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Neukonstituierung des Gremiums im April 2022:Erzbistum Köln sucht Betroffene zur Mitwirkung im neuen Betroffenenbeirat

Datum:
13. Dez. 2021
Von:
pek211213
Neukonstituierung des Gremiums im April 2022

Köln. Die erste Amtszeit des Betroffenenbeirats, der sich im Jahr 2019 konstituiert hatte, endet zum 31.03.2022. Daher sucht das Erzbistum Köln Betroffene, die in ihrer Kindheit in der Institution der Katholischen Kirche sexualisierte Gewalt erfahren haben und ihre Perspektive für die Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt im Erzbistum Köln einbringen wollen.

Die Aufgabe des Betroffenenbeirates ist es, die Sicht der Betroffenen als handlungsleitendes Thema in die Arbeit des Erzbistums Köln einfließen zu lassen und einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt im Erzbistum Köln zu leisten.

Eine entsprechende Interessensbekundung und weitere Informationen stehen für Betroffenen unter www.erzbistum-koeln.de/betroffenenbeirat zur Verfügung.

Zum Verfahren:
Der externe Beraterstab, der aus Experten verschiedener Fachbereiche und Betroffenen besteht, wird nach Sichtung der Interessensbekundungen dem Erzbischof eine Liste der zu ernennenden Mitglieder vorlegen. Für April 2022 ist die konstituierende Sitzung des neuen Betroffenenbeirats geplant.

Kontakt

Stabsstelle Intervention
Marzellenstraße 32, 50606 Köln
Tel.: 0221 1642 1821; Fax: 0221 1642 1824 
E-Mail: mitarbeit.betroffenenbeirat@erzbistum-koeln.de 

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