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Rechtsprechung als Seelsorge:175 Jahre Offizialat im Erzbistum Köln

175 Jahre Erzbischöfliches Offizialat Köln
Datum:
16. Jan. 2024
Von:
Newsdesk/sha
Rechtsprechung als Seelsorge

Köln. Mit einem Pontifikalamt im Kölner Dom, das Rainer Maria Kardinal Woelki zelebrierte, und einem anschließenden Festakt im Maternushaus hat das Erzbischöfliche Offizialat am Dienstag, 16. Januar, sein 175-jähriges Bestehen gefeiert. Das Offizialat ist am 26. Dezember 1848 vom damaligen Erzbischof und späteren Kardinal Johannes von Geissel eingesetzt worden.

Neben Leitungsverantwortlichen aus dem Erzbistum Köln begrüßte Offizial Dr. Peter Fabritz auch Gäste aus der Wissenschaft sowie aus den anderen Diözesangerichten in Deutschland. "Kirche und folglich auch ein Offizialat sind ohne Gott nicht zu denken und zu begreifen", machte Fabritz in seinen einführenden Worten deutlich. Er beschrieb die anspruchsvolle wie notwendige Arbeit des Offizialates als den Ort, wo konkret werden müsse, dass das kirchliche Recht dem göttlichen nicht widersprechen darf.

Festvortrag von Prof. Rüdiger Althaus

Nachdem Diözesanrichter Michael Rösner-Peters in seinem Vortrag auf die verschiedenen Orte innerhalb Kölns einging, an denen das Diözesangericht seit seiner Wiederrichtung im Jahr 1848 beheimatet war, hielt Prof. Dr. Rüdiger Althaus seinen Festvortrag. Der Vizeoffizial aus dem Erzbistum Paderborn und Lehrstuhlinhaber für Kirchenrecht an der dortigen theologischen Fakultät ging unter anderem auf die Herausforderungen ein, die sich für die Arbeit des Kölner Diözesangerichts ergaben und ergeben – damals wie heute.

Vor dem Festakt fand im Dom das Pontifikalamt mit Kardinal Woelki statt. Das Tagesevangelium wartete passend mit einer Rechtsfrage auf: Ist es erlaubt, am Sabbat, dem heiligen Tag, Kornähren zu pflücken? Die Pharisäer sagten zu Jesus, dessen Jünger dies getan hatten: Es ist verboten! Jesus antwortete: Der Sabbat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat.

Kardinal Woelki: "Kirche ist auch Rechtsgemeinschaft"

In seiner Predigt griff Kardinal Woelki diese Szene auf und deutete sie. Er sprach vom Gesetz der Liebe, welches die christliche Existenz ausmache. Dabei nannte er das Recht eine "Bedingung der Liebe". Er zitierte den Seligen Antonio Rosmini (1797-1855), der die menschliche Person als das „ Wesen des Rechts“ bezeichnete. "Die Kirche ist nicht nur Glaubens- und Lebensgemeinschaft, sondern auch Rechtsgemeinschaft", sagte Woelki.

Der Kardinal trug mit Blick auf den fruchtbaren Dienst des Offizialats im Sinne des Glaubens, der Gerechtigkeit und der Liebe seine "Dankbarkeit für Vergangenes und die Zuversicht für das Kommende" vor. Als Schlusswort zitierte er den Leitgedanken des Kanonischen Rechts: Suprema lex salus animarum – das oberste Gesetz ist das Heil der Seelen.

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