Die Zuständigkeit der Ansprechpartner im Bereich Liegenschaften Kirchengemeinden erfolgt nach Sachthemen.
Innerhalb des Sachthemas der Erbbaurechte und der Landpachten ist die Bearbeitung durch die Sachbearbeiter aufgrund der Vielzahl der Verträge aufgeteilt in räumliche Zuständigkeiten je nach Lage des Erbbau-/Landpachtgrundstücks.