Neuwahl des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats im Erzbistum Köln

Mitgestaltung in Finanz- und Wirtschaftsfragen

25. Januar 2022 pek220125-wey

Köln. Am Samstag, den 22. Januar 2022, sind 21 neue Mitglieder für den Kirchensteuer- und Wirtschaftrat des Erzbistums Köln gewählt worden. Die Wahl entfiel auf 16 Männer und 5 Frauen, die diesem Gremium künftig für fünf Jahre angehören werden. Sie übernehmen die Funktion ehrenamtlich und stehen nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche.

Jutta Stüsgen, hauptberuflich Steuerberaterin, freut sich über die Entscheidung der von den Kirchenvorständen benannten Wahlpersonen: „Mit meiner Expertise möchte ich dazu beitragen, finanzielle Ausgaben vorausschauend zu planen und damit die Kluft von steigenden sozialen Herausforderungen und sinkenden Kirchensteuereinnahmen zu überwinden.“ Neu dabei ist auch Prof. Dr. Peter Balzer. Der Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht nimmt die Wahl mit großer Motivation an: „Ich habe kandidiert, weil ich mir erhoffe, durch die Tätigkeit in diesem Gremium einen vertieften Einblick in die Finanzplanung und die Mittelverwendung des Erzbistums gewinnen zu können. Zudem möchte ich meine Kenntnisse im Bereich des Wirtschaftsrechts einbringen, beispielsweise um die Vermögensanlage für Kirchengemeinden zu vereinfachen.“

Der Ökonom des Erzbistums, Gordon Sobbeck, ist angesichts der Unterstützung zuversichtlich: „Das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder des Gremiums zeigt für mich beispielhaft, wie wichtig den Gläubigen die Mitgestaltung in der Kirche der Zukunft ist.“ Zur Wahl standen 43 Kandidierende. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Rates ist für den 26. März 2022 geplant.

Aufgaben des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates

Als wichtiges Gremium im Bereich wirtschaftlicher Angelegenheiten des Erzbistums Köln ist der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat unter anderem für die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und die Feststellung des Jahresabschlusses der Diözese zuständig. Im gehören 21 gewählte Mitglieder aus den Seelsorgebereichen des Erzbistums an, zwei Mitglieder werden durch den Priesterrat entsendet, vier Personen werden durch den Erzbischof berufen.

Weitere Informationen zu Aufgaben und Zusammensetzung des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates finden Sie unter: https://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/finanzen/kirchensteuerrat/.