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Besuch des Bischofs

Erzbistum Koeln Schule Kirche Bildung Bundesregierung WM Auswah
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Weihbischof Dr. Dominikus Schwaderlapp

Besuch von drei Schulen

Zum 2. Mal innerhalb weniger Wochen besuchte  nun Weihbischof Dr. Dominik Schwaderlapp das Erzbischöfliche Berufskolleg Neuss. Seinen würdigen Auftakt nahm der Besuchstag mit einem gemeinsamen Gottesdienst der beiden Abteilungen Marienhaus und Marienberg in der Pfarrkirche St. Marien.

In einem intensiven Gespräch nahm sich der Weihbischof Zeit, mit Vertretern der SV und ausgewählten Schülerinnen und Schülern aus den verschiedenen Bildungsgängen zu sprechen. Von der besonderen Atmosphäre im täglichen Miteinander von SchülerInnen, Studierenden und LehrerInnen in den beiden Abteilungen erfuhr Dominik Schwaderlapp in einem anregenden Gespräch.

Nach einem kurzen Austausch im Lehrerzimmer wartete allerdings schon das Friedrich – Spee - Kolleg als nächster Begegnungsort im Besuchsprogramm.

Friedrich Spee Kolleg

Weihbischof Dr. Dominikus Schwaderlapp hat bei seiner turnusmäßigen Visitation am 16.01.2018 das Erzbischöfliche Friedrich-Spee-Kolleg Neuss und das Erzbischöfliche Berufskolleg Marienhaus in Neuss besucht.Nach einem gemeinsamen Gottesdienst der beiden Schulen fand ein ausführliches Gespräch mit der Schulleitung des Spee-Kollegs statt, in welchem aktuelle Entwicklungen und die Zukunftsperspektiven der katholischen Schulen des zweiten Bildungswegs besprochen wurden.Im Anschluss daran fand eine Begegnung im Lehrerzimmer statt, in der Weihbischof Schwaderlapp mit jedem Kollegen einige persönliche Worte gewechselt hat.Zum Abschluss gab es ein Gespräch mit einigen Studierenden, in welchem der Bischof, nach einer kurzen Vorstellungsrunde, diesen Rede und Antwort stand. Der Weihbischof selbst interessierte sich besonders für die Beweggründe der einzelnen Studierenden, das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen. In dieser Begegnung wurde die Bedeutung des Spee-Kollegs für unsere Studierenden deutlich, die die Schule, neben einem Ort der Weiterbildung, auch als „Schule der zweiten Chance“ bezeichnet haben.

 

Visitation alle fünf Jahre

Alle fünf Jahre schreibt das Kirchenrecht einen solchen Besuch des Bischofs in den Gemeinden seiner Diözese vor. Der Sinn einer solchen Visitation besteht weniger in der Kontrolle, als vielmehr darin, dass ein Bischof mit der Situation der Gläubigen seines Bistums vertraut bleibt. Deshalb ist es sinnvoll, nicht möglichst viel Ausgefallenes zu organisieren, sondern den Bischof Einblick in alltägliches Leben gewinnen zu lassen. Als Nachfolger der Apostel steht ein Bischof außerdem unter dem Auftrag Jesu Christi an Petrus, seine Brüder und Schwestern im Glauben zu stärken (cf. Lk 22,32).