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Totentänze - Sammlung Roth

Totentänze aus der Sammlung Roth

Hieronymus Hess: La Danse de Morts (Ausschnitt), um 1843, Sammlung Fritz Roth
Hieronymus Hess: La Danse de Morts (Ausschnitt), um 1843, Sammlung Fritz Roth

Der Tod als Übergang vom irdischen Leben in ein unbekanntes Jenseits hat zu allen Zeiten und in allen Kulturen die Vorstellungskraft der Menschen herausgefordert. Seit wenigstens 3000 Jahren wird zu Ehren Verstorbener musiziert und getanzt. Die ältesten erhaltenen Darstellungen vom Tod als tanzendes Skelett sind rund 2000 Jahre alt. Solche Bilder und Texte waren bereits im Spätmittelalter in ganz Europa, aber auch im Himalaja und in Mittelamerika verbreitet. Als eigene Bildgattung entwickelte sich der sogenannte „Totentanz“ gegen Ende des 14. Jahrhunderts und lässt sich auch auf den Einfluss der Bettel- und Predigerorden zurückführen. Gerade für die christliche Kunst sind der Tod und seine Überwindung zentrale Themen. Sie werden entsprechend oft thematisiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Sowohl in groß angelegten Fresken auf Friedhofsmauern oder in Kirchenräumen als auch in zahlreichen Grafiken ist bei Totentanzdarstellungen ein hierarchisch geordneter Zug von Menschen zu sehen, in dem der als Skelett dargestellte Tod die Standesvertreter mit klingendem Spiel und tänzelnden Schritten bei ihrem letzten Gang begleitet. Ihnen allen gemeinsam ist die Einsicht, dass der Tod keine Alters- und Standesunterschiede kennt. Künstlerinnen und Künstlern schildern die unterschiedlichen Reaktionen der Betroffenen und charakterisieren die verschiedenen Temperamente durch Mimik und Gestik. Auch die verschiedenen Todesarten und Todessituationen werden differenziert beschrieben. So erhalten die Totentänze ihren faszinierenden Reiz durch ihre Anschaulichkeit und den aktuellen Zeitbezug bis auf den heutigen Tag.

Technische Daten

Die Ausstellung zeigt eine Auswahl von ca. 50 Druckgrafiken, Zeichnungen und Fotos aus der Sammlung „Memento Mori“ des Bergisch Gladbacher Bestatters, Trauerbegleiters und Autors, Fritz Roth (1949-2012). Der derzeitige Bestand von ca. 2.500 Blättern aus dem 15. bis zum 21. Jahrhundert wird von Dr. Wolfgang Vomm, dem ehemaligen Direktor des Kunstmuseums Villa Zanders kuratiert. Die Größe und Techniken der Exponate variieren dementsprechend.

Verleih

Der Verleihzeitraum beträgt mindestens 14 Tage.
Die Ausstellung und die Ausstellungssysteme können verlängert werden, sofern sie nicht anderweitig vorbestellt sind.

Die Ausstellung wird nur in Kooperation mit den Bildungswerken, Familienbildungsstätten, Bildungshäusern des Erzbistums Köln sowie unseren Verbundeinrichtungen verliehen.

Versicherung

Sobald die Ausstellungen und Ausstellungssysteme vom Kunden übernommen worden sind, ist der Kunde für alle auftretenden Schäden an Systemen und Exponaten verantwortlich. Dies gilt auch für von Dritten verursachte Schäden.
Wir empfehlen den Abschluss einer speziellen Versicherung für die Dauer der Präsentation (Nagel zu Nagel) (inkl. Ausstellungsdauer). Diese soll über die zuständigen Bildungseinrichtungen abgeschlossen werden.

Werbemittel

Informationen zu Vorlagen für Werbeflyer und Plakate erhalten Sie bei der zuständigen Bildungseinrichtung.

Präsentationsmaterial

Stellwände:

Das Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V. verleiht Stellwände für die Ausstellungspräsentation. Diese können mit vier (einseitige Hängung) oder acht (doppelseitige Hängung) Exponaten bestückt werden. Bitte beachten Sie, dass bei doppelseitiger Behängung keine Beleuchtung möglich ist.

Maße:
Höhe: 210 cm, Breite: 95 cm
Präsentationsfläche: 95 cm breit, 105 cm hoch

Die Bilder können grundsätzlich auch an Galerieschienen aufgehängt werden. Die gewünschte Präsentationsform wird bei der Buchung geklärt.

Anlieferung und Aufbau

Anlieferung, Auf- und Abbau sowie Rücktransport erfolgen über einen externen Dienstleister.

Haftungsausschluss

Das Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V. ist bemüht, die terminlichen und logistischen Wünsche ihrer Kunden auszuführen. Sie haftet nicht für Ausfälle, Anlieferungsschwierigkeiten oder weitere Fälle höherer Gewalt. Sofern keine groben Beschädigungen vorliegen, stellt der Zustand der Ausstellungen keinen Rücktrittsanspruch dar. Finanzielle Übernahmen oder Ausgleichszahlungen sind generell ausgeschlossen.

 

Stand: März 2020

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Dr. Ursula Krohn

Inhaltliche Beratung

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Bernadette Pieper-Rademacher

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