Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat stellt Jahresabschluss 2019 fest

Auswirkungen der Corona-Pandemie – Verlängerung der Amtszeit – Kirchensteuer-Entwicklung

20. Juni 2020 (pek200620-he)

Köln. Die Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates sind der Bitte von Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki gefolgt, als Reaktion auf die von der Pandemie geprägte aktuelle Situation ihre Amtszeit einmalig zu verlängern. Damit ist die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des zentralen Finanzgremiums für die Weichenstellungen der kommenden Monate gewährleistet, auch wenn die im Herbst anstehende Neuwahl coronabedingt auf den 22. Januar 2022 verschoben wird. Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat entscheidet u.a. über den Wirtschaftsplan, den Jahresabschluss und den Kirchensteuerhebesatz.

Jahresabschluss 2019 festgestellt

Auf seiner Sitzung am 20. Juni stellte der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat den Jahresabschluss des Erzbistums Köln für das Jahr 2019 fest. Demnach liegen die Aufwendungen des vergangenen Jahres für die Aufgabenbereiche des Erzbistums in Höhe von 915,7 Mio. Euro 1,6 Prozent über dem Niveau des Vorjahres.  Damit hat das Erzbistum Köln im vergangenen Jahr Tag für Tag eine Summe von 2,5 Mio Euro für seine weit in die Gesellschaft reichenden Aufgaben in Seelsorge, Caritas, Bildung und für Menschen in Not ausgegeben.

Im Vergleich zu 2018 verbesserte sich das Ergebnis um 8,8 Millionen Euro und ergab einen Jahresüberschuss von rund 31,4 Millionen Euro. Maßgeblich trug dazu eine Steigerung der Erträge um 2,8 Prozent bei, die unter anderem aus einer positiven Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen resultiert. Zugleich konnte der Anstieg der Aufwendungen in 2019 auf 1,7 Prozent begrenzt werden.

Entwicklung im Wirtschaftsjahr 2020: spürbarer Rückgang des Kirchensteueraufkommens

Für die Entwicklung des Wirtschaftsjahres 2020 zeichnet sich bereits ab, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie ihre Spuren hinterlassen werden. Infolge des coronabedingten Einbruchs des Wirtschaftswachstums sowie der daraus resultierenden negativen Entwicklung bei den Erwerbstätigenzahlen und der Steuerquote rechnet auch das Erzbistum Köln mit einem spürbaren Rückgang des Kirchensteueraufkommens von bis zu 10 Prozent. Dies führt im laufenden Wirtschaftsjahr zu einem Jahresfehlbetrag von bis zu 50 Mio Euro. Damit ergibt sich finanziell eine wirtschaftliche Situation, die nach bisherigen Prognosen erst in einigen Jahren zu erwarten gewesen wäre.

„Unsere bisherige Linie, die verfügbaren Mittel äußerst umsichtig und planvoll einzusetzen, hat uns immer ein solides Wirtschaften ermöglicht“, wertet Finanzdirektor Gordon Sobbeck die Situation. „Allerdings müssen wir den bekannten Entwicklungen und Prognosen zufolge zukünftig mit weniger Mitteln auskommen. Die aktuelle Situation führt uns überdeutlich vor Augen, dass wir mit den entsprechenden Vorbereitungen und Entscheidungen nicht mehr warten dürfen. Es gilt, unsere Aufgaben zu priorisieren, damit wir uns mittelfristig konsolidieren können.“ Das positive Jahresergebnis 2019 ermögliche es, Vorsorge zu treffen und die bewährte Rücklagenstruktur des Erzbistums zu stärken. „Die Rücklagen erlauben uns, die laufenden Beratungsprozesse zu erforderlichen strukturellen Maßnahmen planmäßig fortzusetzen, die auch Beiträge zur wirtschaftlichen Konsolidierung liefern sollen.“

Verlängerung der Amtszeit des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates

Die Neuwahl des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates war für Anfang November vorgesehen, allerdings machte die Corona-Pandemie die Suche und Nominierung von Kandidaten sowie Wahlmännern und -frauen nahezu unmöglich. Auch die Durchführung der mit der Wahl verbundenen Großveranstaltung ist unter den gegebenen Bedingungen fraglich, sodass die Wahl zur Sicherheit auf den Januar 2022 verschoben wurde.

Seinen Jahresabschluss wird das Erzbistum Köln im kommenden Herbst mit der Vorlage des Finanzberichts 2019 veröffentlichen.