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Prüfung, ob Anfangsverdachtsfälle den staatlichen Strafverfolgungsbehörden angezeigt wurden:Stellungnahme: Enge Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft von Anfang an Auftrag der Gutachter

Datum:
3. März 2021
Von:
(pek210303-nh)
Prüfung, ob Anfangsverdachtsfälle den staatlichen Strafverfolgungsbehörden angezeigt wurden

Köln. In verschiedenen Medien wurde berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Köln im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt Strafanzeigen gegen Rainer Maria Kardinal Woelki prüft. 

Vor diesem Hintergrund erklärt das Erzbistum Köln: Die Überprüfung auf strafrechtlich relevante Tatbestände und Anfangsverdachtsfälle war und ist laut Auftrag von Anfang an Bestandteil der unabhängigen Untersuchung gewesen. Im Untersuchungsauftrag heißt es dazu wörtlich: „Die Gutachter sollen […] verifizieren, ob ab 2002 alle Hinweise auf mögliche Missbrauchsfälle, die einen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht begründen, den staatlichen Strafverfolgungsbehörden angezeigt wurden […].“ Dieser Auftrag wurde gleichlautend zunächst an die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl und später an die Kanzlei Gercke Wollschläger vergeben. 

Parallel zu der Erstellung des Gutachtens hat Professor Dr. Gercke daher im Auftrag des Erzbistums Köln Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen. Professor Dr. Gercke hat die Staatsanwaltschaft über sämtliche, sich aus den 236 Aktenvorgängen ergebenden Sachverhalte in Kenntnis gesetzt. Er steht mit der Staatsanwaltschaft bereits seit Herbst 2020 in regem Kontakt.

Damit hat Kardinal Woelki explizit dafür Sorge getragen, dass sämtliche 236 Aktenvorgänge der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gelangen.

Fragen und Antworten zur unabhängigen Untersuchung und dem genauen Auftrag an die Gutachter finden sich unter: https://www.erzbistum-koeln.de/rat_und_hilfe/sexualisierte-gewalt/stimmen-studien/studien/unabhaengige-untersuchung/.

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