Informationen für Eltern und SchülerInnen | Katholische Freie Schulen

Ihre Fragen an uns

Wir haben bereits einige Fragen notiert. Sie werden im oberen Untermenü aufgelistet und beantwortet.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.

 

Ich suche für mein Kind ein Internat. Welche Möglichkeiten gibt es im Bereich des Erzbistums Köln?

Es gibt keine Erzbischöfliche Schule mit Internatsbetrieb. Ein Gesamtverzeichnis aller katholischen Internate. Ein Gesamtverzeichnis aller katholischen Internate in der Bundesrepublik kann gegen Kostenerstattung bei der Zentralstelle Bildung der Deutschen Bischofkonferenz, 53113 Bonn, Kaiserstraße 163 bestellt werden.

 

Muss an den katholischen Schulen Schulgeld bezahlt werden?

Nein, Schulgeld wird nicht erhoben. Allerdings müssen die Eltern die gleichen Anteile an Lehrmittel bezahlen wie an öffentlichen Schulen und seit dem Schuljahr 1999/2000 müssen Schülerfahrkosten teilweise von den Eltern getragen werden. Wenn eine öffentliche Schule näher am Elternhaus liegt als die private, werden nur die Fahrkosten bis zur öffentlichen Schule vom Land übernommen, der Rest geht zulasten der Eltern.


Nach welchen Kriterien werden Kinder für unsere Schulen ausgewählt?

Die Entscheidung über die Eignung für die Aufnahme in die jeweilige Erzbischöfliche Schule trifft der Schulleiter unter Einbeziehung der Kriterien Religionsbekenntnis, Grundschulgutachten und ggf. weitere Zeugnisse, Informationen über das Kind, Schulprogramm, Eindrücke beim Aufnahmegespräch.

 

Stimmt es, dass das Erzbistum Köln mit den Schülern einen Vertrag abschließt?

Ja, wobei der Vertrag bei nicht volljährigen Kindern mit den Eltern abgeschlossen wird. In diesem Vertrag garantiert der Schulträger einen geordneten Schulbetrieb und eine an christlichen Werten orientierte Erziehung und Bildung der Kinder. Die Eltern für ihre Kinder bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, das besondere Bildungs- und Erziehungsziel zu beachten sowie regelmäßig am Unterricht und zusätzlichen Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen. Der Schulvertrag verpflichtet die Schülerinnen und Schüler zur regelmäßigen Teilnahme am Religionsunterricht für die gesamte Dauer der Schulzeit.

> Download des Schulvertrags (PDF)

 

Werden nur katholische Kinder aufgenommen?

Die Erzbischöflichen Schulen sind in erster Linie für geeignete katholische Kinder vorgesehen. Der Schulleiter kann innerhalb der jeweils aktuell vom Erzbischof verfügten Richtlinien auch Ungetaufte und Kinder anderer Konfessionen aufnehmen.