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Dokumente | Bereich Recht & Compliance
Dokumente des Bereichs Recht & Compliance
Zuständig für sämtliche liegenschaftsbezogenen Vertragsabwicklungen der Kirchengemeinden ist die Liegenschaften Kirchengemeinden (vormals SSL), die Sie wie folgt erreichen:
Erzbistum Köln
Liegenschaften Kirchengemeinden
Marzellenstr. 51-53 (Eingang Ursulaplatz 1)
50668 Köln
Postfach-Postleitzahl: 50606 Köln
Telefon: 0221 1642 4500
E-Mail: service-liegenschaften@erzbistum-koeln.de
Webiste: www.erzbistum-koeln.de/kirche_vor_ort/grundstuecke-immobilien/
Die Datei mit den FAQ finden Sie hier
Kontakt Lackner
Beatrix Lackner
Sachbearbeitung Friedhöfe und Stiftungen
Siegelordnung, Vorlagen zur Delegation der Siegelordnung und Anschreiben
Zum 1. August 2024 ist im Erzbistum Köln die "Ordnung für das kirchliche Siegelwesen im Erzbistum Köln (Siegelordnung)" in Kraft getreten.
Zu diesem Anlass wurden auch die Vorlagen zur Delegation der Siegelordnung angepasst und per Mail in die Fläche versendet.
Das Anschreiben dazu sowie die Anlagen können Sie auch hier abrufen:
Vorlage Bevollmächtigung Siegelführung Pfarreisiegel
Vorlage Bevollmächtigung Siegelführung Spendenbescheinigung
Den Sammelordner mit Vorlagen für die Gattungsvollmachten für die Ausschussarbeit finden Sie hier.
Die folgenden Vertragsarten gelten unter bestimmten Bedingungen als vorausgenehmigt: Mietverträge, Stellplatz- und Garagenmietverträge, Orgelpflege- und Glockenwartungsverträge, Kapitalanlagen, Friedhofssatzungen, Gattungsvollmachten für die Ausschussarbeit und Reiseverträge. Die Voraussetzungen hierfür im Einzelnen entnehmen Sie bitte dieser Ausführungsverordnung.
Kontakt Lackner
Beatrix Lackner
Sachbearbeitung Friedhöfe und Stiftungen
hier finden Sie die aktuelle Stiftungsordnung für den nordrhein-westfälischen Teil des Erzbistums Köln (StiftO EBK):
Amtsblatt des Erzbistums Köln, Stück 7, 1.Juli 2023, Nr. 102
GEMA-Pauschalverträge
Aktuelle Informationen zu den Entwicklungen hinsichtlich der Pauschalverträge zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der Verwertungsgesellschaft GEMA entnehmen Sie bitte diesem Schreiben.
Urheberrecht allgemein
Musiknutzung
Vervielfältigungen/Kopien von Druckwerken
Arbeitsstand Gesetzgebungsverfahren aktuell
Pressemitteilung des Erzbistums Köln vom 28. Juni 2024
Informationsschreiben an alle Pastoralbüros
Arbeitsstand Gesetzgebungsverfahren bis 19. Juni 2024
Unter dem 3. Mai 2024 haben die Regierungsfraktionen in Düsseldorf einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem das preußische Vermögensverwaltungsgesetz zum 1. Juli 2024 aufgehoben werden sollte.
In diesem Entwurf wird auf die vorgesehenen kircheneigenen Vermögensverwaltungsgesetze (KVVG) verwiesen, deren Inkraftsetzung ebenfalls für den 1. Juli beabsichtigt war. Den aktuellen Gesetzesentwurf für das Erzbistum Köln finden Sie hier.
Die Presseerklärung zu dieser, inzwischen überholten Etappe des KVVG haben wir hier für Sie abgelegt.
Weiterhin für Sie abrufbar und gültig bleiben die folgenden Dateien:
> Entwurf kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) (Stand: 22.02.2023) (pdf)
> Entwurf kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) mit Begründung (Stand: 22.02.2023) (pdf)
> Entwurf Wahlordnung Kirchenvorstand (Stand: 22.02.2023) (pdf)
> Pressemitteilung vom 29.03.2023
> Fragensammlung (pdf)
> Synopse (pdf)
> Präsentation Stabsabteilung Recht (pdf)
geltendes Recht
> Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 (pdf)
> Ausführungsbestimmungen für die Vermögensverwaltung in den Kirchengemeinden vom 25. März 2009 (pdf)
Informationen für Kirchenvorstände
Die FAQ als PDF finden Sie hier:
Rechtsabteilung
Erzbistum Köln Bereich Recht & Compliance
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