Umstellung der Bilanzierung (HGB-konform) und Umsatzsteuerpflicht für kirchliche Körperschaften (§ 2b UStG)
Notwendige Maßnahmen in den Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden, Gemeindeverbänden
Die kirchlichen Rechtsträger im Erzbistum Köln stellen ihre Rechnungslegung auf die Standards des Handelsgesetzbuchs um. Beginnend mit dem 1. Januar 2023 müssen Kirchengemeinden zudem für Teile ihrer Aktivitäten umsatzsteuerliche Vorschriften beachten und sind verpflichtet, monatlich beziehungsweise vierteljährlich Umsatzsteuererklärungen abgeben. Dafür sind Anpassungen in den Abläufen sowie Abrechnungs- und Buchungsprozessen notwendig, die auch für die einzelnen Gruppierungen in den Kirchengemeinden relevant sind. Betroffen sind zum Beispiel Umsätze bei Pfarrfesten oder Basaren, im Rahmen bestimmter Ferienfreizeiten, Eine-Welt-Läden, bestimmte Vermietungstätigkeiten (z. B. Pfarrheim), Anzeigen im Pfarrbrief oder Altkleidersammlungen.
Das Erzbistum unterstützt Kirchengemeinden bei der Umsetzung, dazu gehören Veranstaltungen, Materialien zur Analyse und Musterdokumente sowie eine ausführliche Liste von häufigen Fragen und Antworten.
Im Folgenden finden Sie hilfreiche Dokumente zum Download. Darüber hinaus empfehlen wir dringend die Anmeldung zum KV-Newsletter, der Sie mit Nachrichten und Projektinformationen auf dem Laufenden hält.
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