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Antragstellung bis zum 22. März 2024 möglich:Förderung innovativer Familienprojekte durch Ehe- und Familienfonds

Familie (Symbolbild)
Datum:
19. Jan. 2024
Von:
DICV-Köln; Newsdesk
Antragstellung bis zum 22. März 2024 möglich

Köln. Katholische Kirchengemeinden, Verbände, Einrichtungen und Dienste im Erzbistum Köln können bis zum 22. März 2024 Förderanträge beim Ehe- und Familienfonds des Erzbistums einreichen. Unterstützt werden damit innovative Projekte, die nicht oder noch nicht zum finanziell gesicherten, kirchlich-caritativen Angebot gehören.

Der Spagat zwischen Beruf und Familie, Krankheiten oder soziale und wirtschaftliche Belastungen können Familien nicht nur herausfordern, sondern auch überfordern. Unterstützung bietet der Ehe- und Familienfonds des Erzbistums, indem er Maßnahmen und Beratungsaktivitäten katholischer Einrichtungen und Dienste für betroffene Familien fördert. Diese reichen von den „Frühen Hilfen“ und Hilfen für Kinder suchtbelasteter und psychisch kranker Eltern bis hin zu Modellen von Familienpatenschaften und Angeboten für Alleinerziehende.

Einen weiteren Teil bilden Initialprojekte der Ehe- und Familienpastoral in den Seelsorgebereichen und Projekte der Zusammenarbeit von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen, die sich im Alltag um Familien kümmern.

Förderanträge für die Jahre 2024 und 2025 können bis zum 22. März 2024 beim Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln eingereicht werden. Eine Zusage erhalten förderfähige Projekte voraussichtlich Anfang Juni 2024.

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