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Urkunden Diözesan-Cäcilien-Verband

Regelung für den Versand von Urkunden und Abzeichen des Diözesan-Cäcilien-Verbandes Köln

1. Urkunden des Diözesan-Cäcilien-Verbandes Köln (DCV) werden auf schriftlichen Antrag verliehen bei:

a) Dienstjubiläen als Chorleiter(in) bzw. Chorleiter(in)/Organist(in):

Hier kann die Tätigkeit des Sakristans nicht ausgezeichnet werden, da sie nicht in den Zuständigkeitsbereich des DCV fällt.

Geehrt werden:
  • 25jährige Jubiläen
  • 40jährige Jubiläen
  • 50jährige Jubiläen


b) Mitgliedschaft als aktive(r) Sänger(in)

Geehrt werden:

  • 25jährige Jubiläen
  • 40jährige Jubiläen
  • 50jährige Jubiläen
  • 55-, 60-, 65-, 70jährige Jubiläen.
    Hier kann in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Ausscheiden wegen Krankheit oder hohen Alters) auch eine Urkunde für die Jahre "dazwischen" bestellt werden.

 

Bei der Berechnung der Jahre aktiver Tätigkeit ist von der Voraussetzung auszugehen, daß die Dauer der Sängertätigkeit mit dem Eintritt in den Kinderchor der Kirchengemeinde beginnen kann. Die natürliche Unterbrechung zur Zeit der Mutation wird als aktive Zeit mitgewertet, wenn die Unterbrechung nicht länger als zwei Jahre dauert. Andernfalls können die Jahre der Unterbrechung nicht auf die Gesamtsängertätigkeit angerechnet werden. Als aktive Zeiten gelten auch: Zeiten der Verhinderung durch Krankheit, nachgewiesener Militär- bzw. Zivildienst, Kriegsgefangenschaft und Verschleppung, Verfolgung und Inhaftierung aus religiösen, politischen und rassischen Gründen. Über die Anerkennung von Unterbrechungszeiten entscheidet die jeweilige Leitung der kirchenmusikalischen Gruppe.

Die Jahre der Mitgliedschaft können in verschiedenen kirchenmusikalischen Gruppen geleistet sein; hierzu zählen auch die Jahre der Mitgliedschaft in einem kirchlichen Kinderchor. Die Mitgliedsjahre müssen nachgewiesen und dem Chor, in dem der (die) Jubilar(in) z.Z. als Sänger(in) tätig ist, vorgelegt werden. Über die Anerkennung der Mitgliedsjahre entscheidet ebenfalls die jeweilige Leitung der kirchenmusikalischen Gruppe.


c) Urkunden für chorinterne Tätigkeiten, z.B. Vorsitz oder Ehrenvorsitz, Ehrendirigentenschaft etc. werden seitens des Verbandes nicht ausgestellt.

 

2. Ehrennadeln gibt es für 25jährige aktive Tätigkeit bzw. Mitgliedschaft in Silber, ab 40jähriger aktiver Tätigkeit bzw. Mitgliedschaft in Gold. Ehrennadeln müssen ebenfalls schriftlich bestellt werden.

 

3. Für Jubilare(innen) ab 50jähriger Mitgliedschaft kann ein Glückwunschschreiben des Herrn Kardinal beantragt werden, welches dann dem Antragsteller mit gesonderter Post zugestellt wird .

 

4. Der Antrag auf Ehrengaben muß schriftlich erfolgen. Die Bestellfristen für Urkunden sind:

während des Jahres - 8 Wochen und vor dem Cäcilienfest - bis zum 01.09. des jeweiligen Jahres.

Der Antrag auf Ausstellung von Urkunden muß folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Zuname der Jubilarin bzw. des Jubilars
- Jahre der Mitgliedschaft bzw. Tätigkeit (hierzu reicht die Angabe der Gesamtjahre)
- zuständiger Kirchenchor - Angabe der Lieferanschrift für die Ehrengaben Der Antrag soll vom geistlichen Beirat des Chores mitunterzeichnet sein.

 

5. Mitgliedernadeln des DCV sollten den Sängerinnen und Sängern bei Beginn ihrer Sängertätigkeit überreicht werden und können beim DCV bestellt werden.

 

6. Urkundenformblätter dürfen nur in Ausnahmefällen versendet werden. Diese müssen nach eigener Beschriftung dann wieder dem DCV zugesandt werden, damit die Unterschrift des Diözesanpräses geleistet werden kann.

 

7. Für die Begleichung der Rechnung ist 14 Tage nach Erhalt der Ehrengaben Sorge zu tragen.

 

8. Urkunden des DCV dürfen nicht vervielfältigt werden und für anderweitige Ehrungen von Sängern(innen) oder für Drucksachen irgendwelcher Art verwendet werden, es sei denn, der DCV hat dies besonders gestattet. Anmerkung Die Mitgliedsnadeln werden mit 2,00 Euro und die Ehrennadeln mit 4,00 Euro berechnet. Die Urkunden können z.Z. noch mit 5,00 Euro versandt werden. Für Versand und Verpackung fallen darüber hinaus Kosten in Höhe von zwischen 2,00 und 4,00 Euro an.

 

Ab 1. März 2018 werden für Mitgliedsnadeln 4 Euro pro Stück, für alle Ehrennadeln 5 Euro pro Stück in Rechnung gestellt, da der Beschaffungspreis für die Ehrennadeln deutlich angestiegen ist.


Stand: 20. Dezember 2017

[Ergänzung zur Fassung vom 30.09.2002]