Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs an den Erzbischöflichen Schulen

Erzbistum Köln – Vorgabe der Landesregierung – Corona-Virus

4. Mai 2020 Newsdesk/wey

Das Erzbistum hat für die Erzbischöflichen Schulen bisher die Vorgaben der nordrhein-westfälischen Landesregierung sowie des Ministeriums für Schule und Bildung im Wesentlichen übernommen. Das ist grundsätzlich auch jetzt so vorgesehen. Das bedeutet, dass an den Schulen aktuell die Vorbereitungen dafür laufen, dass weitere Klassenstufen wieder vor Ort unterrichtet werden können. Konkret heißt das, dass an den Grundschulen des Erzbistums Köln die Schülerinnen und Schüler der Klassen 4 ab dem 07. Mai 2020 wieder in ihre Schule gehen. Auf die weitere Öffnung, so sie denn durch die Landesregierung beschlossen werden sollte, bereiten die Erzbischöflichen Schulen sich gedanklich vor. Dazu gehört u.a. die Erstellung von Stunden- und Einsatzplänen sowie die fortlaufende Aktualisierung der organisatorischen Rahmenbedingungen.

Zusätzlich werden die Möglichkeiten für das virtuelle Lernen zu Hause ausgeweitet. Allen Erzbischöflichen Schulen stehen digitale Lernplattformen und Videokonferenzformate zur Verfügung, damit die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte auch bei partiellen Schulöffnungen flächendeckend in Verbindung bleiben können.

Die bisherigen Regelungen zur Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis Klasse 6 bleiben bestehen und werden um weitere elterliche Berufsgruppen ausgeweitet werden.

Grundsätzlich werden die Detailregelungen des Schulministeriums jeweils nach Erscheinen vom Schulträger geprüft. Im Anschluss erfolgt die Entscheidung darüber, wie die Regelungen des Ministeriums an den Erzbischöflichen Schulen konkret umgesetzt werden. Die Schulleitungen werden hierüber so schnell wie möglich informiert. Sie unterrichten im Anschluss die Schulöffentlichkeit auf den vor Ort bewährten Wegen. 

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft werden gebeten, sich auf der Homepage ihrer Schule regelmäßig über den aktuellen Stand der geltenden Regelungen zu informieren.

Informationen zu den allgemeinen Regelungen des Landes hinsichtlich des Corona-Virus finden Sie auch unter:

www.schulministerium.nrw.de