Bethe-Stiftung unterstützt Obdachlosenhilfe:Spendenverdopplungsaktion zugunsten der Pace e Bene-Stiftung
Köln. Die Bethe-Stiftung hat angekündigt, die Arbeit der Pace e Bene-Stiftung durch eine Spendenverdoppelungsaktion im Zeitraum 24. April bis 23. Juli 2024 zu unterstützen. Alle Spenden bis 20.000,00 € werden in diesem Zeitraum verdoppelt (Einzelspenden bis 2.000,00 €). Das Geld wird ausschließlich für die medizinische und menschlich-seelsorgliche Begleitung sterbenskranker obdach- und wohnungsloser Frauen und Männer in Köln genutzt. Vorstandsmitglieder der Bethe-Stiftung und der Stiftungsrat der Pace e Bene-Stiftung stellen das Projekt in einer gemeinsamen Pressekonferenz am Beispiel eines akuten Falles vor.
Die Not eines EU-Staatsbürgers
Ganz aktuell stellt sich die Frage nach der Versorgung eines in Köln gestrandeten, jetzt obdachlosen Mannes. Schwer krebskrank, nahezu am Ende der medizinischen Behandlung, benötigt dieser Mann einen geschützten Ort für die Phase der Chemotherapie und Behandlung. In sein Heimatland möchte er nicht überstellt werden. Ein Versicherungsschutz liegt nicht vor. Eine Obdachlosen-Notunterkunft kann den schwerstkranken Menschen nicht betreuen. Hier möchte die Pace e Bene-Stiftung mit der Finanzierung eines Pflege- oder sogar Hospizplatzes helfen.
500€ für einen Hospizplatz pro Nacht und Tag
In Köln kostet ein Hospizplatz, ohne die Kosten für Medikamente, derzeit ca. 500 € pro Tag. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste beträgt 20 Tage. Das bedeutet, dass dabei Kosten in Höhe von 10.000 € anfallen. Dies soll keine kühle Kalkulation darstellen, sondern verdeutlichen, wie eine Initiative wie die Pace e Bene-Stiftung finanziell ausgestattet sein muss, um dort verlässlich helfen zu können, wo niemand sonst hilft.
Netzwerk der Obdachlosenhilfe im Köln
In Köln gibt es ein dichtes Netz von Initiativen, Stiftungen und Vereinen, die der Not von Obdachlosen begegnen wollen. Diese zivilgesellschaftlichen Initiativen finden in der Stadt Köln eine Unterstützerin ihrer Arbeit. So arbeitet die Pace e Bene-Stiftung intensiv mit dem Mobilen Medizinischen Dienst der Stadt Köln zusammen, um über obdachlose, vielleicht sterbenskranke Personen informiert zu werden. Ebenso gibt es einen guten Kontakt zu den Streetworkern der Stadt Köln, die einen Überblick über die individuelle Situation der Menschen von der Straße haben.
Die Obdachlosenkirche Gubbio als Geburtsstätte der Pace e Bene-Stiftung
In diesem Netzwerk hat auch die Pace e Bene-Stiftung ihren Ort. Die Franziskanerin Schwester Christina Klein hatte die Idee, die Pace e Bene-Stiftung zu gründen. Sie ist Seelsorgerin in der Obdachlosenkirche Gubbio. Hier werden mit Frauen und Männern von der Straße Gottesdienste gefeiert und die Gäste werden mit dem Nötigsten ausgestattet. Im Winter werden an bestimmten Tagen warme Plätze angeboten. Schwester Christina ist zudem gemeinsam mit einem Kollegen auf den Straßen von Köln unterwegs, um obdachlosen
Frauen und Männern in ihrer Not seelisch beizustehen und Hilfe anzubieten. Das Anliegen der Sterbebegleitung der Pace e Bene-Stiftung ist christlich motiviert.
Wie erfolgt die Vermittlung eines Hospizplatzes?
Aufgrund der Vernetzung und der eigenen Aktivitäten steht Schwester Christina im Austausch mit kranken obdachlosen Frauen und Männern sowie mit den kommunalen Partnern in Köln. Entscheidend für die Unterstützung durch unsere Stiftung sind die ärztliche Diagnose und Prognose, die die Mediziner/innen des Mobilen Medizinischen Dienstes der Stadt Köln stellen. Fällt diese entsprechend aus, erfolgt die Kontaktaufnahme zu einem Hospiz. Bislang sind die Verbindungen der Pace e Bene-Stiftung zum St. Hedwig-Hospiz der Alexianer in Köln-Rondorf besonders intensiv.
Möglichkeit zur Spende
Spendenkonto: IBAN: DE62 3706 0193 0021 0210 40
BIC: GENODED1PAX
Pax-Bank Köln
Verwendungszweck: Pace e Bene-Stiftung mit dem Zusatz Ihrer Anschrift.
Ab 300,00 € werden Zuwendungsbescheinigungen bzw. Spendenquittungen von der Pace e Bene-Stiftung ausgestellt, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen steuerlich geltend gemacht werden können. Bis 300,00 € gilt der Einzahlungsbeleg als Spendenquittung.
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