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Weniger Bürokratie und mehr Eigenverantwortung für die Gemeinden:Erzbistum Köln stellt Zuweisungen an Kirchengemeinden neu auf

Datum:
4. Mai 2026
Von:
pek260504
Am 1. Januar 2027 führt das Erzbistum Köln eine neue Zuweisungsordnung ein, die die seit 2009 geltende Regelung ablöst und die finanziellen Zuweisungen an die Kirchengemeinden zukunftsgerecht aufstellt.

Köln. Am 1. Januar 2027 führt das Erzbistum Köln eine neue Zuweisungsordnung ein, die die finanziellen Zuweisungen an die Kirchengemeinden zukunftsgerecht aufstellt. Die seit 2009 geltende Regelung arbeitete noch mit aufwandsbezogenen Pauschalen, Bedarfs- und Sonderzuweisungen sowie der Anrechnung von Erträgen der Substanzkapitalien. Sie wird nunmehr durch ein vollständig neues System abgelöst, geprägt von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und höheren Entscheidungsbefugnissen vor Ort. 

Neue Berechnungssystematik - einfach und transparent

Ab dem 1. Januar 2027 erhält jede Pastorale Einheit eine Zuweisung auf Grundlage eines neuen, nachvollziehbaren festen Verteilungsschlüssels. Dieser besteht aus zwei Faktoren:

  1. der Anzahl der Katholiken pro Pastoraler Einheit im Verhältnis zur Gesamtanzahl aller Katholiken des Erzbistums Köln 
  2. der Fläche der Pastoralen Einheit in km² im Verhältnis zur Gesamtfläche aller Pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln.

Das verfügbare jährliche Zuweisungsbudget des Erzbistums wird anhand dieser zwei Faktoren im Verhältnis 80 % (Mitglieder) zu 20 % (Fläche) aufgeteilt. Jede Pastorale Einheit erhält ihren Anteil entsprechend der genannten Schlüssel. „Die Systematik der Zuweisungen wird deutlich vereinfacht und ermöglicht gleichzeitig ein größeres Maß an Flexibilität für alle Beteiligten“, betont Gordon Sobbeck, Ökonom des Erzbistums Köln. 

Übergangsphase zur Abfederung starker Veränderungen

Die Umstellung der Systematik führt erwartungsgemäß in einzelnen Pastoralen Einheiten zu stärkeren Veränderungen der finalen Zuweisungsbeträge, im Positiven wie im Negativen. Um diese Dynamik abzufedern, werden Abweichungen zum letztjährigen Zuweisungsbetrag, die 10 % übersteigen (nach oben bzw. nach unten), gekappt. Dieser Kappungsbetrag wird bis einschließlich 2031 schrittweise reduziert.

Härtefallfonds 

Für eine begrenzte Zeit unterstützt das Erzbistum Köln finanziell die Umstellung auf die neue Zuweisungssystematik mit einem sogenannten Härtefallfonds. Dieser greift, wenn eine Pastorale Einheit die erforderlichen Änderungen nicht rechtzeitig vollständig umsetzen kann. Dafür stehen in den kommenden Jahren insgesamt 10 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

Wegfall der Anrechnung von Erträgen der Kirchengemeinden

Einen echten Paradigmenwechsel wird es im Zuge der Umstellung beim Umgang mit den selbst erwirtschafteten Erträgen der Kirchengemeinden geben: Auf eine Anrechnung der Erträge aus Grund- und Kapitalvermögen der Substanzkapitalien verzichtet das Erzbistum Köln vollständig. Alle Erträge verbleiben vor Ort und werden nicht mehr auf die Zuweisungen angerechnet. „Die neue Zuweisungsordnung stärkt die Verantwortung vor Ort und macht zukünftig den Weg frei für noch mehr Entscheidungen in den Pastoralen Einheiten. Sie folgt damit dem vielfach geäußerten Wunsch einer großen Anzahl von leitenden Pfarrern und engagierten Kirchenvorständen“, betont Sobbeck. 

Kosten für Gebäude und Personal 

Mit der Einführung der neuen Zuweisungsordnung gehen die bisherigen Zuweisungen für Gebäude- und Personalkosten in das Gesamtbudget für die Kirchengemeinden über und müssen hieraus bestritten werden. Mit Blick auf den künftig leistbaren Gebäudebestand bietet das Erzbistum den Pastoralen Einheiten neben einem schrittweisen Finanzierungsübergang u.a. eine sogenannte Potentialanalyse Bau an, die bei erforderlichen Entscheidungen Pastoraler Einheiten eine belastbare Grundlage bietet.

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