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Flurbereinigungen

Informationen für Kirchenvorstände und beteiligte Behörden

Flurbereinigung

In Flurbereinigungsverfahren werden land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zweckmäßig neu geordnet. Damit wird sowohl eine effizientere Bewirtschaftung der Grundstücke als auch eine verbesserte Bereitstellung von Flächen für öffentliche Maßnahmen ermöglicht.

Mit der Neuordnung kann sich die Struktur des gesamten Flurbereinigungsgebietes verändern. Das von den Teilnehmern des Flurbereinigungsverfahren eingebrachte Grundeigentum erhält eine andere Lage, Größe und Zuschnitt. Nach den gesetzlichen Regelungen sind dem Flurbereinigungsverfahren hinzugezogene Eigentumsfläche generell mit einer entsprechenden Landabfindung zu entschädigen. Mehrere Einzelflächen sollen in der Abfindung möglichst arrondiert werden. Deshalb ist es wichtig, die Interessen der einzelnen Teilnehmer durch eine enge Verfahrensbeteiligung zu wahren. 

Grundstücksbezogene Vereinbarungen im Rahmen der Beteiligung an einem Flurbereinigungsverfahren bedürfen der Genehmigung der kirchlichen Aufsichtsbehörde. Bei Änderungen des Grundvermögens sind Prüfungen auf Auswirkungen und ggf. Änderungen an den anhängigen Landpachtverträgen vorzunehmen. Wir bitten daher um frühzeitige Einbindung und Übermittlung relevanter Unterlagen zum Flurbereinigungsverfahrens.

Wir bitten die Kirchenvorstände und die an Flurbereinigungsverfahren beteiligten Behörden um umgehende Information an :

Christel Jebing

Grundstücksan- und -verkauf land- und forstwirtschaftlicher Flächen, Flurbereinigungen