
Katholische Grundschulen (KGS) sind kommunale Schulen, die ihren Bildungsauftrag am katholischen Bekenntnis orientieren.
Als „Angebotsschulen“ machen sie ein besonderes Bildungsangebot, das sich von den Regelschulen unterscheidet. Im Falle der Katholischen Grundschulen heißt das, dass sie sich einem grundlegenden Bildungsauftrag verpflichtet haben: Im Unterricht, in der Erziehung und auch im täglichen Miteinander sollen der Glaube und die christlichen Grundwerte eine besondere Rolle spielen.
Da die Katholischen Grundschulen sich am katholischen Bekenntnis ausrichten, wird die Schulart auch „Bekenntnisschule“ genannt. Die Katholische Grundschule ist offen für alle Eltern, die diese inhaltliche Ausrichtung für ihr Kind wünschen.
Träger der Katholischen Grundschulen in Nordrhein-Westfalen sind die jeweiligen Kommunen. Das heißt – anders als der Name vermuten lassen könnte – liegt die Verantwortung für den Schulbetrieb ausschließlich bei der Kommune. Die Kommune ist daher beispielsweise zuständig für die Räumlichkeiten, die Einrichtung und das Budget. Darüber hinaus kümmert sich die Schulaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen um die Lehrerversorgung und die Einhaltung der Stundentafel.
KGS sind also öffentliche Schulen, bei denen die Kirche keine Träger- oder Aufsichtsfunktion hat. Die Katholische Kirche steht den KGS beratend und mit Unterstützungsangeboten zur Seite.
Bekenntnisschulen sind in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung verankert. Weitere Bestimmungen regelt das Schulgesetz.
Die Website des Schulministeriums ermöglicht die Suche nach Katholischen Grundschulen in 4 Schritten:
In der Broschüre finden Sie alle wichtigen Informationen zu Katholischen Grundschulen (KGS), zum Beispiel zu den Chancen, die diese Schulart bietet oder zu den schulorganisatorischen Besonderheiten. Darüber hinaus informiert sie über Rechtstexte und -quellen sowie die Grundlagen und Regelungen für KGS.
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Schulrätin für Grundschulen
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