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Antragstellung bis zum 24. März 2023 möglich:An der Seite der Familien: Ehe- und Familienfonds fördert innovative Projekte

Familie (Symbolbild)
Datum:
2. Feb. 2023
Von:
pek230131-DICV-Köln
Antragstellung bis zum 24. März 2023 möglich

Köln. Katho­lische Kirchen­gemein­den, Ver­bände, Ein­richtun­gen und Dienste im Erz­bistum Köln können bis zum 24. März 2023 Förder­anträge an den Ehe- und Familien­fonds des Erz­bistums stellen. Unter­stützt wer­den damit inno­vative Pro­jekte, die nicht oder noch nicht zum finan­ziell gesi­cherten, kirch­lich-cari­tativen Ange­bot ge­hören.

Auch in der Über­gangs­phase der Pan­demie haben Familien eine Viel­zahl von so­zialen und wirt­schaft­lichen Belas­tungen zu schul­tern. Zweck des Ehe- und Familien­fonds des Erz­bistums ist es, Maß­nahmen und Beratungs­aktivi­täten katho­lischer Ein­richtun­gen und Diens­te für be­troffene Fami­lien zu för­dern. Hier­zu zäh­len die „Frü­hen Hil­fen“ ge­nauso wie Hil­fen für Kin­der sucht­belas­teter und psychisch kran­ker El­tern, Mo­delle von Familien­paten­schaften und Ange­bote für Allei­nerzie­hende.

Be­rück­sichtigt wer­den zu­dem Initial­projekte der Ehe- und Familien­pasto­ral in den Seel­sorge­berei­chen und Pro­jekte der Zusammen­arbeit von Haupt­amt­lichen und Ehren­amt­lichen, die sich im All­tag um Familien kümmern.

För­deran­träge für die Jah­re 2023 und 2024 können bis zum 24. März 2023 beim Diö­zesan-Caritas­verband für das Erz­bistum Köln ein­gereicht wer­den. Eine Zu­sage er­halten förder­fähige Pro­jekte voraus­sicht­lich En­de Mai 2023.

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