findet sich im kirchlichen Gesetzbuch CIC in den Canones 1055 bis 1165:
ergibt sich aus einer Zusammenschau von Normen, die im kirchlichen Gesetzbuch CIC in verschiedenen Gruppen stehen:
Die Gerichtorganisation regelt der CIC mit den Canones 1400-1500:
Das ordentliche (Streit- bzw.) Feststellungsverfahren regelt der CIC mit den Canones 1501-1655:
Normen zum Eheprozess im besonderen enthält der CIC mit den Canones 1671-1691; diese sind zum 8.12.2015 reformiert worden durch den päpstlichen Erlass "Mitis Iudex", der vor allem das Berufungssystem verändert:
Antworten auf Einzelfragen zum Verständnis der Reform gibt (teils in englischer, teils in italienischer Sprache) eine
Die päpstliche Website bietet zum CIC nun ebenfalls die reformierten Canones 1671-1691:
Eine Zusammenfassung mit Ausführungsbestimmungen der Normen zum Eheprozessrecht, wie sie vor dem 8.12.2015 galten, bietet die Eheprozessordnung 'Dignitas Connubii' von 2005:
Die Regelungen von 'Dignitas Connubii' gelten weiter, soweit die Reform der cann. 1671-1691 CIC nicht entgegensteht. Seitens des Apostolischen Stuhls ist eine Anpassung von 'Dignitas Connubii' beabsichtigt.
zur kirchlichen Gerichtsbarkeit sind hier auf einer eigenen Seite zusammengestellt.