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Neues Kirchenvorstandsrecht: NRW-Diözesen schaffen Planungssicherheit für Kirchenvorstandswahlen:Kirchenvorstände in NRW werden im Herbst 2025 gewählt

Kirchenvorstandswahl (Symbolbild)
Datum:
3. Juli 2023
Von:
pek230703
Neues Kirchenvorstandsrecht: NRW-Diözesen schaffen Planungssicherheit für Kirchenvorstandswahlen

Erz­bistum Köln. Die Kirchen­vor­stände in den nord­rhein-west­fälischen (Erz-)Bis­tümern wer­den tradi­tionell ein­heit­lich am selben Termin ge­wählt: Die nächs­ten Kirchen­vor­stands­wahlen in den Erz­bistü­mern Köln und Pader­born sowie in den Bis­tümern Aachen, Essen und Müns­ter wer­den im Herbst 2025 und damit ein Jahr spä­ter als zu­nächst ge­plant statt­finden. Hinter­grund ist die an­ge­strebte Moder­ni­sierung des Kirchen­vor­stands­rechts in Nord­rhein-West­falen, das in sei­ner neu­en Fassung An­fang 2024 in Kraft treten soll. Da die nächs­ten Kirchen­vor­stands­wahlen nach neuem Recht ab­laufen sollen, stellen die NRW-Diö­zesen mit der Termin­fest­legung nun früh­zeitig Planungs­sicher­heit her.

Parallel wird ak­tuell weiter an der Moder­nisie­rung des Kirchen­vor­stands­rechts in Nord­rhein-West­falen gear­bei­tet. In einer inten­siven Kon­sulta­tions­phase wur­den die Ge­setz­ent­würfe über­ar­beitet – diese können seit dem 29. März 2023 auf den Inter­net­seiten der nord­rhein-west­fäli­schen (Erz-)Bis­tümer ein­gesehen wer­den. Die be­tei­ligten (Erz-)Bis­tümer stehen der­zeit ge­mein­sam mit dem Katho­lischen Büro NRW in Düssel­dorf wei­ter im Aus­tausch mit dem Land Nord­rhein-West­falen: Das Land NRW ist für die Auf­hebung des bis­herigen staat­lichen Ver­mögens­ver­wal­tungs­gesetzes (KVVG) zuständig.

Orga­nisato­rische Sicher­heit für alle

Die Vor­berei­tungen einer Kirchen­vorstands­wahl benö­tigen so­wohl in den Kirchen­gemein­den vor Ort als auch von Sei­ten der (Erz-)Bis­tümer einen aus­reichen­den zeit­lichen Vor­lauf und ver­läss­liche Grund­lagen. Das gilt ganz be­sonders dann, wenn auch auf­wendi­gere Wahl­ver­fahren mög­lich sein sollen. Zudem lau­fen in ein­zelnen (Erz-)Bis­tümern der­zeit Pasto­ral- und Struktur­pro­zesse, die eine Durch­füh­rung von Kirchen­vorstands­wahlen im kommenden Jahr 2024 er­schweren können.

Vor die­sem Hinter­grund und im Zu­sammen­hang mit den ak­tuellen Ab­stimmun­gen mit dem Land Nord­rhein-West­falen bie­tet eine Ver­schie­bung der Kirchen­vorstands­wahlen die er­forder­liche orga­nisato­rische Sicher­heit für alle Betei­ligten. Zudem wird an der Ein­heit­lichkeit des Wahl­termins für Kirchen­vorstände in Nord­rhein-West­falen festgehalten.

Dank an Engagierte

Die Ter­minierung der Kirchen­vorstands­wahlen auf den Herbst 2025 bringt auch eine Ver­länge­rung der Amts­zeit vie­ler Kirchen­vorstands­mit­glieder um ein Jahr mit sich. Zur genauen Aus­gestal­tung werden die (Erz-)Bistümer jeweils noch ge­sondert infor­mieren. Die Lei­tungen der be­teiligten (Erz-)Bis­tümer danken den Gremien­mit­gliedern be­reits jetzt für ihr Engage­ment und hoffen auf eine Fort­führung der Arbeit in den ört­lichen Gre­mien auch wäh­rend der an­stehen­den Veränderungen.

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