf der Website des Senders zum Lesen veröffentlicht worden.

 

Der Offizial spricht in dem Interview von den Menschen, die sich mutig dem kirch­lichen Gericht anvertrauen, wo das Nichtgelingen der eigenen Ehe in einer gründ­lichen Weise ins Wort gebracht wird. Es ist ein Missverständnis, dass mit einem Eheverfahren beim Offizialat eine Geschichte ausradiert werde. Denn es wird nichts ausradiert, sondern offengelegt – und das freilich nur für die Beteiligten; alles, was hier im Offizialat vertrauensvoll besprochen wird, unterliegt der Schweigepflicht. Zu verweisen ist darauf, was der Papst betont hat: Wo immer ein kirchenrechtlicher Grund für ein Eheverfahren vorliegt, sollten die Betroffenen nicht zögern, sich an das zuständige kirchliche Gericht zu wenden. 

 

Prälat Dr. Assenmacher begrüßt, dass die beiden Bischofssynoden 2014 und 2015 und das päpstliche Schreiben Amoris Laetitia den Offizialaten etwas mehr öffent­liche Aufmerksamkeit verschafft haben; denn die Arbeit der Offizialate hat so gut wie keine Lobby. Und er bedauert, dass bislang viel zu wenig gewürdigt scheint, wie eindringlich der Papst in seinem Schreiben eine Intensivierung der Ehepastoral und eine seelsorgliche Begleitung von Familien auch in schwierigen Situationen fordert. Ebenso bedauert der Offizial eine Lektüre der Dokumente in dem Sinne, dass jeder "nur" seinem eigenen Gewissen verpflichtet sei. Zu bedenken wäre jedenfalls, dass man nicht "Richter in eigener Sache" sein kann, und dass man nicht ein Gewissen beanspruchen kann, dem die notwendige Gewissensbildung gar nicht zuteil ge­worden ist. Dass das Gewissen gebildet werden muss – wie der Papst breit dar­gelegt hat –, auch das scheint bislang viel zu wenig gewürdigt.

 

Oftmals kann aus einem Eheverfahren beim Offizialat eine Klarheit gewonnen werden, die von falschen Selbstvorwürfen entlastet und andere in einem zutreffen­deren Licht erscheinen lässt. Dann kann es – bei allen Brüchen in der eigenen Biografie – eine Heilung im Sinne des Annehmens geben. So verstanden ist unsere kirchenrechtliche Arbeit auch eine Form von Seelsorge. Und am Ende – das ist das Ziel – öffnet sich eine Tür für eine neue Eheschließung, die bewusst sakramental sein soll. Gottes unbeirrbare Liebe, die er nie zurücknimmt, ist in unserer mensch­lichen Wirklichkeit keine Utopie. Das zu ermöglichen ist unsere Aufgabe.