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Erzbistum Köln – Metropolitankapitel – Kardinal Woelki:Markus Bosbach zum Domkapitular ernannt

Msgr. Markus Bosbach wurde zum Domkapitular ernannt.
Datum:
14. Sep. 2018
Von:
(pek180913)
Erzbistum Köln – Metropolitankapitel – Kardinal Woelki

Köln. Monsignore Markus Bosbach ist neues Mitglied des Kölner Domkapitels. Er nimmt dort jenen Platz ein, der durch den Tod von Weihbischof Manfred Melzer freigeworden war. Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat den stellvertretenden Generalvikar zum Domkapitular ernannt. Zuvor hatte er das Metropolitankapitel angehört.

„Über die Ernennung habe ich mich sehr gefreut. Es ist für mich eine große Ehre, als Priester nun Teil der vielen Menschen zu sein, die sich für unseren großartigen Dom engagieren“, erklärt Bosbach und erinnert sich an seine Kindheit: „Als Kind habe ich nur einmal ein Puzzle wirklich fertiggestellt und auf Pappe geklebt – das war das mit dem Kölner Dom. Die Faszination ist bis heute geblieben und gewachsen.“ Bosbach wird im Kapitelsamt am 2. Dezember um 10 Uhr in sein neues Amt eingeführt.

„Ich kenne Markus Bosbach seit Jahren – und in vielen Gesprächen hat er mir seine Liebe zum Dom deutlich gemacht“, sagt Dompropst Gerd Bachner: „Ich bin mir sicher, dass er mit seinen Erfahrungen aus seiner Zeit als Pfarrer, Dechant und Kreisdechant in unserem Erzbistum sowie als Hauptabteilungsleiter im Generalvikariat das Domkapitel bereichern wird.“

Vita von Markus Bosbach

Markus Bosbach wurde am 18. April 1969 geboren und am 23. Juni 1995 zum Priester geweiht. Nach seiner Zeit als Kaplan wurde er Pfarrer in Essen-Kettwig. 2008 wechselte er als Pfarrer und Kreisdechant nach Mettmann. Im September 2012 übernahm Bosbach die Leitung der Hauptabteilung Seelsorge im Erzbischöflichen Generalvikariat und wurde ein Jahr später von Papst Benedikt XVI. zum „Kaplan Seiner Heiligkeit“ mit dem Titel Monsignore ernannt. 2015 folgte Bosbach Prälat Hans-Josef Radermacher als Leiter der Hauptabteilung Seelsorgebereiche und als stellvertretender Generalvikar.

Das Kölner Domkapitel

Seit 1825 besteht das Metropolitankapitel aus zwölf residierenden und vier nichtresidierenden Domkapitularen. Zu den residierenden Domkapitularen zählen Dompropst und Domdechant, die nichtresidierenden Kapitulare sind Dechanten aus dem Erzbistum oder Professoren der Bonner Katholisch-Theologischen Fakultät, die bei einer Erzbischofswahl zu dem zwölfköpfigen Kapitel hinzutreten. Die residierenden Domkapitulare sorgen für die würdige Gestaltung des Domgottesdienstes, den Erhalt des Domes und die Verwaltung seines Vermögens. Zudem nehmen sie Aufgaben in der Leitung des Erzbistums wahr. Bei der Wahl eines Erzbischofs ist das sechzehnköpfige Wahlgremium gemäß den Bestimmungen des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen von 1929 an einen Dreiervorschlag gebunden, den der Papst unter Würdigung verschiedener Vorschläge dem Kapitel unterbreitet.

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