Fachbereich Kunstdenkmalpflege
Wie es im Kirchenrecht vorgeschrieben ist (can. 1189, CIC), berät der Fachbereich die Kirchengemeinden im Umgang mit der historischen und künstlerischen Ausstattung in den Kirchenräumen.
Er unterstützt u.a. bei Konservierungen und Restaurierungen, Ausleihe, Aufstellung, bei Neuanschaffungen oder im Verfahren mit den staatlichen und kommunalen Denkmalbehörden und bei der Weitervermittlung von nicht mehr benötigtem Ausstattungsgut.
Der Fachbereich nimmt auch die kirchliche Denkmalpflege für die bistumseigenen Bauten und Liegenschaften sowie die Ausstattung in den Sakralräumen sonstiger kirchlicher Träger wahr.