Kirchenbücher im Historischen Archiv

Kirchenbücher

Der relativ kleine ältere Kirchenbücher-Bestand (Bestand „KB“) im Historischen Archiv des Erzbistums Köln besteht meist aus solchen Matrikeln, die nach der im Verlauf des Zweiten Weltkrieges durchgeführten Sicherheitseinlagerung zurückgegeben, von den jeweiligen Kirchengemeinden jedoch nicht wieder übernommen wurden und daher in Köln verblieben sind.

Einige stammen auch aus den Kölner Pfarreien, deren Archive schon vor dem Krieg im Kölner Archiv abgelegt worden waren (Bestand „KBN“) sowie aus Deponierungsmaßnahmen jüngerer Zeit. Nach einem Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz (vgl. Amtsblatt des Erzbistums Köln vom 1.4.2008) werden künftig alle Kirchenbücher im Erzbistumsarchiv zusammengetragen. Das hier veröffentlichte Verzeichnis umfasst alle im Histor. Archiv des Erzbistums Köln vorgehaltenen Kirchenbücher.

Die meisten Matrikeln enthalten Aufzeichnungen über Personenstandsfälle, d. h.

  • Taufen (T),
  • Heiraten (H),
  • Sterbefälle (S);
  • vereinzelt sind auch Geburten (G),
  • die Erteilung der Erstkommunionfälle (E)
  • sowie der Firmung (F) aufgeführt.

In den ältesten Kirchenbüchern liegen diese Eintragungen oft in bunter Reihenfolge, zum Teil auch vermischt mit Aufzeichnungen über Einnahmen aus Zehnten, Renten, Verpachtungen oder sonstigen (meist Vermögens-) Angelegenheiten vor. Da die zivilen Verwaltungen erst im Verlauf des 19. Jh. ein flächendeckendes Standesamtswesen entwickelten, stellen die kirchl. Matrikelbücher vielfach die ältesten Quellen zur Bevölkerungsentwicklung überhaupt dar. Obwohl seit dem Trienter Konzil eigentlich vorgeschrieben, setzen sie meist erst nach dem Dreißgjährigen Krieg, also um 1650, ein, wenn man von ein-zelnen älteren Exemplaren absieht. Den größten Kirchenbuchbestand aus Pfarreien des Erzbistums Köln bewahrt heute das Nordrhein-Westfälischen Personenstandsarchiv Rheinland mit Sitz im Landesarchiv des Landes NRW in Duisburg, auf. Es handelt sich meist um Bücher, die im Zuge der Einrichtung von Standesämtern in Staatsbesitz gelangt sind. Weitere befinden sich noch in den Pfarrämtern bzw. -archiven, so dass der Genealoge oder Familienforscher gezwungen ist, sich jeweils im Voraus zu informieren, wo die gesuchten Daten ermittelt werden können. Entsprechende Informationen bietet das unten — unter „Literatur“ — angegebene Verzeichnis von Thorey und Geiß (Nachweise genealogischer Quellen im Gebiet der ehemaligen Preußischen Rheinprovinz, 2 Bde, Köln 2/2003).

 

Die beiden „Bestände“ „KB“ und „KBN“ sind in einem alphabetisch nach Orten aufgestellten Verzeichnis zusammengefasst und daher auch hier gemeinsam behandelt. Zur Bestandssicherung und zum Schutz der Originale sind die Matrikeln verfilmt und auf Mikrofiches konvertiert; die erst in jüngerer Zeit erworbenen Bände digitalisiert worden. Die Benutzung erfolgt grundsätzlich über Mikrofiche-Lesegeräte bzw. Reader-Printer; bald auch als Digitalisate über Lesesaal-PC-Arbeitsplätze.


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Schutzfristen bei Kirchenbüchern

Die aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nötigen Schutzfristen (bezogen auf den jeweiligen Eintrag) betragen bei:

  • Taufbüchern: 120 Jahre nach Geburt/Taufe
  • Trauungsbüchern: 100 Jahre nach Trauung
  • Sterbebüchern: 40 Jahre nach Tod

Kirchenbücher in anderen Archiven

Die katholischen Kirchenbücher bzw. Matrikelbücher decken im Prinzip die katholische Bevölkerung ab.

Kirchenbücher anderer katholischer Bistümer in Deutschland finden Sie in den jeweiligen Diözesanarchiven, teils bereits online recherchierbar unter Kirchenbuchportal > Matricula.

Die evangelische Bevölkerung findet sich in den Matrikelbüchern der evangelischen Kirche. Vornehmlich darüber informiert das Kirchenbuchportal > archion.de.